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#1
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Hallo
![]() ich arbeite gerade bei einer Stelle mit schwankenden Gehalt, aber selten über 300 Euro monatlich. es sei denn es wird dort jemand Krank oder so, dann kann es etwas mehr sein. Ist aber nicht vorherzusehen. Nun würde ich gerne eine zweite Stelle annehmen, wo ich monatlich 80 Euro verdiene. Mit beiden Jobs wäre ich noch unter der 400 Euro Grenze. Falls jetzt aber doch mal der Fall eintreten sollte und ich in einem Monat mal über die 400 Euro Grenze kommen sollte, ist das dann sofort sozialversicherungspflictig? Eine Bekannte erzählte mir, dass man bis zu zwei mal im Jahr ohne sozialversicherungspflicht über 400 Euro verdienen darf, wenn es nicht vorherzusehen war. Da ich ja zusätzlich ALG 2 erhalte, würde dann wahrscheinlich die Agentur, die von 400 Euro ausgeht, von mir eine Rückzahlung bekommen, oder? Vielen Dank für Eure Hilfe und Antworten. LG von carodina |
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#2
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Ja, zweimal im Jahr über 400 Euro ist unschädlich.
Und ja, in den Monaten wirst du wahrscheinlich überzahlt sein. Aber doch sicherlich nicht sehr viel... Turtle |
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#3
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Hallo,
Zumindest wird es bzgl. ALG II in den betreffenden ( Folge ) Monaten dann zu einem größerem Abzug als allgemein kommen, wenn das erzielte Gehalt die ( eine ) vorab angenommene max. - Pauschale überschreiten würde. Dann gilt bzgl. der Berechnung von ALG II das " Zuflussprinzip " . Bzgl. der Angaben wird es kein Problem werden, wenn unvorhersehbar in " Spitzen " >400 € erreicht werden. Regelmäßige Kommunikation mit dem JC ( Lohnabrechnung mtl. vorlegen ) wäre das 1. Mittel dann an der Basis. Mehrere Minijobs nebeneinander könnten eine Anfrage beim Steuerberater rechtfertigen. mfg allo Geändert von Allo (13.08.2011 um 22:28 Uhr) Grund: Steuerrecht bei mehreren Minijobs |
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