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#1
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Hallo!
Werde nun meinn ALG II antrag stellen, weil mein Mann weg ist und die Kids bei mir sind. Nun haben wir letztes Jahr ein Auto finanziert, er läßt es mir, ist der Kreditnehmer und Halter, ich Versicherungsnehmer. Es müssen noch gut 4 Jahre abbezahlt werden. Nun die Frage: Darf ich das Auto als ALGII -Empfänger behalten? Muß es evlt. verkauft werden, um gegebenfalls Schulden abzudecken? Wir hatten nur das eine Auto, als Familienfahrzeug. Er wurde meistens von nem Arbeitskollegen mit ins Geschäft genommen. Ich arbeite nicht, da meine Kleine erst 11/2 ist und ich noch Elternzeit habe. Wie könnte das nun aussehen? Danke Claudia |
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#2
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Ob du das Auto behalten darfst, kommt u.a. auf den Verkaufswert des Autos an.
Geändert von arimee (21.07.2008 um 12:54 Uhr) |
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#3
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Was heißt das nun genau?
Also offen sind noch 4000,- EUR. Geht es praktisch um den Marktwert des Autos? Zählt es auch als MEIN Vermögen? Letztlich sind wir zwar Inhaber aber noch nicht Besitzer, weil es ja finanziert wird. Danke Claudia |
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#4
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M.E. wird die Frage sein: Wenn ihr das Auto jetzt verkaufen würdet, wieviel Gewinn würdet ihr erzielen!?
Allerdings seh ich gerade, dass dein Ex-Freund ja der Halter und Kreditnehmer ist... demnach sollte ihm ja auch der "Erlös" im Verkaufsfall zukommen und du hättest nichts davon.. Nu ist tatsächlich die Frage, wie es sich verhält, wenn ihm das Auto "gehört" und er es dir sozusagen nur leiht. Vermutlich ist daran nichts zu bemängeln. Ich wüßte zumindest nicht, was... Leider fällt mir nichts Konkreteres ein, sodass die Antwort eines Profis an dieser Stelle abzuwarten sein wird...
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#5
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der gerufene eilt herbei
es kommt drauf an, wer eigentümer des fahrzeugs ist, und dasi st wahrscheinlich noch die bank die nächste frage ist, wer wird mal eigentümer, wenn das fahrezug abbezhalt ist sprich, wer erwirbt gem. kaufvertrag das eigentum an dem kfz solltest du daran beteiligt sein, so kommt es, wie armee schon sagte, darauf an wie viel das ding wert ist, also quasi der verkaufserlös, solltest du es verkaufen wollen liegt es über 7.500 euro, so sagt das bsg ist es nicht mehr geschütztes vermögen jüngst aber korrigierte sich das bsg dahin, dass es alle vermögenswerte zusammen betrachten will wenn nix anderes da ist, kann das auto auch mal teurer sein |
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#6
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Hallo!
Hmm, eigentlich hätte ich es schon gern behalten. Frage mich nun halt, ob es sein kann, daß es verkauft werden muß, weil es ja eigentlich Vermögen ist. Die andere Frage ist nun, wenn man es verkaufen könnte, kann dann mit dem Erlös, das Darlehen beglichen werden oder wird der Erlös dann plötzlich als Einkommen gesehen was dem ALG II angerechnet würde? Sorry, ist echt kompliziert für mich. Danke Claudia |
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#7
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da bin ich falsch verstanden worden
wenn der kfz-brief noch bei der bank hinterlegt ist, brauchts dir jetzt ums auto keine gedanken machen wenn aber mal alles abbezahlt ist und dir das auto als eigentum zusteht, dann darf es nicht mehr als 7.500 euro wert sein du musst es dann nicht verkaufen aus deinem satz, wir haben ein auto gekauft, geht nciht hervor, wer später mal eigentümer sein soll jetzt ist eigentümer wahrscheinlich immer noch die bank, da darlehen noch nichtt abbezahlt ist |
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#8
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was ist es denn für ein auto?
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#9
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Ein Ford Galaxy, EZ 05/97
Ist also schon etwas älter. Restvbk. noch ca. 3800,- EUR. Wurde letztes Jahr praktisch als "Familienwagen" angeschafft, weil die zwei Autos, die wir vorher hatten zu alt waren und Reparaturen und TÜV bevorstanden. Gruß Claudia |
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#10
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der Wert ist viel zu gering, alös das man überhaupt diskutieren muss, ob Sie den Wagen verkaufen müssen.
Der Wert eine KFZ der 7500,00€ übersteigt wird als Vermögen angerechnet. Alles was dann den Vermögensfreibetrag ([Lj x 150,00€] + 750,00€) übersteigt könnte den Verkauf des KFZ erfordern. Davon sind wir bei einem 11 Jahre alten KFZ weit entfernt. Diablo |
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