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Darf man Kontoauszüge schwärzen oder nicht?

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  #11  
Alt 01.03.2010, 02:51
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Registriert seit: 15.02.2010
Beiträge: 6
Standard

Grundsätzlich geht es ja darum dass das Sozialamt prüfen möchte ob ich tatsächlich hilfebedürftig bin.
Man sollte also soweit schwärzen dürfen dass es nachvollziehbar ist wofür ich mein Geld ausgebe.
Das heißt dass es zulässig ist wenn persönliche Kundennummern oder Ebaynamen geschwärzt werden.

Wenn es um Erfahrungswerte geht dann frage ich mich allerdings auch ob es Erfahrungen sind von Leuten die sich eh alles vom Amt gefallen lassen oder Erfahrungen sind von Leuten die auch mal ihr Maul aufmachen können. Denn diese Erfahrungen bringen mir was, die anderen kann man in die Tonne kloppen!

Bei solchen Aussagen wie von Danielo
Zitat:
aber mal ne gegenfrage: hast du was zu verbergen?
kann einem leicht die Galle hochkommen. Man wird ja schon vom Amt durchleuchtet und wie ein Verbrecher behandelt und dann soll man sich in einem Forum, wo man sich Hilfe holen möchte, auch noch solche dummen Fragen geben. KOTZ! Es geht hier wohl nicht darum ob man was zu verbergen hat sondern darum was die persönlichen Rechte sind. ****


Zitat:
Du mußt das bitte mal so sehen: Du möchtest etwas haben, nämlich die Regelleistung. Dazu bist Du leider auch verpflichtet, den Forderungen des JobCenters nachzukommen (siehe Mitwirkungspflicht). Das Schwärzen von Kontoauszügen ist somit nicht erlaubt. Man könnte Dir den Widerbewilligungsbescheid verwehren.
Du kannst das auch bitte mal so sehen: Ich lass mir nicht alles vom Amt gefallen. ***

Geändert von Saphira110 (01.03.2010 um 02:55 Uhr)
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  #12  
Alt 01.03.2010, 12:06
chris1986
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Beiträge: n/a
Daumen runter

Zitat:
Zitat von Saphira110 Beitrag anzeigen
Grundsätzlich geht es ja darum dass das Sozialamt prüfen möchte ob ich tatsächlich hilfebedürftig bin.
Man sollte also soweit schwärzen dürfen dass es nachvollziehbar ist wofür ich mein Geld ausgebe.
Das heißt dass es zulässig ist wenn persönliche Kundennummern oder Ebaynamen geschwärzt werden.

Wenn es um Erfahrungswerte geht dann frage ich mich allerdings auch ob es Erfahrungen sind von Leuten die sich eh alles vom Amt gefallen lassen oder Erfahrungen sind von Leuten die auch mal ihr Maul aufmachen können. Denn diese Erfahrungen bringen mir was, die anderen kann man in die Tonne kloppen!

Bei solchen Aussagen wie von Danielo kann einem leicht die Galle hochkommen. Man wird ja schon vom Amt durchleuchtet und wie ein Verbrecher behandelt und dann soll man sich in einem Forum, wo man sich Hilfe holen möchte, auch noch solche dummen Fragen geben. KOTZ! Es geht hier wohl nicht darum ob man was zu verbergen hat sondern darum was die persönlichen Rechte sind. Du bist wahrscheinlich selber so ein Amtsheini der in seiner Freizeit nix bessers zu tun hat oder aber bist ein Ars******* der gerne Ä**** sauber leckt und hier im Forum anonym die großen Eier kreisen lässt.




Du kannst das auch bitte mal so sehen: Ich lass mir nicht alles vom Amt gefallen. Wenn ihr Lust habt euch in den Arsch fi**** zu lassen dann bitteschön, tut euch keinen Zwang an. Aber ich entscheide immernoch selber von wem ich mich fi**** lasse.


Moin moin

Ich glaube du hast da eine Sehr falsche Wortwahl getroffen und das ist hier im Forum nicht gern gesehn, deswegen hab ich das mal dem Team hier gemeldet.
Grund: Falsche Wortwahl und Beleidigung.
Lg

Geändert von chris1986 (01.03.2010 um 12:06 Uhr) Grund: schreibfehler
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  #13  
Alt 01.03.2010, 13:17
Administrator
 
Registriert seit: 29.04.2006
Beiträge: 204
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@saphira: Bitte einen angemesseneren Ton wählen.
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  #14  
Alt 01.03.2010, 15:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.098
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@saphira - nee Danielo hat einen Job, sprich Arbeit und weis das wir alles nur Schnorrer und faule Säcke sind und das wir mit Neid und Hass aggieren, insbesondere meine Person!

Grundsätzlich mal etwas klarstellendes zu den Kontoauszügen der ARGE dem stetigen Verlangen nach Einblick und der Mitwirkungspflicht!

Wenn Du die Kontoauszüge mit zum Amt nimmst ist es dort inzwischen Usus, das man diese kopiert, zwecks Belegbarkeit der geprüften Bedürftigkeit!

Selbiges ist eigendlich nirgends geregelt, denn der Sachbearbeiter hat sich im Grunde ein Bild zu machen und zu dokumentieren!

Nirgends ist im Grunde geregelt das die Dokumentation durch Kopie erfolgen darf oder muss, und die mangelnde Mitwirkungspflicht zu Lasten eines Antragstellers daraus abzuleiten, das er einer Kopie nicht zustimmt könnte bei einem Sozialgericht auch ganz schnell gegenteilig der Meinugn der ARGE beschieden werden.

Im Grunde haben die Sachbearbeiter bei jeder Vorsprache in ein von der BA Nürnberg entwickeltes Programm die Vorsprache sowie daraus resultierende Angaben im PC Programm einzutragen. Also auch das was sie auf den Kontoauszügen erlesen haben! Das macht aber den Damen und Herren der Verwaltung zuviel Arbeit, und dort müssen auch keine neunen Arbeitsplätze geschaffen werden, also wählt man den einfacheren Weg der Kopie von mitgebrachten Unterlagen! Die Verweigerung, diese nicht zum Zwecke der Hinterlegung in irgendeiner Akte als Kopie herauszugeben entspricht daher nicht dem immer als Einwand zur Leistungsverweigerung vorgegebenen Anlass, denn aus rein datenschutzrechtlichen Gründen ist die veraltete Dokumentation in Mappen wesentlich gefährdeter wie die Dokumentation in einem PC Programm. (Beispiel ARGE ALSDORF dort wurde eingebrochen und ganze Aktenschränke geleert (Vandalismus)). Auch sind die ARGE Mitarbeiter nach Aufforderung angehalten die Vorsprache per Niederschrift festzuhalten wenn dies vom Kunden (Leistungsbezieher) gewünscht wird, wie man darauas dann eine fehlende Mitwirkungpflicht ableiten will, dürfen die hier anders darstellenden Personen mir gerne mal erläutern!

So gesehen ist es zwar gängige Praxis das die Konotauszüge zur Einsicht verlangt werden, aber das Kopieren zum Zwecke des Belegens ist eigentlich nicht Rechtens!
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  #15  
Alt 01.03.2010, 17:36
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Registriert seit: 15.02.2010
Beiträge: 6
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Einige hier im Forum sollten sich an Horst Grunert mal ein Beispiel nehmen. Anstatt blöde Fragen zu stellen oder zu verdächtigen, dient er mit brauchbaren Informationen als Hilfestellung für den Leistungsbezieher. Und darum sollte es in diesem Forum hier auch gehen!

Vielen Dank dafür!

Wie man in den Wald hineinruft so schallt es zurück. Wer Menschen provoziert die am Existenzminimum leben der braucht sich nicht wundern wenn der Ton dann schärfer wird
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