[BAB] - Einbezug der Eltern in die Berechnung

  • Hallo liebe Community,


    ich habe vor ein paar Monaten mal irgendwas gehört, dass ab dem 25. Lebensalter die Eltern
    nicht mehr mit bei der Bedarfsberechnung mit einbezogen werden.


    Entspricht das der Wahrheit?



    Grüße
    Ra3L

  • Beim BAB gibts keine Bedarfsgemeinschaften. Die gibts beim ALG 2. Beim BAB werden Eltern auch nicht in irgendwelche Bedarfe eingerechnet (wozu auch, BAB bekommt man eh nur, wenn man als Azubi nicht mehr bei den Eltern wohnt). Nur das Einkommen der Eltern ist aufgrund der Unterhaltspflicht während der Ausbildung natürlich wichtig. Worum geht es in deiner Frage genau? Sie ist nicht nachvollziehbar.


    Turtle

  • Gut dann geht meine Frage in eine andere Richtung.


    Wenn mir ein Antrag abgelehnt wurde, wegen zu hohem Einkommen meiner Eltern,
    dann steht in dem Schreiben das ich erhalte ja mein Anspruch an meine Eltern.


    Ist dieses Schreiben auch verbindlich und müssen diese dann auch soviel zahlen wie da im Schreiben steht?


    P.S.: Danke für die schnelle Antwort ;)

  • Da das Schreiben keine amtliche Urkunde ist: Nein, das müssen sie nicht. Entweder, sie tun es freiwillig oder du musst klagen. Bzw. nachweisen, dass die Eltern nicht zahlen trotz deiner Aufforderung und du BAB als Vorausleistung brauchst. Dann verklagt sie die BAB-Stelle auf den Unterhalt.


    Turtle

  • Gut, dann muss ich das wohl so machen.


    Sei Dir aber sicher.
    So sicher, dass Du evtl. auch vor Gericht aussagen kannst.
    Also irgendwie vorbeimogeln oder etwas erfinden kann nach hinten losgehen.
    Ansonsten so wie Turtle das sagte.


    Zusatz: Vorausleistung wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung Vorausleistung bewilligt !
    Also nicht zu spät das AA ansprechen.


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  • Ich bin mir dessen sehr sicher,


    es geht dabei hauptsächlich um meine Mutter. Mein Vater zahlt so wie veranlasst.


    Sie meint halt nur, dass sie mir nach Düsseldorfer Tabelle Unterhalt zahlen muss und nicht
    nach dem was im Schreiben steht.
    Da kann sich ihre Anwältin dann auch mal bezahltmachen, die sie für sowas ständig kontaktiert.


    Danke für eure Hilfe.


  • Sie meint halt nur, dass sie mir nach Düsseldorfer Tabelle Unterhalt zahlen muss und nicht
    nach dem was im Schreiben steht.
    .....


    Danke für eure Hilfe.


    Da wir jetzt von der Berechnung einer Sozialleistung in das Unterhaltsrecht wechseln, ist die Aussage nicht so falsch.


    Wer erhält denn das Kindergeld?- um das müsstest Du dich evtl selbst kümmern.
    Sollte der errechnete Anteil, der von Muttern kommen sollte (Anrechnungsbetrag Mutter) kleiner als das Kindergeld sein, dann könnte auch der Antrag auf Vorausleistung ins Leere gehen, da Du mit eigenen Mitteln deinen Bedarf abdecken kannst (wie ich schon sagte, um die Erlangung / Auszahlung des Kindergeldes musst Du dich schon selbst kümmern).

  • Das kann ich aber nicht mit eigenen Mitteln.


    Ich bekomme 370€ Netto von der Ausbildung.
    Kindergeld bekomm ich von meinem Vater überwiesen. Dazu bekomm ich noch den
    Betrag, der im BAB Schreiben stand von ihm.


    Geld reicht halt vorne und hinten nicht. Vor allem, weil meine Freundin jetzt noch schwanger ist.

  • ...


    Ich bekomme 370€ Netto von der Ausbildung.
    Kindergeld bekomm ich von meinem Vater überwiesen. Dazu bekomm ich noch den
    Betrag, der im BAB Schreiben stand von ihm.


    Geld reicht halt vorne und hinten nicht. Vor allem, weil meine Freundin jetzt noch schwanger ist.


    Dann lohnt der Antrag auf Vorausleistung nur, wenn der von Muttern zu zahlende Betrag höher als das Kindergeld ist.


    BAB ist nicht für den Unterhalt deiner Freundin gedacht.