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400,- Euro Job auf Rechung/ Wie Rechnung stellen?

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  #11  
Alt 04.09.2008, 21:37
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Beiträge: 1.110
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Jana, bei einem regulären 400€-Job bist du über die Knappschaft Bahn See automatisch versichert. In diese muss der Arbeitgeber die KV- und RV-Beiträge einzahlen.

Näheres findest du unter www.minijobzentrale.de

Ich bin Arbeitgeber für einen 400-€-Job (meine Putzhilfe) :-)
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.

Geändert von TheNextOne (04.09.2008 um 21:40 Uhr)
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  #12  
Alt 06.09.2008, 11:02
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Beiträge: 685
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Hallo TheNextOne,

richtig du führst die Beiträge über die Knappschaft Bahn See ab. Mehr aber auch nicht.
Bei einem 400 € Job ist man nicht krankenversichert über den Mini Job.
Es werden nur Beiträge abgeführt aber amn bekommt keine Leistungen.
Jana hat daher recht.

Gruß Klaus
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  #13  
Alt 06.09.2008, 11:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2008
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Beiträge: 1.110
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Zitat:
...
Es werden nur Beiträge abgeführt aber amn bekommt keine Leistungen.
...
Dies ist insofern richtig, wenn der 400-€-Jobber anderweitig bereits pflicht- oder freiwilligversichert ist. Besteht kein Versicherungsschutz, müssen Leistungen durch die Knappschaft erbracht werden.
__________________
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  #14  
Alt 06.09.2008, 11:55
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Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Kirchheim-Heimstetten
Beiträge: 685
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Leider ist dem nicht so,

da ein versicherungspflichtges Arbeitsverhältnis erst ab 401€ mtl. besteht.
Bei 401-800€ mtl. ( Midi Job) kann Gleitzone angewendet werden.
Informier dich nochmal darüber.

Gruß Klaus
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  #15  
Alt 06.09.2008, 12:30
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Registriert seit: 03.09.2008
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Beiträge: 685
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Hallo bins nochmal,

hier ein link dazu:

http://www.aus-innovativ.de/themen/g...igung_2395.htm

Gruß Klaus
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  #16  
Alt 06.09.2008, 13:44
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Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
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OK, da habe ich die Erwerbung einer Mitgliedschaft mit dem Zahlen der Pauschalbeiträgen verwechselt.

Aber irgendwas war jedenfalls mit dem freiwiilig bzw. gesetzlich versichert, dass sich das nur auf die Bezahlung der Beiträge für den Arbeitgeber und nicht auf den Erwerb einer Mitgliedschaft bezieht, habe ich nicht erkannt.

Danke für den Hinweis und SORRY wegen meiner dadurch verursachten Falschauskunft!

Ich interpretier das nun so, dass die Knappschaft nur als "Zwischeneinnehmer" gilt und die geleisteten Beiträge weiterleitet an die jeweilige gesetzliche Krankenkasse
__________________
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Gruss R.

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Geändert von TheNextOne (06.09.2008 um 13:47 Uhr)
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  #17  
Alt 06.09.2008, 13:56
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Du interpretierst das vollkommen richtig.
Leider denken viele dass Sie dadurch krankenversichert sind und sind dann entsetzt wenn Beiträge nachzahlen sind, da ja seit dem 01.04.2007 Vesicherungspflicht für jeden, der der GKV zuzuordnen ist, besteht.

Gruß Klaus
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