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Konto ohne Zugriff auf meinen Namen - Hartz4

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  #11  
Alt 13.02.2010, 09:33
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Mal eine ganz andere Frage: Konto lautet auf deinen Namen. Also vermute ich mal, dass deine Großeltern auf "ihren" Namen (daher kommst du ja nicht `ran) ein Konto/Sparbuch eröffnet haben und als zusätzlicher Betreff oben im Sparbuch/Konto steht: "....... (also dein Name .....". Mithin taucht zwar dort dein Name auf, das ist aber schon alles. Da könnte ja jeder kommen und irgendwo ein Konto eröffnen und beispielsweise (auch meinen Namen), ohne daß ich das weiß, eröffnen? Nur so kann ich es mir erklären, dass sie - und nicht du - "verfügungsberechtigt" sind. Oder gibt es einen "Vertrag" oder ein "Formular der Bank", in dem explizit steht, ab wann "du" verfügungsberechtigt bist?

Ich erfrage das, weil ich im Bekanntenkreis einen ähnlichen (wenn das so ist, wie ich andenke: gleichen) Fall hatte. Die Großeltern können sich, wenn auch im letzten Moment, wenn es sich um ein solches Konto (mit lediglich als Verwendungszweck deinem Namen) handelt, jederzeit ihre Einstellung (zu dir und überhaupt) ändern und es dir nicht mehr zugestehen. Erfrage also die Situation genauer, bevor du etwas in die Wege leitest.
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  #12  
Alt 13.02.2010, 13:10
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also man muss schon einen ausweis vorlegen und eine unterschrift leisten, um hier in deutschland ein konto eröffnen. zudem ist sicher auch ein freistellungsauftrag fürs konto gegeben worden, der auch vom kontoinhaber unterschrieben werden muss. so einfach kann man sich da nicht rausreden.
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  #13  
Alt 13.02.2010, 13:18
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Deswegen frage ich ja nach. Wenn die Großeltern (wie im Fall derjenigen aus dem Bekanntenkreis) das Konto für das damals "Noch-Kind" eröffnet haben, wäre sie an sich `raus aus der ganzen Problematik.
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