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#1
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Hallo,
Ich hoffe, ich bin hier im Board mit der Frage richtig? Folgende Sachlage: bin vor kurzem mit meinem Studium fertig geworden, also keine Studentin mehr und derzeit auf Jobsuche. Habe bisher auf Lohnsteuerkarte einen 400,- Euro Job als studentische Hilfskraft gemacht, der nun leider ausgelaufen ist. In der Zwischenzeit, bis ich etwas Festes gefunden habe, würde ich mich gerne als freie Autorin versuchen. Ich habe nun einen Nebenjob in Aussicht (Artikel schreiben). Ich soll nun also meine Leistung in Rechnung stellen. Ich werde nicht mehr als 400,- Euro im Monat verdienen. Die Frage nun: Wie stelle ich korrekt eine Rechung? Was muss ich angeben? Wenn ich nicht mehr als 400,- Euro/Monat verdiene, bin ich doch steuerfrei und muss da nichts abführen, oder? Derzeit bin ich noch bei meinen Eltern mitversichert. Eine Steuernummer brauche ich bei 400,-/Monat doch auch nicht, oder? Ich will mich keinesfalls Ich-Ag-mäßig selbstständig machen, will kein Gewerbe anmelden oder sowas. Ich bin nur eine Uni-Absolventin, die sich, bis sie einen Job gefunden hat, auf 400,- Euro Basis etwas dazuverdienen möchte. Mir liegt viel daran, daß alles rechtlich etc. korrekt läuft. Ich hoffe, jemand kann mir helfen! Grüße an Alle! Die Anne |
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#2
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Was du es beschrieben hast, ist es eine Freie Mitarbeiterin. Freie Mitarbeiter sind entweder Freiberufler oder Gewerbetreibende.
Wenn du jedoch nur für einen "Auftraggeber" als Autorin tätig wirst, liegt Scheinselbständigkeit vor. Ein Arbeitsgericht würde hier den Arbeitgeber verpflichten, den freien Mitarbeiter fest einzustellen. Der von dir beschriebene Weg dient lediglich dem Auftraggeber dazu, die Versicherungspflicht von sich auf dich abzuwälzen. Es geht hier nichzt nur um die Krankenversicherung, sondern auch Beiträge zur Unfallversicherung und Rentenversicherung. Entweder bietet dir der Auftraggeber einen regulären 400-€-Job an oder du machst dich als Freiberufler oder Gewerbetreibender selbständig.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
Geändert von TheNextOne (29.08.2008 um 16:15 Uhr) |
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#3
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Bist du bei der AA arbeitssuchend gemeldet? Beziehst du ALG II oder hast du es beantragt?
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#4
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Hallo!
Ja, ich bin bei der AA als arbeitssuchend gemeldet. ALG II beziehe ich keins und habe es auch nicht beantragt. |
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#5
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wieso sollte hier eine arbeitsgericht eine festeinstellung tenorieren?
arbeitsgerichte werden mal nicht einfach so tätig abgesehen davon kann freie mitarbeit auf honorarbasis auch bei einem einzigen auftraggeber erfolgen (z. B. syndikusanwälte, freie Journalisten, die nur für eine zeitung tätig sind usw.) entscheidend ist, ob man frei wählen kann, ob man den auftrag annimmt |
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#6
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journalist oder schriftsteller sind als freiberufler anerkannt worden
ein gewerbe ist also nicht nötig die rechnungen müssen den kriterien des umsatzsteuergesetzes entsprechen |
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#7
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@advokat:
Weil der geschilderte Sachverhalt folgendes feststellen läßt: - es wird ein Höchstverdienst von monatlich 400 € fest vereinbart - die freie Wahl, ob sie den Auftrag annimmt, ist hier nicht gegeben, da er maßgeblich von dem bereits erzielten Einkommen abhängig ist liegt meines Erachtens ein regulärer 400-€-Job vor. Zitat:
Mich stört hier die Höhe und die Festsetzung im Monat.
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Geändert von TheNextOne (30.08.2008 um 15:33 Uhr) |
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#8
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so kann man das auch sehen
ich hab das anders interpretiert aufgrund fehlender rechtskenntnisse von slocum hab ich angenommen die 400 euro-grenze ist eine selbstbegrenzung, weil sie denkt, dass man dann keine steuern usw. bezahlt hab es ncith auf ein angesteltenverhältnis bezogen so oder so wird sie aber sich bei einer krankenkasse versichern müssen, freiwillig und steuer zahlt man, wenn man mit dem netto-einkommen über dem jedes jahr steigenden freibetrag liegt dieses jahr gute 7000 euro |
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#9
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Wenn sie einen regulären 400-€-Job daraus macht, trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungen (bis auf AV) und sie zahlt keine Beiträge. Sie ist dann kranken- und rentenversichert.
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#10
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Tut mir Leid, dich berichtigen zu müssen, TheNextOne, aber bei einem 400 €-Job ist man NICHT renten- und krankenversichert! Es ist richtig, dass der Arbeitgeber einn Pauschalbetrag von 30 % für die Renten- und Krankenversicherung sowie als Steuern abführen muss, trotzdem besteht für den AN kein Versicherungsschutz. In der RV kann man durch Zahlung der fehlenden %te einen Versicherungsschutz bekommen, in der KV besteht kein Versicherungsschutz. Bei unter 23jährigen oder bei Ehepartnern besteht in der gesetzlichen eine Familienversicherung, wenn das Einkommen 400 €/Monat nicht überschreitet. Wenn beide Fälle nicht zutreffen, würde ich sofort Hartz 4 beantragen, da du dort schon ab 0,01 € Leistung kranken- und rentenversichert bist.
Zu der Freiberuflichkeit: Als Publizist (Autor, Journalist etc.) ist man in der Künstlersozialkasse versicherungspflichtig, die wie ein AG die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen RV und KV/PV zahlt. Das Mindesteinkommen beträgt 325 €/Monat, wer darunter liegt, aber als Berufsanfänger in der KSK ist, dem werden die Beiträge von diesem Mindesteinkommen berechnet. Die Beantragung einer Steuernummer ist für Freiberufler ganz einfach und geht recht schnell. 400 €-Jobs müssen zwar nicht an das Finanzamt gemeldet werden, aber nur, weil der AG eine Pauschalsteuer dafür zahlt. Als Freiberufler würde ich ihn auf jeden Fall melden. |
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