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Kindesunterhalt und ALGII

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  #1  
Alt 12.03.2009, 09:03
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Registriert seit: 12.03.2009
Beiträge: 2
Standard Kindesunterhalt und ALGII

Hallo,
vielleicht weiß hier jemand eine Antwort??
Folgender Sachverhalt:
Der Kindesvater zahlt für zwei Kinder zusammen 568 Euro Unterhalt (Zahlbetrag).
Das Kindergeld bekommt die Kindesmutter in voller Höhe.
Die Mutter bekommt ALG II.
Der Anspruch ist anscheinend zur ARGE nicht übergeleitet worden (keine Mitteilung
hierüber).
Welchen Anspruch hat die Kindesmutter demnach?? Wird der Kindesunterhalt
in voller Höhe angerechnet??? Vielen Dank im Voraus für eine Nachricht.
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  #2  
Alt 12.03.2009, 09:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
Standard

Hallo,

der Unterhalt wird angerechnet. Sollte der Bedarf deiner Kinder mit dem Unterhalt und einem Teil des Kindergeldes bereits gedeckt werden, kann der Überhang auch mit deinem ALG2 Anspruch verrechnet werden.

Benutze mal einen ALG2 Rechner, der kann dir anhand deiner Daten errechnen was dir zusteht.
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  #3  
Alt 12.03.2009, 10:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Ich weiß ja nicht wie alt die Kinder sind aber bei der Höhe des Unterhaltes ist der Bedarf für die Kinder schon gedeckt und da das Kindergeld ja auch als Einkommen gewertet wird ist ganz sicher ein Überhang da.
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  #4  
Alt 12.03.2009, 14:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.01.2009
Beiträge: 4
Standard

Zitat:
Zitat von Paulchen Beitrag anzeigen
Hallo,
vielleicht weiß hier jemand eine Antwort??
Folgender Sachverhalt:
Der Kindesvater zahlt für zwei Kinder zusammen 568 Euro Unterhalt (Zahlbetrag).
Das Kindergeld bekommt die Kindesmutter in voller Höhe.
Die Mutter bekommt ALG II.
Der Anspruch ist anscheinend zur ARGE nicht übergeleitet worden (keine Mitteilung
hierüber).
Welchen Anspruch hat die Kindesmutter demnach?? Wird der Kindesunterhalt
in voller Höhe angerechnet??? Vielen Dank im Voraus für eine Nachricht.
Hallo ich bin selber alleinerziehende Mutter und bekomme für mein Kind Unterhaltsvorschuß. aus meiner Erfahrung weiß ich das die Unterhaltszahlungen voll angerechnet werden.
schönen Gruß
Nadine
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  #5  
Alt 12.03.2009, 15:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
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Hallo,

es muss nicht unbedingt ein Überhang enstehen. Es ist ja auch noch die Miete in Abzug zu bringen!
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  #6  
Alt 12.03.2009, 19:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.04.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 334
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Um mal Klarheit zu schaffen:

Sowohl Kindergeld als auch Unterhalt (auch Unterhaltsvorschuss) werden voll auf die Leistungen deiner Kinder angerechnet.

Sollte ein Kind (oder auch beide) seine LU selber sicherstellen können (durch Kindergeld und Unterhalt), so wird das übersteingende Einkommen auf die der Eltern (bei alleinerziehenden: dem Elterteil) angerechnet.

PS: Bitte fragen zur Leistungsberechneung in Zukunft in den Teil "Anspruch und Leistungen" posten.

Gruß

Diablo
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  #7  
Alt 16.03.2009, 00:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.965
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Hallo Diablo!

Da sieht man gleich das Wirken von Bürokraten, schön das Du Dich so um Ordnung im Forum bemühst, mal ein dickes Lob für unsere ARGE Mitwirkenden, das erhöht die Effizients sicherlich!

Gruss

Ps: Damit Du nicht nur Negatives über Euer Wirken von mir liest!
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  #8  
Alt 16.03.2009, 11:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

@ Horst Grunert

Ordnung muß sein.Das sollte man in den ARGEn jedem SB auf die Stirn tätowieren dann würden nicht so viele Unterlagen abhanden kommen obwohl sie dann nichts mehr hätten womit sie den ALG2 Empfänger beschäftigen können.
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