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ortsabwesend

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  #1  
Alt 18.03.2009, 18:25
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Beiträge: 84
Standard ortsabwesend

Wie viele tage darf ein h4 empfäger ortsabwesend sein.

Der fall Herr a macht 15 tage rehabilitation von der landesversicherungsanstallt und will dazu noch 15 tage in

urlaub auf den campinplatz wie ist das zu bewerten.Normal ist ja ne ortsabesenheit bei einer reha kein urlaub

oder ähnliches.meines wissens nach darf man 2 wochenortsabwesend sein.will mich nur vergewissern

gruß wenzel
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  #2  
Alt 18.03.2009, 18:34
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Die Maimale Ortabwesenheit(OAW) beträgt 21 Tage. Sofern diese vorher beim zuständigen Arbeitsvermittler beantragt wurde.


Gruß

Diablo
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  #3  
Alt 18.03.2009, 21:08
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Registriert seit: 15.08.2008
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danke für die auskunft
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  #4  
Alt 19.03.2009, 06:11
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Beiträge: 2.314
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@Diablo
Du schreibst: "... die maximale Ortsabwesenheit (OAW) beträgt 21 Tage..." Also: Ich muss an einer Reha-Maßnahme teilnehmen. Dem Amt liegen Gutachten vor, denen zufolge ich nicht mal mehr 3 Stunden tätig sein kann. Man wartet jetzt den Ausgang bzw. das Ergebnis der Reha ab. Fakt ist aber: Man weiß dort von der Reha-Maßnahme (eine richtige Genehmigung gibt es nicht). Diese Maßnahme ist angeordnet von der Dt. Rentenversicherungsanstalt und solll wenigstens 4 - 6 Wochen (also 28 - 42 Tage) dauern. Wie soll das funktionieren, wenn ich den von dir zitierten Satz (max. 21 Tage OAW) zugrundelege?

Geändert von lirafe (19.03.2009 um 06:15 Uhr)
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  #5  
Alt 19.03.2009, 16:56
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Die 21 Tage beziehen sich auf Urlaub.Wenn du eine Maßnahme von der Rentenversicherung hast dann ist das wie ein Krankenschein.
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  #6  
Alt 19.03.2009, 17:36
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Zitat:
Zitat von Kitty121 Beitrag anzeigen
Die 21 Tage beziehen sich auf Urlaub.Wenn du eine Maßnahme von der Rentenversicherung hast dann ist das wie ein Krankenschein.
Korrekt

Gruß

Diablo
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  #7  
Alt 20.03.2009, 01:05
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Ok. Danke euch Beiden.
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