Sperrzeit!

  • Schönen guten tag,


    mein anliegen ist zwar einfach zu erklären aber alles andere als einfach für mich. Man hat mir dieses jahr eine Sperrzeit von 1 Woche verhängt. Hab ich selbst verschuldet und darum ging die Woche auch okay für mich.


    Ich musste also zu meinem Arbeitsamt gehen und mich zwecks dem Fall bei der Information melden.
    Nach kurzem austausch des Sachverhaltes und meine Frage was jetzt auf mich zukommen, meinte die Dame das also eine Sperrzeit von einer Woche verhängt wird und wurde und die jetzt somit aufgehoben wäre durch mein erscheinen und die erklärung.


    Die Sperrzeit sagte sie mir, wäre vom 20.01.10 - 27.01.10 verhängt worden. ich war am 03.02.10 dort. jetzt haben wir mitlerweile den 11.02.10 und ich habe immer noch keinen einzigen Cent dieses Jahr gesehen.
    Ich konnt die miete nicht bezahlen, hab kein geld für Essen nichts, und das für eine Sperrzeit von 1 Woche?


    Ich hab mich auf die Aussage der Frau verlassen, die meinte diese wäre somit aufhoben und abgelaufen da diese ja nur 1 Woche ging, und ich umgehend das Geld überwiesen bekäme. jetzt haben wir heute den 11.02 und ich hab immer noch kein Geld bekommen.


    Genauso wenig ein schreiben von denen mit dem Sachverhalt.Auch auf mehrere Aufforderung meiner seits mir den sachverhalt zu erklären kam keine reaktion, man meinte ich würde ein schreiben bekommen, da steht alles drin, hab ich aber bis heute nicht bekommen genauso wenig wie das geld.


    Vielleicht hat ja jmd ähnlich erfahrung leider sammeln müssen oder weis eine rat oder kann mir diese art von vorgehen erläutern damit ich es vielleicht verstehe.


    Erklärt wurde mir, dass sie das recht haben die 1 Woche sperrzeit so und dann festzulegen wann sie es wollen, seis ende februar oder gleich nach meinem verschulden. so getan. am 28.01 teilte man mir mit das meine geld einer sperrzeit unterstellt wurde ich solle doch kommen. also am 03.02 zum amt dort erklärte man mir. ja die länge wäre 1 Woche auf meine frage ob diese jetzt verhängt wird, meinte man nein diese ging vom 20.01 bis 27.01 und das geld würde jetzt dann sofort im laufe der woche überwiesen.


    Pustekuchen. nichts von dem was man mir erzählt hat ist eingetreten.versteh nicht warum kürzt man denn nicht ende februar das geld, wenn doch die sperrzeit am 28.01 war und sie das laut aussasge so gestalten können wie sie wollen. nein da überweist man überhaupt kein Geld so das ich aus der holen hand leben muss, keine rechnungen bezahlen kann. find das ne frechheit, ohne erklärung so zu handeln, von mir wird ja auch erwartet stellung zu nehmen.

  • Behördenwege - auch intern - dauern manchmal sehr lange. Ruf`doch einfach die "Hotline" an. Unter Angabe deiner BG-Nummer sagen die dir sofort, was "Sache" ist und auch, ob Geld an dich unterwegs ist. Sicherlich dauert es etwas länger, bis etwas wieder "freigeschaltet" ist nach Sperre.

  • Mein Termin für den Antrag von ALG 2 ist erst Ende der Woche.
    Durch meine Sperrzeit bin ich ja nicht Krankenversichert.
    Ab wann hab ich denn die Möglichkeit zum Arzt zu gehen. Bin ich ab Antragstellung von ALG 2 automatisch wieder krankenversichert oder gibt es dann einen Antrag den ich mir abholen muss für einen Arztbesuch?


    Im Voraus vielen dank für Eure Hilfe

  • wie meinst du das gegen quittung? hätte ich mir eine bescheinigung geben lassen sollen/müssen das ich den antrag abgegeben habe? hab ich natürlich nicht!
    hab ja meinen antrag am freitag den 26.02 vollständig abgegeben, das war ein freitag, jetzt haben wir dienstag und ich habe noch kein geld bekommen...kann das daran liegen, das die abgabe aufs wochenende gefallen ist, oder wie lange dauert so eine bearbeitung/genehmigung?
    dachte eigentlich das ich an dem tag wo ich den abgebe, automatisch auch die leistungen beziehe...also zum ersten des monats...was ja gestern gewesen wäre!
    Also bin ich jetzt wieder krankenversichert? sie meinte auch was von wegen das man sowieso 1 monat rückwirkend versichert wäre? ich hab ihr das erklärt mit meiner sperrzeit und das somit auch meine krankenversicherung dahin wäre...und sie meinte nur das kenne sie so gar nicht, aber wäre nicht so schlimm. da ich ab dem zeitraum wo ich mich gemeldet habe, 1 monat rückwirkend krankengemeldet bin.
    natürlich hab ich mir keine sachen schriftlich mitgeben lassen, wo das alles bestätigt. manchmal ist man echt dumm, wenn vor lauter papierkram und fragenkatalog einfach nur noch der kopf brennt...
    aber sie meinte ja das ich alles zugeschickt bekäme.
    wichtig halt nur ist mir das ich krankenversichert bin, muss nur was passieren wenn ich mit dem auto unterwegs bin und dann kann ich sagen, du sorry, lasst mich im auto stecken...hab leider nicht so ein hohes erspartes das ich die ganzen kosten selber tragen kann.
    Nochmal zurück zu den leistungen,meint ihr, dass ich die woche noch mit dem geld rechnen kann?

  • Haterade,


    die Bearbeitung eines ALG II Antrages kann schon die ein oder andere Woche in Anspruch nehmen. Ich denke nicht, dass du vor dem 15. mit einer Zahlung rechnen kannst. Generell wird alle Leistung ab Antragstellung gewährt - also auch Krankenversicherung.


    Wenn du vorab Geld brauchst, solltest du nochmal persönlich vorsprechen und einen Vorschuss beantragen.


    Grüße,
    Joachim

  • Hallo
    Ich bin neu hier ,und habe auch gleich eine frage.Mein Neffe wohnt bei mir seit den 1.2 o10 ,und bekommt arge , nun wurde alles berechnet und bekommt sein satz.Eine Woche später bekommt er ein brief von der Arge ,das er eine sangsion bekommt von dreizig prozent.weil er sich nicht gemeldet hat , der zeit raum ist aber von 7.09 meine frage ist hat das alles so seine richtigkeit? lg shining

  • Erstens würde ich dich doch bitten, für eine neue Frage ein neues Thema zu eröffnen, weil viele User, die auch Antworten geben, das ganze vorangegangene Geschriebene erst lesen, damit sie wissen, wie sie antworten könn(t)en. Und dann gegen Ende merkt man, dass das alles umsonst war und eine ganz andere Frage im Vordergrund steht - eben eine neue. Also bitte "niemals" `ranhängen an ein bestehendes Thema - "immer" auch im eigenen Interesse "neu" aufmachen und fragen.


    Du kannst bei der Sachlage unmöglich eine Sanktion bekommen; sicherlich erhälst du auch die entsprechende Bescheinigung - ein Attest - darüber von deiner Ärztin, dass du diese Lungenentzündung hattest und aus gesundheitlichen Gründen diesen Job dort nicht ausüben kannst. (Ich habe solche Bescheinigung auch schon einmal erhalten). Das müßte reichen. Aber nur, wenn es "dir" reicht, denn ich wäre stinkesauer und würde - auch wenn die mich nicht sanktionieren - diesen Fall der übergeordneten Vorgesetzten dieser Sachbearbeiterin melden. Dazu schreibst du einen "gleichlautenden" (das ist die Überschrift, also Gleichlautend an ... und ....) Brief und schilderst alles wie hier und bittest vor einer solchen möglicherweise sich wiederholenden Situation, nach der dir Sanktion angedroht wird, daraum, zunächst einmal "angehört", und nicht auf einseitige Mitteilung irgendeines möglichen Arbeitgebers hin (der eventuell ohnehin nur an der Förderung interessiert ist, was du aber nicht extra dazuschreiben solltest) verurteilt zu werden.


    Ich hoffe - und gehe mal davon aus -, dass du an "dem" Tag auch zur Ärztin gegangen bist...

  • Hallo,
    ich benötige unbedingt Euren Rat.
    Habe bei meinem letzten Termin bei der ARGE ein Stellenangebot als Kassiererin in einem Getränkemarkt erhalten. Hörte sich auch alles ganz gut an.
    Nach Rücksprache mit dem Chef sollte ich dort 2 Tage Probearbeiten, was ich natürlich auch getan habe.
    In diesem Getränkemarkt war bzw. ist es noch immer, die Eingangstür defekt, so dass diese den ganzen Tag offen ist und man deshalb die ganze Zeit in der Kälte und Durchzug steht.
    Nach einem Tag arbeiten würde ich heiser, bekam Fieber, eben die volle Palette, ging aber trotzdem wieder dorthin. Nach den 2 Tagen ging nichts mehr, ich musste zum Arzt und der diagnostierte eine Lungenentzündung. Ich wurde krankgeschrieben und bekam Antibiotika.
    Der Chef wollte mich nach meiner Genesung aber fest einstellen, er bekam auch eine Förderung für mich, da ich in das Projekt 50+ falle.
    Letzten Donnerstag bin ich wieder dorthin, da mir die ARGE versicherte, dass die Angelegenheit mit der Tür in Angriff genommen wurde. Aber als ich dorthin kam, hatte sich nichts geändert, die Tür war immer noch defekt, selbst die Kunden beschwerten sich, dass es dort so kalt sei und es doch unzumutbar wäre in dieser Kälte zu arbeiten. Ich hielt aber einige Stunden aus, dann bin ich zum Chef gegangen und habe gesagt, dass ich dort nicht mehr arbeiten werde, da mir meine Gesundheit vorgehe. Er schickte mich wutentbrannt nach Hause.
    Am nächsten Tag informierte ich die ARGE darüber und diese meinte, ich müsste mit einer Sperrzeit rechnen, da ich eine zumutbare Arbeit gekündigt hätte. Muss dazu sagen, einen Arbeitsvertrag habe ich noch nicht erhalten. Also wie kann ich eine Stelle kündigen, die ich offiziel noch garnicht erhalten habe.
    Darf die ARGE mir eine Sperrzeit einräumen?

  • So erstmal danke, das sich jeder die Mühe macht einen eigenen thread zu eröffnen und nicht meinen zu spamt damit ich und die helfenden, mir bei meinen problemen weiter helfen können.


    Nochmal zu meinem Antrag vom 26.02.2010.
    ich hatte ja meinen termin zur abgabe meiner unterlagen am 26.02.2010. durch meine sperrzeit im februar, meinte die dame sie stelle den antrag rückwirkend auf den 01.02.2010.
    jetzt haben wir aber mitlerweile den 15.03.2010 und ich hab weder Geld bekommen noch irgendwelche unterlagen oder jegliche antwort was mit meinem antrag passiert ist.
    Soll ich die Woche noch warten, weil es hieß ja schon im thread hier, es kann ein paar wochen dauern, bis der antrag bearbeitet und durch ist. zumal es ja monatsende war und wochenende.
    aber so langsam geht der monat märz zu ende und ich habe immer noch kein geld.


    Sollte ich bis mitte der woche noch warten? oder wenn nicht? an wenn muss oder soll ich mich da über eine auskunft melden? bei der anmeldung wo ich auch die anträge zwecks bewerbungskosten und fahrtkosten bekomme, oder bei der dame die den antrag entgegen genommen hat und erst bearbeitet?


    denn komisch ist, dass ich die fahrtkosten von der gleichen Stelle/Amt bekommen habe, wo ich vorher mein ALG 1 bekommen habe.
    dachte ARGE und AA sind zwei paar schuhe? sonst setzt ich mich mit denen in verbindung?



    danke schon mal im voraus für die antworten und für die rücksicht, diesen thread nicht für eigene fragen zu nutzen.

  • So ich habe jetzt heute meinen bewilligungsbescheid bekommen.Natürlich,war schon abzusehen, dass es nicht so ohne weiteres einfach vonstatten geht.
    Es wurden in dem 15 seitigen bescheid etliche dinge aufgelistet die jetzt wieder unklar sind wo man mich davor 2 mal hinbestellt hat um genau diese dinge vorzulegen,nachzuweisen oder mündlich aufzuklären.


    Abgesehen von unklarheiten wie nebenkosten,lebensversicherung....wurde mir eine sanktion verhängt wegen einer sperrzeit im damaligen ALG 1?
    Für die damalige Sperrzeit im ALG 1 wurde ich aber schon zur rechenschaft gezogen, sprich...sperrzeit und rückzahlung.
    warum wird mir denn jetzt daraus wieder ein strich durch die rechnung gemacht? ich gehe doch auch nicht wieder ins gefängnis zurück für etwas was ich schon abgesessen habe.
    vorallem geht man auch nicht darauf ein oder erklärt das, es heist:


    aufgrund einer sperrzeit im ALG 1, die wie gesagt ja schon oder für die ich schon buse hab leisten müssen, erhalte ich eine sanktion in höhe von 10 %. das heist märz und april. das wären eine absenkung von 35,90 pro monat.


    der aber geltende minderungsbetrag welcher mir tatsächlich abgezogen wird sind 195,90 Euro pro monat.


    So stellt sich für mich nicht nur die frage, warum werde ich für was gesperrt, wo ich schon dafür gesperrt worden bin und auch eine rückzahlung leisten musste und warum werden aus den 35,90 im monat am ende 195,90 im monat?


    desweiteren übernimmt man die müllgebühren nicht, weil es heist es lag im januar keine hilfebedürftigkeit vor. klar antrag und abrutsch in ALG 2 war auch erst am 25. Februar.
    warum füll ich das dann aus und gebe die dazu gehörigen unterlagen ab, wenn man doch im voraus weis, dass ich am anfang vom jahr noch im ALG 1 war?


    desweiteren und was eigentlich für mich das unbegreiflichste ist, hat man mir nach prüfung meiner kontoauszüge der letzten 3 monate vor abgabe des antrages, oder man kreidet mir an ich hätte regelmäßig gegenstände im internet verkauft.


    dauras dreht man mir jetzt ich wäre selbstständig und hätte eine gewerbe und somit zusätzliche einkünfte.
    erstens was vor antrag stellung des ALG 2 war dürfte denen doch auf gut deutsch egal sein, solange ich mein vermögen welches ich haben darf, nicht überschreite, wobei das wort vermögen unpassend ist. fakt ist einfach, ich habe mit sperrzeit und bearbeitung meines ALG 2 antrages seit 4 monaten 0 Cent gesehen und bekommen. das zum einen.
    desweiteren waren die verkäufe, private verkäufe wo es sich um gebrauchte sachen von mir handelte die ich verkauft habe in der zeit wo ich gesperrt wurde um geld zum leben zu haben. das hat alles andere als was mit einem gewerbe zu tun oder selbständiger tätigkeit, denn wie man mir ja hochgerechnet hat,waren das in den monaten jeweils immer 100 euro die ich laut ihnen verdient oder als zusätzliches einkommen hatte.
    alles das hatte ich aber schon vorort geklärt auf die frage was das für eingänge auf meinem konto wären.
    habe ich freundlich darauf hingewiesen. dass ich seit einiger zeit, um genau zu sagen sehr langer zeit keinen Cent mehr bekommen habe und ich mich somit von meinem privat eigentum getrennt habe um geld für essen zu haben.


    daraus wird mir jetzt wiederum ein strick um den hals gelegt und man schickte mir gleich die anlage EKS mit schon vorausgefüllt mir nummer der bedarfsgemeinschaft...etc...


    es giebt aber kein gewerbe und schon gar nicht bin ich selbständig. ich hab seit 4 monaten kein geld mehr gesehen.


    wie kann ich jetzt dagegene angehen,dass man mir unterstellt ich wäre selbständig, da man ja auf das was ich vorort erklärt habe, keinen glauben schenken mag. zumal es sich auch nur um die zeit handelte im ALG 1 um mich über wasser zu handeln und es gebrauchte dinge aus meinem privaten eigentum handelte.


    ich kann ja somit die anlage nicht ausfüllen EKS weil es ja keine daten gibt, woher denn auch? ich bin ja weder selbständig, noch nie gewesehen, das können die ja auch gerne beim Rathaus nachfragen, denn dann müsste ich ja ein Gewerbeschein beantragt haben, wenn das so wäre das ich ein gewerbe hätte, oder beim Finanzamt oder sonst wo...
    aber es gibt ja nichts, weil es ja nichts gibt!


    das macht mich gerade und dafür entschuldige ich mich wütend.
    weil ich damals schon mich darüber unterhalten habe und man mir geraten hat, ich soll einfach ehrlich sein und denen mitteilen, das es private verkäufe waren, dass ich mich von meinem hab und gut getrennt habe um geld zum leben zu haben, essen.
    dann macht man das und am ende wird einem unterstellt man habe ein gewerbe, weil man 100 euro im monat damals als sogenannte einkünfte gehabt hat.


    ich mein ich kann auch die aktuellen kontoauszüge nachreichen, denn da ist überhautp nichts mehr, denn verkauft was zu verkaufen war, hatte ich damals schon. und seitdem auch nichts mehr.


    Was würdet ihr mir raten, wie ich wegen einerseits der Anlage EKS und andereseits dieser unbegründeten Sanktion vorzugehen hab?


    desweiteren, hab ich eine chance die müllgebühren zu bekommen? und überhaupt die kompletten nebenkosten?
    ich bekomm nämlich nur einen teil gerade der nebenkosten? anscheinend aus unklarheiten einiger dinge?
    bekomm ich diese dann nachbezahlt, wenn ich zum 3ten mal dann alles nachgereicht habe?


    Ich hoffe das jmd einige informationen,ratschläge, informationen hat, damit ich so gewisse dinge hier verstehen kann.


    bedanke mich schonmal im voraus dafür!