Darf man Kontoauszüge schwärzen oder nicht?

  • Hallo,


    ich erhalte seit ca. 4 Monaten Sozialhilfe (bei dauerhafter Erwerbsminderung), vorher Alg2. Die vom Sozialamt haben meine Kontoauszüge für den Erstantrag für ihre Akte erhalten. Jetzt habe ich einen Weiterbewilligungsantrag erhalten in dem ich aufgefordert wurde noch einmal die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzulegen. Ich habe also meine Kontauszüge ausgedruckt und alles geschwärzt bis auf die Miete die ich zahle. Jetzt bekam ich wieder einen Brief in dem ich aufgefordert werde die Kontoauszüge komplett ungeschwärzt offenzulegen. Ich habe allerdings im Internet gelesen dass es mein Recht wäre alle Daten zu schwärzen bis auf das Einkommen (habe ja keins) und die Miete.


    Ich bin jetzt wieder total verunsichert und weiß nicht was ich darf und was nicht!


    Bitte helft mir!


    Gruß Saphira

  • mir geht es nicht ums verbergen sondern darum dass es meine privatsache ist wenn ich mir bei einem sexshop etwas bestelle ;) nicht das ich das getan habe aber du verstehst sicher was ich meine.


    also dass der betrag offen gelegt werden soll ist mir klar. aber wie sieht es mit dem verwendungszweck aus?

  • Wenn du im I-Net nachgelesen hast, was man "schwärzen" kann und was nicht, bist du sicherlich auch darauf gestoßen, dass das in erster Linie gilt für Beiträge, die man beispielsweise zahlt an Parteien (es gibt ja schließlich auch das Wahlgeheimnis) und auch Beiträge zu religiösen Vereinigungen. Ansonsten bräuchten "die" beim Amt doch gar keine Auszüge anfordern, weil jeder alles Mögliche schwärzen würde.

  • Wenn du im I-Net nachgelesen hast, was man "schwärzen" kann und was nicht, bist du sicherlich auch darauf gestoßen, dass das in erster Linie gilt für Beiträge, die man beispielsweise zahlt an Parteien (es gibt ja schließlich auch das Wahlgeheimnis) und auch Beiträge zu religiösen Vereinigungen. Ansonsten bräuchten "die" beim Amt doch gar keine Auszüge anfordern, weil jeder alles Mögliche schwärzen würde.


    Das sehe ich nicht so. Dass man die Beträge sehen kann ist verständlich aber wofür ich genau mein Geld ausgebe ist schon sehr intim und überhaupt nicht relevant. Denn wenn ich sonst kein Einkommen habe und mit wenig Geld über die Runden kommen muss dann dürfte wohl klar sein dass ich mein Geld sinnvoll ausgeben muss.


    Kann doch denen schnurzpiepegal sein wie ich mit meinem Geld haushalte.

  • Saphira110
    Bitte geh`bei Antworten hier im Forum davon aus, dass man/wir/ich keine persönlcihe "Meinung" kundtun zu Fragen - wie beispielsweise die von dir gestellte -, sondern das weitergeben, das wir selbst "erfahren" oder "nachgelesen" haben. Mein "Beitrag" zu deiner Frage war also nicht "meine Meinung", sondern das, was ich darüber inzwischen gelesen und mitgeschnitten habe, also kein Auftackt zu einer Diskussion.

  • Du mußt das bitte mal so sehen: Du möchtest etwas haben, nämlich die Regelleistung. Dazu bist Du leider auch verpflichtet, den Forderungen des JobCenters nachzukommen (siehe Mitwirkungspflicht). Das Schwärzen von Kontoauszügen ist somit nicht erlaubt. Man könnte Dir den Widerbewilligungsbescheid verwehren.

  • Grundsätzlich geht es ja darum dass das Sozialamt prüfen möchte ob ich tatsächlich hilfebedürftig bin.
    Man sollte also soweit schwärzen dürfen dass es nachvollziehbar ist wofür ich mein Geld ausgebe.
    Das heißt dass es zulässig ist wenn persönliche Kundennummern oder Ebaynamen geschwärzt werden.


    Wenn es um Erfahrungswerte geht dann frage ich mich allerdings auch ob es Erfahrungen sind von Leuten die sich eh alles vom Amt gefallen lassen oder Erfahrungen sind von Leuten die auch mal ihr Maul aufmachen können. Denn diese Erfahrungen bringen mir was, die anderen kann man in die Tonne kloppen!


    Bei solchen Aussagen wie von Danielo

    Zitat

    aber mal ne gegenfrage: hast du was zu verbergen?

    kann einem leicht die Galle hochkommen. Man wird ja schon vom Amt durchleuchtet und wie ein Verbrecher behandelt und dann soll man sich in einem Forum, wo man sich Hilfe holen möchte, auch noch solche dummen Fragen geben. KOTZ! Es geht hier wohl nicht darum ob man was zu verbergen hat sondern darum was die persönlichen Rechte sind. ****



    Zitat

    Du mußt das bitte mal so sehen: Du möchtest etwas haben, nämlich die Regelleistung. Dazu bist Du leider auch verpflichtet, den Forderungen des JobCenters nachzukommen (siehe Mitwirkungspflicht). Das Schwärzen von Kontoauszügen ist somit nicht erlaubt. Man könnte Dir den Widerbewilligungsbescheid verwehren.

    Du kannst das auch bitte mal so sehen: Ich lass mir nicht alles vom Amt gefallen. ***




  • Moin moin


    Ich glaube du hast da eine Sehr falsche Wortwahl getroffen und das ist hier im Forum nicht gern gesehn, deswegen hab ich das mal dem Team hier gemeldet.
    Grund: Falsche Wortwahl und Beleidigung. :mad:
    Lg

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von chris1986 () aus folgendem Grund: schreibfehler

  • Saphira - nee Danielo hat einen Job, sprich Arbeit und weis das wir alles nur Schnorrer und faule Säcke sind und das wir mit Neid und Hass aggieren, insbesondere meine Person!


    Grundsätzlich mal etwas klarstellendes zu den Kontoauszügen der ARGE dem stetigen Verlangen nach Einblick und der Mitwirkungspflicht!


    Wenn Du die Kontoauszüge mit zum Amt nimmst ist es dort inzwischen Usus, das man diese kopiert, zwecks Belegbarkeit der geprüften Bedürftigkeit!


    Selbiges ist eigendlich nirgends geregelt, denn der Sachbearbeiter hat sich im Grunde ein Bild zu machen und zu dokumentieren!


    Nirgends ist im Grunde geregelt das die Dokumentation durch Kopie erfolgen darf oder muss, und die mangelnde Mitwirkungspflicht zu Lasten eines Antragstellers daraus abzuleiten, das er einer Kopie nicht zustimmt könnte bei einem Sozialgericht auch ganz schnell gegenteilig der Meinugn der ARGE beschieden werden.


    Im Grunde haben die Sachbearbeiter bei jeder Vorsprache in ein von der BA Nürnberg entwickeltes Programm die Vorsprache sowie daraus resultierende Angaben im PC Programm einzutragen. Also auch das was sie auf den Kontoauszügen erlesen haben! Das macht aber den Damen und Herren der Verwaltung zuviel Arbeit, und dort müssen auch keine neunen Arbeitsplätze geschaffen werden, also wählt man den einfacheren Weg der Kopie von mitgebrachten Unterlagen! Die Verweigerung, diese nicht zum Zwecke der Hinterlegung in irgendeiner Akte als Kopie herauszugeben entspricht daher nicht dem immer als Einwand zur Leistungsverweigerung vorgegebenen Anlass, denn aus rein datenschutzrechtlichen Gründen ist die veraltete Dokumentation in Mappen wesentlich gefährdeter wie die Dokumentation in einem PC Programm. (Beispiel ARGE ALSDORF dort wurde eingebrochen und ganze Aktenschränke geleert (Vandalismus)). Auch sind die ARGE Mitarbeiter nach Aufforderung angehalten die Vorsprache per Niederschrift festzuhalten wenn dies vom Kunden (Leistungsbezieher) gewünscht wird, wie man darauas dann eine fehlende Mitwirkungpflicht ableiten will, dürfen die hier anders darstellenden Personen mir gerne mal erläutern!


    So gesehen ist es zwar gängige Praxis das die Konotauszüge zur Einsicht verlangt werden, aber das Kopieren zum Zwecke des Belegens ist eigentlich nicht Rechtens!

  • Einige hier im Forum sollten sich an Horst Grunert mal ein Beispiel nehmen. Anstatt blöde Fragen zu stellen oder zu verdächtigen, dient er mit brauchbaren Informationen als Hilfestellung für den Leistungsbezieher. Und darum sollte es in diesem Forum hier auch gehen!


    Vielen Dank dafür!


    Wie man in den Wald hineinruft so schallt es zurück. Wer Menschen provoziert die am Existenzminimum leben der braucht sich nicht wundern wenn der Ton dann schärfer wird :mad: