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#11
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Grundsätzlich geht es ja darum dass das Sozialamt prüfen möchte ob ich tatsächlich hilfebedürftig bin.
Man sollte also soweit schwärzen dürfen dass es nachvollziehbar ist wofür ich mein Geld ausgebe. Das heißt dass es zulässig ist wenn persönliche Kundennummern oder Ebaynamen geschwärzt werden. Wenn es um Erfahrungswerte geht dann frage ich mich allerdings auch ob es Erfahrungen sind von Leuten die sich eh alles vom Amt gefallen lassen oder Erfahrungen sind von Leuten die auch mal ihr Maul aufmachen können. Denn diese Erfahrungen bringen mir was, die anderen kann man in die Tonne kloppen! Bei solchen Aussagen wie von Danielo Zitat:
Zitat:
Geändert von Saphira110 (01.03.2010 um 02:55 Uhr) |
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#12
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Zitat:
Moin moin Ich glaube du hast da eine Sehr falsche Wortwahl getroffen und das ist hier im Forum nicht gern gesehn, deswegen hab ich das mal dem Team hier gemeldet. Grund: Falsche Wortwahl und Beleidigung. ![]() Lg Geändert von chris1986 (01.03.2010 um 12:06 Uhr) Grund: schreibfehler |
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#13
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@saphira: Bitte einen angemesseneren Ton wählen.
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#14
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@saphira - nee Danielo hat einen Job, sprich Arbeit und weis das wir alles nur Schnorrer und faule Säcke sind und das wir mit Neid und Hass aggieren, insbesondere meine Person!
Grundsätzlich mal etwas klarstellendes zu den Kontoauszügen der ARGE dem stetigen Verlangen nach Einblick und der Mitwirkungspflicht! Wenn Du die Kontoauszüge mit zum Amt nimmst ist es dort inzwischen Usus, das man diese kopiert, zwecks Belegbarkeit der geprüften Bedürftigkeit! Selbiges ist eigendlich nirgends geregelt, denn der Sachbearbeiter hat sich im Grunde ein Bild zu machen und zu dokumentieren! Nirgends ist im Grunde geregelt das die Dokumentation durch Kopie erfolgen darf oder muss, und die mangelnde Mitwirkungspflicht zu Lasten eines Antragstellers daraus abzuleiten, das er einer Kopie nicht zustimmt könnte bei einem Sozialgericht auch ganz schnell gegenteilig der Meinugn der ARGE beschieden werden. Im Grunde haben die Sachbearbeiter bei jeder Vorsprache in ein von der BA Nürnberg entwickeltes Programm die Vorsprache sowie daraus resultierende Angaben im PC Programm einzutragen. Also auch das was sie auf den Kontoauszügen erlesen haben! Das macht aber den Damen und Herren der Verwaltung zuviel Arbeit, und dort müssen auch keine neunen Arbeitsplätze geschaffen werden, also wählt man den einfacheren Weg der Kopie von mitgebrachten Unterlagen! Die Verweigerung, diese nicht zum Zwecke der Hinterlegung in irgendeiner Akte als Kopie herauszugeben entspricht daher nicht dem immer als Einwand zur Leistungsverweigerung vorgegebenen Anlass, denn aus rein datenschutzrechtlichen Gründen ist die veraltete Dokumentation in Mappen wesentlich gefährdeter wie die Dokumentation in einem PC Programm. (Beispiel ARGE ALSDORF dort wurde eingebrochen und ganze Aktenschränke geleert (Vandalismus)). Auch sind die ARGE Mitarbeiter nach Aufforderung angehalten die Vorsprache per Niederschrift festzuhalten wenn dies vom Kunden (Leistungsbezieher) gewünscht wird, wie man darauas dann eine fehlende Mitwirkungpflicht ableiten will, dürfen die hier anders darstellenden Personen mir gerne mal erläutern! So gesehen ist es zwar gängige Praxis das die Konotauszüge zur Einsicht verlangt werden, aber das Kopieren zum Zwecke des Belegens ist eigentlich nicht Rechtens! |
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#15
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Einige hier im Forum sollten sich an Horst Grunert mal ein Beispiel nehmen. Anstatt blöde Fragen zu stellen oder zu verdächtigen, dient er mit brauchbaren Informationen als Hilfestellung für den Leistungsbezieher. Und darum sollte es in diesem Forum hier auch gehen!
Vielen Dank dafür! Wie man in den Wald hineinruft so schallt es zurück. Wer Menschen provoziert die am Existenzminimum leben der braucht sich nicht wundern wenn der Ton dann schärfer wird
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