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[BAB] - Einbezug der Eltern in die Berechnung

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  #11  
Alt 03.11.2011, 12:16
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Registriert seit: 02.11.2011
Beiträge: 8
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Das kann ich aber nicht mit eigenen Mitteln.

Ich bekomme 370€ Netto von der Ausbildung.
Kindergeld bekomm ich von meinem Vater überwiesen. Dazu bekomm ich noch den
Betrag, der im BAB Schreiben stand von ihm.

Geld reicht halt vorne und hinten nicht. Vor allem, weil meine Freundin jetzt noch schwanger ist.
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  #12  
Alt 03.11.2011, 12:41
dms dms ist offline
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Registriert seit: 13.02.2011
Beiträge: 322
Standard

Zitat:
Zitat von Ra3L Beitrag anzeigen
...

Ich bekomme 370€ Netto von der Ausbildung.
Kindergeld bekomm ich von meinem Vater überwiesen. Dazu bekomm ich noch den
Betrag, der im BAB Schreiben stand von ihm.

Geld reicht halt vorne und hinten nicht. Vor allem, weil meine Freundin jetzt noch schwanger ist.
Dann lohnt der Antrag auf Vorausleistung nur, wenn der von Muttern zu zahlende Betrag höher als das Kindergeld ist.

BAB ist nicht für den Unterhalt deiner Freundin gedacht.
__________________
allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
Förderung der Berufsausbildung im SGB III
(ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
(ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX

Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
beim JobCenter beantragen (jeder Tag zählt!)
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