unterhalt für enkel

  • Hallo! Die Ex-Freundin meines Sohnes, (Schüler, 24 Jahre alt, will studieren), hat ohne Wissen meines Sohnes die Pille abgesetzt (sie hat anderen wörtlich gesagt, sie hat keine Lust auf Schule und Ausbildung, schwanger werden wäre da doch eine tolle Alternative) und ist nun schwanger. Da sie gleichzeitig mit anderen Männern zusammen war, ist zwar noch nicht geklärt, wer denn nun der Vater ist, wir haben aber nun Angst, für dieses ungeborene Kind zahlen zu müssen, da mein Sohn, wenn er denn der Vater ist, derzeit Schüler ist bzw. später studieren möchte. Da wir uns von diedem Mädchen ziemlich "gelinkt" fühlen, sind wir einigermaßen genervt. Welche Unterhaltszahlungen könnten auf uns zukommen? Die Mutter des Mädchens lebt von H4,und lebt derzeit mit dewr Tochter zusammen. Vater des Mädchens hat nur ein geringes Einkommen. Grüße und schon mal danke:

  • Hallo,
    ich möchte mal behaupten, daß im Höchstfall der mindest Unterhaltssatz für das Kind greift,
    aber da dein Sohn wohl kein großartiges Einkommen haben wird als Schüler/Student,
    dürfte er nach der Geburt des Kindes und Anerkennung der Vaterschaft (wenn er der Vater ist) auch eine Befreiung beantragen können.
    Das zuständige Jugendamt sollte in der Lage sein, euch weiterführende Infos zu geben.


    Die Ex-Freundin hat ihm gegenüber, soweit mir das bekannt ist, keine Unterhaltsansprüche an ihn,
    da die Beiden ja nicht verheiratet waren.

  • falsch. ganz sicher ist neben dem kindesunterhalt für drei jahre betreuungsunterhalt für die mutter zuzahlen.
    er muss entsprechend seines einkommens laut düsseldorfer tabelle zahlen. also erstmal nichts, weil ja kein einkommen da ist. die mutter muss dann bein jugendamt unterhaltsvorschuss beantragen. nur ist es dann so, dass sich die behörde später das geld vom vater, sofern er einkommen hat, wieder holt.

  • Aaaaha, jetz bin ich nicht wirklich schlauer. Bekannte teilten mir mit, dass in diesem Falle auch die "Großeltern"zu zahlen haben, dass sie aber einen Selbstbehalt hätten. Frage ist nun, wie hoch ist dieser für ein Ehepaar, was wird alles berücksichtigt (Hypothek, weitere Kinder in Ausbilödung, Verdiensthöhe, etc.). Freue mich auf Antwort, da etwas panisch.

  • Hallo! Ist aber so. Dies habe ich bereits in untertschiedlichen Foren gelesen, auch auf Seiten unterschiedlicher Behörden. Allerdings ist das "Behördendeutsch" ziemlich unverständlich. Dort stehen Angaben wie "Selbstbehalt 1400 €" zuz. div. anderer Unkosten. Leider steht dort nicht, ob dieser Selbstbehalt pro Person oder pro Paar gilt. Auch welche sonstigen Ausgaben angerechnet werden, steht dort nicht. daher habe ich mich ja an dieses Forum gewandt, in der Hoffnung, hier kompetente und korrekte Aussagen zu erhalten, bzw. Erfahrungen anderer Teilnehmer zu bekommen. Ich hoffe noch!!Die hanze Sache ist an sich schon sehr belastend, aber eine korrekte Aussage würde vielleicht etwas vom Druck nehmen Grüße v. Marta

  • Bin ich wirklich zum Unterhalt für meine Enkel verpflichtet?


    Ja! Laut Gesetz müssen Verwandte in gerader Linie für einander aufkommen. An erster Stelle stehen natürlich die Eltern. Wenn diese aber - sei es durch Tod, Abwesenheit oder aber, was der häufigste Fall sein dürfte, mangels eines ausreichenden Einkommens - ausfallen, können auch die Großeltern in die Pflicht genommen werden.


    Gerade bei "Teenie-Eltern" müssen oft die Eltern der jungen Mütter und Väter finanziell einspringen. Mädchen, die als Schülerinnen oder während ihrer Ausbildung ein Kind zur Welt bringen, haben meist kein Einkommen, mit dem sie sich und ihr Kind durchbringen können.


    Aber auch viele volljährige Eltern haben in Zeiten von Hartz IV große Schwierigkeiten, für ihre Kinder zu sorgen, weil das Geld vorne und hinten nicht reicht. Alleinerziehende Mütter, die den Kindsvater nicht angegeben haben, sind ebenfalls oft auf finanzielle Unterstützung angewiesen - genau wie die Frauen, bei denen der Aufenthalt des Vaters, der seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt, unbekannt ist.


    Wie viel müssen wir als Großeltern zahlen?
    Erst einmal die gute Nachricht: Als Großeltern dürfen Sie mehr Geld für sich behalten, als etwa ein unterhaltspflichtiges Elternteil (man spricht vom hier vom "Selbstbehalt"). Beträgt der Selbstbehalt bei den Eltern meist um die 1.000 Euro, so kann er bei den Großeltern bis zu 1.400 Euro betragen. Außerdem kann bei Großeltern im Gegensatz zu Eltern kein "fiktives Einkommen", also ein theoretisch erzielbares Einkommen, zugrunde gelegt werden. Ist die Rente niedrig, so sind sie nicht verpflichtet, einen Job anzunehmen.


    Aber auch reiche Großeltern werden nicht "zur Ader gelassen". Zugrunde gelegt wird immer nur der Betrag, den die Eltern ihren Kindern an Unterhalt zu leisten hätten. Verfügen die Eltern über kein Einkommen, so müssen die Großeltern nur den Mindestunterhalt leisten.


    Und: Die Kosten für den Unterhalt des Enkelkindes müssen auf alle Großeltern verteilt werden. Selbst wenn nur ein Elternteil, beispielsweise der Vater des Kindes, nicht zahlt und die Mutter des Kindes das Kind ernährt: es haften beide Großeltern, also väterlicher- und mütterlicherseits - nicht gleichmäßig, sondern je nach dem persönlichen Einkommen.



    da staune ich aber. war mir bis jetzt noch nicht in dieser form bekannt. also ist der selbstbehalt von 1400 € pro person.

  • Hallo, habe ich das jetzt richtig verstanden, der Selbstbehalt beträgt 1400 € pro Großelternteil? =Unser gemeinsames Einkommen kann also um 2800 € gekürzt werden, sodass vom restlichen Einkommen, sofern vorhanden, die Berechnung über ein evt. zu zahlender Unterhalt erfolgt? Oder muss aus dem evt. vorhandenem Rest-Einkommen der Unterhalt an "Schwiegertochter und Enkelkind" gezahlt werden? An Behörden möchte ich mich noch nicht wenden, ich will ja nicht die Pferde scheu machen. Noch ist das Mädchen in der Frühschwangerschaft, eine Fehlgeburt möglich. Dennoch möchte ich vorab so viele Infos wie irgend möglich sammeln. Wie gesagt, aus dem letzten Text geht die Summe 1400 hervor, nicht aber, ob pro Person oder pro Paar. Danke vorab.

  • Ich will mich nicht rechtfertigen, aber 1: dieses Mädchen hat dies bereits vor einem Jahr versucht, ist aber wie gesagt verloren gegangen, 2: sie hat dies beabsichtigt, weil sie "keinen Bock auf Schule und Arbeit hat, gibt ja H 4". Versaut damit ihr eigenes Leben, das meines Sohnes und das des ungeborenen Kindes, denn ein Kind mit dieser Motivation in die Welt zu setzen, ist m. E. keine gute Voraussetzung!