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Unterhaltsanspruch für nicht leibliche Kinder?

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  #1  
Alt 14.01.2012, 13:54
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Registriert seit: 14.01.2012
Ort: Cloppenburg
Beiträge: 2
Standard Unterhaltsanspruch für nicht leibliche Kinder?

Hallo,

frisch angegemeldet, viel gelesen, aber nicht wirklich ´ne Antwort auf meine Frage gefunden:
So wie´s aussieht, stehe ich kurz vor der Scheidung. Mein Mann und ich haben einen gemeinsamen Sohn (zweieinhalb/ Unterhaltsanspruch klar). Habe zwei minderjährige Töchter mit in die Ehe gebracht, die Halbwaisen sind. Besteht da irgendwie ein Anspruch auf Unterhalt?

Gabel
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  #2  
Alt 14.01.2012, 19:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2010
Beiträge: 1.916
Standard

Dein Noch-Ehemann ist den beiden Töchtern aus Deiner 1. Ehe gegenüber nicht unterhaltspflichtig!
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große)
Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner -
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  #3  
Alt 15.01.2012, 20:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2011
Beiträge: 114
Standard

Hallo,

warum sollte Dein Noch-Ehemann den beiden Kindern unterhaltspflichtig sein?

Nach § 1601 BGB gilt folgendes:

Zitat:
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
Den Kindern würde Halbwaisen-Rente zustehen.

LG chico
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  #4  
Alt 16.01.2012, 18:54
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Registriert seit: 14.01.2012
Ort: Cloppenburg
Beiträge: 2
Standard

Hallo an alle,

lieben Dank für eure Antworten. Habe mir das auch schon so gedacht, war aber nach einem Gespräch im Freundeskreis etwas verunsichert. Mein Mann hat meine Kinder aus meiner letzten Beziehung ja auch nicht adoptiert, von daher war ich mir eigentlich schon sicher, das er nicht zahlen muss. Ist auch OK so, ich will ihn auch nicht unnötig `schröpfen´, dazu verstehen wir uns noch zu gut...
Danke noch mal,

Gruß Gabel
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