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#1
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Schönen guten tag,
mein anliegen ist zwar einfach zu erklären aber alles andere als einfach für mich. Man hat mir dieses jahr eine Sperrzeit von 1 Woche verhängt. Hab ich selbst verschuldet und darum ging die Woche auch okay für mich. Ich musste also zu meinem Arbeitsamt gehen und mich zwecks dem Fall bei der Information melden. Nach kurzem austausch des Sachverhaltes und meine Frage was jetzt auf mich zukommen, meinte die Dame das also eine Sperrzeit von einer Woche verhängt wird und wurde und die jetzt somit aufgehoben wäre durch mein erscheinen und die erklärung. Die Sperrzeit sagte sie mir, wäre vom 20.01.10 - 27.01.10 verhängt worden. ich war am 03.02.10 dort. jetzt haben wir mitlerweile den 11.02.10 und ich habe immer noch keinen einzigen Cent dieses Jahr gesehen. Ich konnt die miete nicht bezahlen, hab kein geld für Essen nichts, und das für eine Sperrzeit von 1 Woche? Ich hab mich auf die Aussage der Frau verlassen, die meinte diese wäre somit aufhoben und abgelaufen da diese ja nur 1 Woche ging, und ich umgehend das Geld überwiesen bekäme. jetzt haben wir heute den 11.02 und ich hab immer noch kein Geld bekommen. Genauso wenig ein schreiben von denen mit dem Sachverhalt.Auch auf mehrere Aufforderung meiner seits mir den sachverhalt zu erklären kam keine reaktion, man meinte ich würde ein schreiben bekommen, da steht alles drin, hab ich aber bis heute nicht bekommen genauso wenig wie das geld. Vielleicht hat ja jmd ähnlich erfahrung leider sammeln müssen oder weis eine rat oder kann mir diese art von vorgehen erläutern damit ich es vielleicht verstehe. Erklärt wurde mir, dass sie das recht haben die 1 Woche sperrzeit so und dann festzulegen wann sie es wollen, seis ende februar oder gleich nach meinem verschulden. so getan. am 28.01 teilte man mir mit das meine geld einer sperrzeit unterstellt wurde ich solle doch kommen. also am 03.02 zum amt dort erklärte man mir. ja die länge wäre 1 Woche auf meine frage ob diese jetzt verhängt wird, meinte man nein diese ging vom 20.01 bis 27.01 und das geld würde jetzt dann sofort im laufe der woche überwiesen. Pustekuchen. nichts von dem was man mir erzählt hat ist eingetreten.versteh nicht warum kürzt man denn nicht ende februar das geld, wenn doch die sperrzeit am 28.01 war und sie das laut aussasge so gestalten können wie sie wollen. nein da überweist man überhaupt kein Geld so das ich aus der holen hand leben muss, keine rechnungen bezahlen kann. find das ne frechheit, ohne erklärung so zu handeln, von mir wird ja auch erwartet stellung zu nehmen. |
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#2
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Behördenwege - auch intern - dauern manchmal sehr lange. Ruf`doch einfach die "Hotline" an. Unter Angabe deiner BG-Nummer sagen die dir sofort, was "Sache" ist und auch, ob Geld an dich unterwegs ist. Sicherlich dauert es etwas länger, bis etwas wieder "freigeschaltet" ist nach Sperre.
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#3
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Mein Termin für den Antrag von ALG 2 ist erst Ende der Woche.
Durch meine Sperrzeit bin ich ja nicht Krankenversichert. Ab wann hab ich denn die Möglichkeit zum Arzt zu gehen. Bin ich ab Antragstellung von ALG 2 automatisch wieder krankenversichert oder gibt es dann einen Antrag den ich mir abholen muss für einen Arztbesuch? Im Voraus vielen dank für Eure Hilfe |
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#4
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Den ALG 2 Antrag SOFORT gegen Quittung abgeben. Leistung gibt es erst ab Antragstellung. Der Antrag muss nicht beim Bearbeiter abgegeben werden.
Grüße, Joachim |
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#5
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wie meinst du das gegen quittung? hätte ich mir eine bescheinigung geben lassen sollen/müssen das ich den antrag abgegeben habe? hab ich natürlich nicht!
hab ja meinen antrag am freitag den 26.02 vollständig abgegeben, das war ein freitag, jetzt haben wir dienstag und ich habe noch kein geld bekommen...kann das daran liegen, das die abgabe aufs wochenende gefallen ist, oder wie lange dauert so eine bearbeitung/genehmigung? dachte eigentlich das ich an dem tag wo ich den abgebe, automatisch auch die leistungen beziehe...also zum ersten des monats...was ja gestern gewesen wäre! Also bin ich jetzt wieder krankenversichert? sie meinte auch was von wegen das man sowieso 1 monat rückwirkend versichert wäre? ich hab ihr das erklärt mit meiner sperrzeit und das somit auch meine krankenversicherung dahin wäre...und sie meinte nur das kenne sie so gar nicht, aber wäre nicht so schlimm. da ich ab dem zeitraum wo ich mich gemeldet habe, 1 monat rückwirkend krankengemeldet bin. natürlich hab ich mir keine sachen schriftlich mitgeben lassen, wo das alles bestätigt. manchmal ist man echt dumm, wenn vor lauter papierkram und fragenkatalog einfach nur noch der kopf brennt... aber sie meinte ja das ich alles zugeschickt bekäme. wichtig halt nur ist mir das ich krankenversichert bin, muss nur was passieren wenn ich mit dem auto unterwegs bin und dann kann ich sagen, du sorry, lasst mich im auto stecken...hab leider nicht so ein hohes erspartes das ich die ganzen kosten selber tragen kann. Nochmal zurück zu den leistungen,meint ihr, dass ich die woche noch mit dem geld rechnen kann? |
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#6
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Haterade,
die Bearbeitung eines ALG II Antrages kann schon die ein oder andere Woche in Anspruch nehmen. Ich denke nicht, dass du vor dem 15. mit einer Zahlung rechnen kannst. Generell wird alle Leistung ab Antragstellung gewährt - also auch Krankenversicherung. Wenn du vorab Geld brauchst, solltest du nochmal persönlich vorsprechen und einen Vorschuss beantragen. Grüße, Joachim |
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#7
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Krankenversichert bist Du auch in der Sperrzeit.
Die Krankenkassen müssen dich 4 Wochen weiter betreuen . und zahlen auch den Arzt Besuch . Viele Grüße |
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#8
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Okay,danke für die antworten, dann kann ich wenigstens schon mal abhacken und muss mir deswegen keinen kopf mehr machen.
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#9
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Hallo
Ich bin neu hier ,und habe auch gleich eine frage.Mein Neffe wohnt bei mir seit den 1.2 o10 ,und bekommt arge , nun wurde alles berechnet und bekommt sein satz.Eine Woche später bekommt er ein brief von der Arge ,das er eine sangsion bekommt von dreizig prozent.weil er sich nicht gemeldet hat , der zeit raum ist aber von 7.09 meine frage ist hat das alles so seine richtigkeit? lg shining |
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#10
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Erstens würde ich dich doch bitten, für eine neue Frage ein neues Thema zu eröffnen, weil viele User, die auch Antworten geben, das ganze vorangegangene Geschriebene erst lesen, damit sie wissen, wie sie antworten könn(t)en. Und dann gegen Ende merkt man, dass das alles umsonst war und eine ganz andere Frage im Vordergrund steht - eben eine neue. Also bitte "niemals" `ranhängen an ein bestehendes Thema - "immer" auch im eigenen Interesse "neu" aufmachen und fragen.
Du kannst bei der Sachlage unmöglich eine Sanktion bekommen; sicherlich erhälst du auch die entsprechende Bescheinigung - ein Attest - darüber von deiner Ärztin, dass du diese Lungenentzündung hattest und aus gesundheitlichen Gründen diesen Job dort nicht ausüben kannst. (Ich habe solche Bescheinigung auch schon einmal erhalten). Das müßte reichen. Aber nur, wenn es "dir" reicht, denn ich wäre stinkesauer und würde - auch wenn die mich nicht sanktionieren - diesen Fall der übergeordneten Vorgesetzten dieser Sachbearbeiterin melden. Dazu schreibst du einen "gleichlautenden" (das ist die Überschrift, also Gleichlautend an ... und ....) Brief und schilderst alles wie hier und bittest vor einer solchen möglicherweise sich wiederholenden Situation, nach der dir Sanktion angedroht wird, daraum, zunächst einmal "angehört", und nicht auf einseitige Mitteilung irgendeines möglichen Arbeitgebers hin (der eventuell ohnehin nur an der Förderung interessiert ist, was du aber nicht extra dazuschreiben solltest) verurteilt zu werden. Ich hoffe - und gehe mal davon aus -, dass du an "dem" Tag auch zur Ärztin gegangen bist... Geändert von lirafe (14.03.2010 um 09:32 Uhr) |
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