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#1
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Hallo,
ich habe nun einen BAB-Antrag vor mir liegen. Komplikationen treten nun auf bei der Erklärung des Vaters. Ich habe diesbezüglich schon bei meinem zuständigen Amt angerufen. Und zwar geht es darum das in Bezug auf meinen Vater, ich nicht einmal weiss wo dieser wohnt, ob er arbeitet etc. Die nette Dame am Telefon sagte das ich halt ein Schreiben mit dazulegen soll. Meine Frage ist jetzt eigentlich nur, wie soll das aussehen. Also eine grobe Form wäre nicht schlecht. Vielleicht stand ja auch schonmal jemand vor dem Problem. Greetz |
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#2
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Schreibst Du einfach das auf was Du weisst. Beim Rest schreibst Du Unbekannt.
Vater: sowieso Geburtsdatum: wenn Du weisst Wohnort: Unbekannt Arbeitgeber: Unbekannt Geändert von Edgar (25.08.2011 um 18:42 Uhr) |
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#3
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Zitat:
und Unterschrift nicht vergessen, sowie Datum Nachtrag: Zitat:
Geändert von dms (25.08.2011 um 19:49 Uhr) Grund: Nachtrag zugefügt |
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#4
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Empfehlungen hin oder her. Hier ging es jetzt um was anderes. Ich muss den jetzigen Stand nehmen und fertig.
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#5
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Das kann er auch mit rein schreiben vieleicht noch den Familienstand ob er wieder geheiratet hat oder Ledig ist. Datum und Unterschrift setze ich voraus das man es rein schreibt.
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#6
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Schick deinem Vater die Erklärung als Einschreiben mit Rückschein. Stelle eine Frist von 2 Wochen. Warte die zwei Wochen ab. Kein Post da, Antrag ohne Vater-erklräung abgeben. Antrag auf Vorausleistung dazufügen. Original des Rückscheines beifügen. Kommt Post vorher zurück (nicht abgeholt oder Annahme verweigert), dann ebenfalls wie oben Antrag und Antrag auf Vorausleistung abgeben. |
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#7
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Zu diesem Vorfall habe ich auch eine wichtige Frage. Bei mir ist es genau das Gleiche, dass ich keinerlei Kontakt zu meinem leiblichen Vater habe und auch rein gar nichts von ihm weiß. Genauso wie meine Mutter nichts von ihm weiß. Wenn ich das in meinem BAB Antrag es so angeben sollte, dass ich keinerlei Kontakt habe und nicht weiß, was mit ihm ist, verlängert sich dann die Dauer des Antrages? Wenn ich den Antrag zeitnah abgeben sollte, würde ich eigentlich zum 01.05.2012 den ersten BAB Bezug bekommen. Da ich aber keine Angaben zum leiblichen Vaters geben kann, kann sich das dann verzögern?
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#8
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Zitat:
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#9
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egal, der vater muss ermittelt werden und seine einkunftsverhältnisse per einkommenssteuerbescheid nachweisen. sonst könnte ja jeder erzälen, dass er keinen kontakt zu den eltern hat. einfach mal ein auskunftsersuchen an das zuständige Landeseinwohnermeldeamt stellen. kostet in berlin 3,58 €.
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#10
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