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[BAB] - Erklärung des Vaters - Problem

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  #1  
Alt 25.08.2011, 17:58
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Standard [BAB] - Erklärung des Vaters - Problem

Hallo,

ich habe nun einen BAB-Antrag vor mir liegen. Komplikationen treten nun auf bei der Erklärung des Vaters. Ich habe diesbezüglich schon bei meinem zuständigen Amt angerufen. Und zwar geht es darum das in Bezug auf meinen Vater, ich nicht einmal weiss wo dieser wohnt, ob er arbeitet etc.

Die nette Dame am Telefon sagte das ich halt ein Schreiben mit dazulegen soll.

Meine Frage ist jetzt eigentlich nur, wie soll das aussehen. Also eine grobe Form wäre nicht schlecht.

Vielleicht stand ja auch schonmal jemand vor dem Problem.

Greetz
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  #2  
Alt 25.08.2011, 18:39
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Schreibst Du einfach das auf was Du weisst. Beim Rest schreibst Du Unbekannt.

Vater: sowieso
Geburtsdatum: wenn Du weisst
Wohnort: Unbekannt
Arbeitgeber: Unbekannt

Geändert von Edgar (25.08.2011 um 18:42 Uhr)
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  #3  
Alt 25.08.2011, 19:44
dms dms ist offline
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Zitat:
Zitat von Edgar Beitrag anzeigen
Schreibst Du einfach das auf was Du weisst. Beim Rest schreibst Du Unbekannt.

Vater: sowieso
Geburtsdatum: wenn Du weisst
Wohnort: Unbekannt
Arbeitgeber: Unbekannt
evtl. noch letzte bekannte Anschrift oder Aufenthaltsort
und Unterschrift nicht vergessen, sowie Datum

Nachtrag:
Zitat:
Zitat von Shadowlike Beitrag anzeigen
Sicher weiß ich das mein "Vater" zum Unterhalt verpflichtet ist. Er hatte vor 5-6 Jahren noch gezahlt. Seitdem blockt er jeden Kontakt. Wenn wir anrufen, reagiert er nicht (egal ob mit Rufnummer oder ohne), auf Briefe scheint er auch nicht zu reagieren. Da ich ihm ja dann anscheinend den Teil zuschicken muss, den er ausfüllen muss, wäre eine Zusendung via Rückschein ratsam oder?
....
Ich hatte Dir doch schon mal zu dem Thema Empfehlungen gegeben.

Geändert von dms (25.08.2011 um 19:49 Uhr) Grund: Nachtrag zugefügt
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  #4  
Alt 25.08.2011, 19:54
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Empfehlungen hin oder her. Hier ging es jetzt um was anderes. Ich muss den jetzigen Stand nehmen und fertig.
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  #5  
Alt 25.08.2011, 19:59
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Zitat:
Zitat von dms Beitrag anzeigen
evtl. noch letzte bekannte Anschrift oder Aufenthaltsort
und Unterschrift nicht vergessen, sowie Datum
Das kann er auch mit rein schreiben vieleicht noch den Familienstand ob er wieder geheiratet hat oder Ledig ist. Datum und Unterschrift setze ich voraus das man es rein schreibt.
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  #6  
Alt 25.08.2011, 20:38
dms dms ist offline
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Zitat:
Zitat von Shadowlike Beitrag anzeigen
Empfehlungen hin oder her. Hier ging es jetzt um was anderes. Ich muss den jetzigen Stand nehmen und fertig.
Zitat:
Zitat von Shadowlike Beitrag anzeigen
.... Probleme gabs dann bzgl. den Punkten Einkommen Vater. Ich weiss nur das er arbeitet, aber wieviel er verdient usw. weiss ich nicht. Bekomm ja noch nicht einmal Unterhalt von ihm.
Zitat:
Zitat von dms Beitrag anzeigen
....
Unterhalt geht der Sozialleistung voraus. Du musst dich halt um deine Finanzierung selbst kümmern; dazu gehört auch, dass Du deinen eigenen Unterhaltsanspruch feststellst und notfalls realisierst.

Spätestens wenn Du den BAB-Antrag (Formulare) vor Dir liegen hast, wirst Du sehen, dass auch Dein Vater was ausfüllen muss. Es sei denn, Du hast etwas in der Hand, wo drin steht, dass Dein Vater nicht zum Unterhalt verpflichtet ist.

Soweit dein Vater absichtlich keine Angaben zu seinem Einkommen machen will (du hast Ihn also vorher aufgefordert), dann hilft Dir Vater staat unter bestimmten Umständen. Das ganze wird mit dem Begriff Vorausleistung umschrieben.

Wenn noch mehr Fragen sind, einfach hier stellen.
Warum hast du dann telefonisch nicht den Vordruck "Antrag auf Vorausleistung" abgefordert?
Schick deinem Vater die Erklärung als Einschreiben mit Rückschein.
Stelle eine Frist von 2 Wochen.
Warte die zwei Wochen ab. Kein Post da, Antrag ohne Vater-erklräung abgeben.
Antrag auf Vorausleistung dazufügen. Original des Rückscheines beifügen.

Kommt Post vorher zurück (nicht abgeholt oder Annahme verweigert), dann ebenfalls wie oben Antrag und Antrag auf Vorausleistung abgeben.
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  #7  
Alt 08.04.2012, 00:11
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Zu diesem Vorfall habe ich auch eine wichtige Frage. Bei mir ist es genau das Gleiche, dass ich keinerlei Kontakt zu meinem leiblichen Vater habe und auch rein gar nichts von ihm weiß. Genauso wie meine Mutter nichts von ihm weiß. Wenn ich das in meinem BAB Antrag es so angeben sollte, dass ich keinerlei Kontakt habe und nicht weiß, was mit ihm ist, verlängert sich dann die Dauer des Antrages? Wenn ich den Antrag zeitnah abgeben sollte, würde ich eigentlich zum 01.05.2012 den ersten BAB Bezug bekommen. Da ich aber keine Angaben zum leiblichen Vaters geben kann, kann sich das dann verzögern?
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  #8  
Alt 08.04.2012, 01:17
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Zitat:
leiblichen Vaters
wie ist es mit der Rechtslage, ist immer nur der leibliche Vater gefragt !!? Ich denke nicht! ...und bin mir da sogar ziemlich sicher !
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  #9  
Alt 08.04.2012, 01:35
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egal, der vater muss ermittelt werden und seine einkunftsverhältnisse per einkommenssteuerbescheid nachweisen. sonst könnte ja jeder erzälen, dass er keinen kontakt zu den eltern hat. einfach mal ein auskunftsersuchen an das zuständige Landeseinwohnermeldeamt stellen. kostet in berlin 3,58 €.
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  #10  
Alt 08.04.2012, 11:15
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Zitat:
egal,
was ist denn bei der Fragestellung egal ? egal ist ein Harzer Roller - denn der stinkt von allen Seiten!
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