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Wieviel Kindesunterhalt muss ich zahlen?

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  #1  
Alt 11.09.2011, 17:38
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Registriert seit: 14.08.2010
Beiträge: 5
Standard Wieviel Kindesunterhalt muss ich zahlen?

Hallo allerseits,

wer kann mir helfen?

Ich habe 2 unterhaltspflichtige Kinder.

1. Kind 18 Jahre in Ausbildung. Monatliche Ausbildungsvergütung ca. 500 €

2. Kind 15 Jahre, geht noch zur Schule.

Beide Kinder leben bei der Mutter.

Die Mutter der Kinder kassiert für beide Kinder das Kindergeld.

Mein monatl. Verdienst beträft ca. 2100€ im Monat.

Wieviel muss ich für jedes Knd zahlen?

Danke für euere Hilfe.

Beste Grüße
Bernd
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  #2  
Alt 12.09.2011, 09:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2010
Beiträge: 310
Standard

Guten Morgen Bernd,

Um genau Angaben machen zu können fehlen ein paar Info`s.

Was den 18J. angeht sind die 500€ brutto oder Netto? Denn bei 500€ netto minus 90€ berufbedingte Aufwendungen plus 184€ Kindergeld, hat er 594€ Einnahmen, nach der DDT falls Du allein Unterhaltspflichtig wärst, wurde der Volljährige keinen Unterhalt mehr bekommen, da sein Bedarf von 353€ gedeckt ist.
Daher müsste man noch das Einkommen der Mutter wissen um den Bedarf genau auszurechnen, denn auch sie ist jetzt Barunterhaltspflichtig.

Bei dem 15j, wird sich fast nix ändern, sein Unterhalt beläuft weiterhin 377€-398€, das kommt halt darauf an ob Du den Volljährigen noch Unterhalt schuldest oder nicht, falls nicht, wird der 15j. eine Stufe hochrutschen.

Sind die 2100€ eigentlich schon Bereinigt?
Wie Hoch ist das Einkommen der KM?
Ist das Gehalt des 18j Brutto oder Netto?
Wird bei deinem OLG Aufgestuft, bei Versorgung von nur einem Unterhaltsberechtigtem?

Bitte Beantworten da man sonst nur Pauschal sagen kann, was gezahlt werden muß.


gruß Sundown
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  #3  
Alt 13.09.2011, 11:31
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Registriert seit: 14.08.2010
Beiträge: 5
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Hallo Sundown,

Danke für Deine Mühe.

Der 18 Jährige verdient 500€ netto.
Meine Ex-Frau geht arbeiten, verdient ca. 1600-1800€ netto pro Monat.

Der Unterhalt von 377-398€ im Monat für meinen 15-jährigen Sohn ist das der Unterhalt den ich alleine zahlen muss, oder ist das der Gesamtunterhalt, an dem sich auch meine Ex-Frau zu beteiligen hat?

Ja, die 2100 pro Monat netto sind mein bereinigtes Gehalt.

Die letzte Frage kann ich nicht beantworten.

Da sie und ich glücklicherweise eine Regelung getroffen hatten, dass ich nur für die Kinder zahlen mußte, sie mir aber angeboten hat den Betrag für meinen älteren Sohn zu reduzieren, wollte ich mal ne konkrete Zahl wissen, von jemandem der sich auskennt.

Danke für Deine Hilfe.

Gruß
Bernd
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  #4  
Alt 13.09.2011, 20:15
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Registriert seit: 01.09.2011
Beiträge: 114
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Hallo,

Zitat:
für meinen 15-jährigen Sohn ist das der Unterhalt den ich alleine zahlen muss
Ja, denn für das minderjährige Kind bist Du allein barunterhaltspflichtig. Der Betrag kann aber bei der Quotelung für das volljährige Kind vorab in Abzug gebracht werden.

Das volljährige Kind in Ausbildung hätte, bei eurem addierten EInommen, einen Anspruch von 664€. Darauf angerechnet wird das volle Kindergeld und die Netto-Azubivergütung, abzüglich 90€.

Verbleibt also ein Restbedarf von 70€ für das volljährige Kind. Dieser wäre, je nach Leistungsfähigkeit, zwischen beiden Elternteilen zu quoteln.

KV 2.100 - 377 = 1.723 - 1.150 = 573€ : 1.223 X 70 = 33€
KM 1.800 - 1.150 = 650€ : 1.223 X 70 = 37€

KV haftet mit 33€, KM haftet mit 37€.

LG chico
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  #5  
Alt 14.09.2011, 06:21
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Registriert seit: 08.01.2010
Beiträge: 310
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Guten Morgen Bernd,

Chico hat es ja schon super ausgedrückt.

Für den 15j. mußt Du noch allein zahlen. Für den Volljährigen sind etwa die 33€, die Chico ausgerechnet hat.

gruß Sundown
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  #6  
Alt 14.09.2011, 09:01
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Registriert seit: 14.08.2010
Beiträge: 5
Standard Hallo Sundown und chico

Ich danke Euch für Euere Mühe .

Grüße aus Hessen

Bernd
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  #7  
Alt 24.09.2011, 15:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.09.2011
Beiträge: 2
Standard ich hätte dazu auch eine Frage

Hallo,

für meine Tochter habe ich einen dynamischen Titel, welcher, da sie 9 Jahre alt ist, noch einige Jahre
besteht. Bei meinem Sohn hatte ich einen statischen Titel bis zum Beginn seiner Ausbildung ab 1. August diesen Jahres. Seit dem bekommt er mit seinen 17 Jahren eine Ausbidungsvergütung, welche Brutto 700,- Euro beträgt. Leider ist mit dem Netto einiges falsch berechnet worden, so dass er zur Zeit 450,- Euro Netto verdient, also deutlich zuwenig.

Diese Berechnungsgrundlage hat das JA und kann deshalb noch keinen Titel für meinen Sohn festlegen. Nun bekam ich heute einen Brief vom JA, in dem festgehalten wird, was ich ersteinmal für meinen Sohn zur Zeit noch zahlen muss. Eine Neuberechnung findet später statt, wenn das JA das richtige und höhere Netto
von meinem Sohn vor sich zu liegen hat. Deshalb muss ich nun mehr Unterhalt für meinen Sohn zahlen, das JA ist ja ersteinmal von den 450,- Euro Netto ausgegeangen.

Nun meine Frage dazu, wird der von mir zuviel gezahlte Kindesunterhalt für meinen Sohn dann , wenn
das richtige Netto bei ihm stimmt und er sogar noch eine Nachzahlung erhält, verrechnet oder mir zurück gezahlt werden ?

MfG

Perry
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  #8  
Alt 24.09.2011, 22:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2010
Beiträge: 310
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Hallo Perry,

1.Bitte eigene Frage eröffnen, da es sich nicht gehört seine Frage in eine andere zu posten!!!!!!!!!

2. Bei Minderjährigen gilt zuviel gezahlter Unterhalt als Verbraucht somit keine Rückzahlung, allerdings kann es sein das bei einer Fehlberechnung, der zuviel gezahlte KU verrechnet wird, hier aber sofort beim JU widerspruch einlegen und angeben das zuviel gezahlter KU von Dir als Vorschuß gewertet wird und rüchverlangt wird.
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  #9  
Alt 25.09.2011, 15:36
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Registriert seit: 24.09.2011
Beiträge: 2
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Hallo sundown,

sorry bin neu hier, da habe ich mich falsch verhalten und werde demnächst
selbstverständlich meine Fragen nicht in eine andere Frage posten.

Kann ich denn auch per Mail Widerspruch einlegen ?

Für Deine Antwort möchte ich mich vorab bedanken.

MfG

Perry
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