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#1
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es geht um folgendes:
Ich bin 25 Jahre alt und habe vorgestern ALG 2 beantragt. Zur Zeit lebe ich mit meiner Mutter in einer Wohnung. Meinen Vater habe ich letztes Jahr durch eine Berufskrankheit verloren. Meine Mutter selbst ist in Rente. Davor habe ich Halbwaisenrente bekommen, da ich jetzt meine Ausbildung beendet habe und kein Anspruch mehr auf Waisenrente habe, musste ich jetzt halt ALG 2 beantragen. Ich muss ja die Kontoauszüge der letzten 3 Mon vorlegen. Nun gibt es ein Problem. Ich habe seit 2 Jahren ein Auto gehabt um mein Vater ins Krankenhaus zu fahren, meine Mutter ist 67, sie bringe ich ebenfalls öfters zum Arzt wenn Sie muss. Nun habe ich den Wagen vor 2 Wochen für 5850 Euro verkauft. Das Geld habe ich in mein Girokonto eingezahlt, nur zur Probe, dass da kein Falschgeld im Inhalt ist. Davon hatte ich 2500 Euro als Schulden zu begleichen, hatte mir damals was ausgeliehen. Dieser ganze Betrag steht halt im Kontoauszug da. Nun höre ich immer von einem Freibetrag und das man ein KfZ besitzen darf. Aktuell habe ich noch genau 3200 Euro, damit will ich mir demnächst ein Wagen kaufen. Wie kann ich es denen das denn erklären?! Soll ich eine Bestätigung abgeben, dass ich beim Verwandten 2500 Euro Schulden hatte. Wenn ich mein Alter 25x150 nehme kommt 3750 raus. Bin ich dann noch in dem Freibetrag, also heisst es, ich darf soviel Geld besitzen, ohne dass Sie mir Probleme bereiten?! Würde mich über eine Antwort freuen...! |
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#2
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du hast einen freibetrag von 25Jahrex150€. damit reichts, das ist frei, es wird also nicht angerechnet, da ned der betrag (du hast ihn vor antragstellung bekommen), sondern das was du zur antragstellung im plus bist zählt. aber es fragt evtl. wer nach, woher es kam, dann sagst halt, dass du dein auto verkauft hast. übrigens hast du dazu noch einen freibetrag von 750€ für "notwendige Anschaffungen".
und: ja, "freibetrag" heisst, das darfst du haben ohne dass die da ran dürfen....... |
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#3
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Hallo Freunde,
habe heute meinen Bescheid bekommen und muss mal wieder sagen: Wie arbeiten eigentlich diese Leute dort!? Mein Antrag wurde erstmal abgelehnt, da ich angeblich 9050 Euro haben soll! Ich habe mein Wagen für 5850 Euro verkauft für ein paar Tage ins Girokonto eingezahlt und wieder ausgezahlt! Damit habe ich Schulden beglichen und ein paar Anschaffungen gemacht. Im Antrag habe ich angegeben, dass ich von dieser Summe noch 3200 Euro Bargeld Zuhause habe und mir ein gebrauchtes Auto kaufen möchte...das alles habe ich mit einer Erklärung unterschrieben beim Sachbearbeiter. Jetzt haben die wahrscheinlich diese 3200 Euro Bargeld mit dem Betrag vom Konto addiert usw. und sind dann auf diesen Betrag gekommen von 9050 Euro. Soll ich zum Arbeitsamt gehen und sofort dort alles Regeln oder lieber einen Widerspruch abschicken, was denkt Ihr?! Grüße |
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#4
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Da Du sicher eine Ablehnung mit Rechtshilfebelehrung erhalten hast, würde ich dies auch wahrnehmen, um keine Fristen zu versäumen, da Du nicht weißt, was bei der ARGE im persönlichen Gespräch rauskommt, welches ich natürlich auch suchen würde, um die Fehler, die die gemacht haben im Gespräch zu erklären. Habe damit eigentlichn gute Erfahrungen gemacht.
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#5
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Hallo Ihr Lieben,
also ich war wiedereinmal 2 mal hintereinander beim Arbeitsamt. Ich muss sagen, wie werden diese unfähigen, sehr unfreundlichen und keine Ahnung von Ihrer Arbeit habenden Mitarbeiter dort eingestellt??? Ich wurde 5 mal hin und her geschickt und jede versucht irgendwas neues zu finden um mir keine Bewilligung zu geben. Und widersprechen tun Sie sich auch gegenseitig. Der Vorgang: Die erste Dame sagt, dass ich mein übrig gebliebenes Geld erstmal ausgeben solle, was ich ja auch die ganze Zeit schon mache...(ich dachte jeder hat einen Freibetrag)! Da ich ja Widerspruch eingelegt hatte und ich denen gesagt habe, dass durch so einen Anfänger (unfähigen) Fehler keine Lust habe, 1-3 Monate extra zu warten, mal fragen wollte, wie es denn weitergeht...ich solle halt wartennnnnnnnnnnnnnnnnn. Als ich bisschen lauter wurde, kommt die mir an und sagt: "Ihre Mutter bekommt ja eine (hohe) Rente, ich werde mal überprüfen ob Sie sich nicht von dort finanzieren könnten...Häääh mir wurde gesagt, das meine Mutter keine Rolle spielt, da ich 25 bin und ich eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilde. Sie schickte mich dann zur Widerspruchsstelle hin, da hatte ich ja denen erklärt, dass das Vermögen falsch berechnet wurde. Die sagten mir, dass die Akte hier nicht einmal liegt und die nichts machen könnten (nach fast einem Monat). Dann wieder hoch, kommt mir eine andere Dame an und sagt mir aufeinmal (mit einem Schreibenin der Hand wo das draufsteht), wo ich meine Schulden bezahlt habe...Ich meinte daraufhin, dass Sie es sein lassen sollen, ständig neue Sachen zu suchen, die mich extra nur beschäftigen und den Antrag weiter hinauszögern wollen. Das könnten die mir dann auch vor 2 Monaten bei der Antragsstellung sagen, das ich sowas mitgeben soll. Mit dem Schreiben, sollte ich zu einer anderen Dame...ich habe im Zimmer angeklopft und bin dann reingelaufen, es war kein anderer da als Sie. Also setze ich mich hin zu Ihr und Sie erstmal: Hat Sie jemand aufgerufen? Gehen Sie raus und warten Sie bis ich Sie aufrufe. Typisch, die sind ja so dauer beschäftigt. Die wissen nicht mal wie richtige Büroarbeit ist. Daraufhin bin ich zur Geschäftsstelle und wollte mich beschweren, dass das alles zuviel ist und ich nur hin und her geschickt werde und die Mitarbeiter auch noch alle unfreundlich sind. Die tel. kurz und schickten mich runter zur Dame die mich erstmal rausgeschickt hatte. Sie meinte ich solle ein Schreiben erstellen, bei wem ich die Schulden bezahlt hätte...dann würdeSie sich schnell um meinen Antrag kümmern. Habe es dann nächsten Tag abgegeben und nun warte ich mal wieder ab. Übrigens: Als ich oben bei der Geschäftsstelle war, war dort ein 30-40 Jähriger Mann vor mir, der hat dort rumgeschrien und sagte, ich lasse mich hier nicht beleidigen...er bekomme hier kein Geld mehr und solle sich in der Suppenküche ernähren, wurde Ihm von einem Mitarbeiter gesagt. Wie unmenschlich das doch ist! Wie sollte eigentlich so ein Schuldschreiben aussehen? Dürfen die das so abfragen bei mir? Krankenversichert bin ich zur Zeit auch nicht, ist alles blöd von denen, wegen so einem Fehler! |
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#6
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Hallo,
bleib einfach ruhig, denn schreien oder beleidigen hiflt dir da leider nicht weiter. Ich weiss, dass das nicht einfach ist. Lache die Mitarbeiter an und stelle sie dir nackt vor. Das hift mir immer bei diesen kompetenten Bürokraten. Wegen deiner Krankenversicherung: Du musst dich freiwillig bei deiner GKV melden. Der Beitrag beträgt ca 130€ monatlich. Es gibt seit dem 01.04.2007 eine Krankenversicherungspflicht in der GKV. Die verlangen die Beiträge sowieso nach und Du bekommst keine Leistungen solange du nicht zahlst. Wenn deinem Widerspruch abgeholfen wird, dann muss die ARGE die Beiträge rückwirkend zahlen, ebenso die Beiträge zur Rentenversicherung. Leider haben die bis zu 3 Monate Zeit um einen Widerspruch zu bearbeiten. Danach kannst Du beim Sozialgericht Untätigkeitsklage einreichen. Geht formlos und ohne Rechtsbeistand. Habe das gerade hinter mir. Gruß Klaus |
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#7
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Ab wann soll ich denn mit der Klage beginnen beim Sozialgericht...? Ab der Antragsstellung oder nach dem Widerspruch 3 Monate danach?
Also soll ich erstmal Privat einzahlen und wenn die mir dann den Bescheid bewilligen bekommen ich das Geld zurück von den gezahlten KV Beträgen? Ich habe aber eher das Gefühl, dass die mir garnichts geben wollen. Ständig wird nach neuen Verzögerungen gesucht usw. wie oben bei mir beschrieben! |
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#8
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Hallo,
Du kannst 3 Monate nach Eingang des Widerspruchs bei der Arge Klage wegen Untätigkeit beim Sozialgericht einreichen. Wenn Du ganz sicher gehen willst, gibts du der Arge kurz vor Ablauf der 3 Monate nochmal eine Frist von 14 Tagen und drohst in dem Schreiben dann mit Klage, solltest du dann immer noch keinen Bescheid haben. Ich hoffe Du hast einen Beleg über den Eingang des Widerspruchs. Lass Dir alles was Du denen gibts Gegenzeichnen und den Erhalt schriftlich bestätigen. Alles gut aufheben für deine Unterlagen. Wird der Widerspruch abgelehnt, dann musst Du vor dem Sozialgericht mit Anwalt dagegen klagen. Kannst Du dir keinen Anwalt leisten musst Du vorher beim Amtsgericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.Dann kostet dich der Anwalt 10€. Du musst die GKV-Beiträge, dann im Augenblick aus eigener Tasche zahlen. Sollte sich herausstellen, dass du doch Anspruch auf ALG II als Zuschuss hast, dann muss alles rückgängig gemacht werden. D.h. du musst so gestellt werden als ob Du durchgehend ALG II als Zuschuss bekommen hättest. Bekommt man ALG II nur als Darlehen muss man dir GKV-Beiträge auch selber zahlen und in die Rentenversicherung wird gar nichts einbezahlt. Lass dich nicht unterkriegen. Keep on rocking! Gruß Klaus |
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#9
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Hallo,
welchen Beleg meinst du genau vom Widerspruch...? Also ich hab die Absage erstmal bekommen, daraufhin habe ich bei der Widerspruchsstelle einen Widerspruch schreiben lassen, also ich wurde in die Abteilung geschickt und zusammen mit einer Sachbearbeiterin haben wir ein Widerspruchsschreiben erstellt. Sollte ich dann genau dort einen Beleg holen? Habe dort die Kopie vom Widerspruch erhalten! |
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#10
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Hallo,
hast du dir auf der Kopie bestätigen lassen, wann und dass der Widerspruch abgegeben wurde oder steht das schon drauf ? Du brauchst einen Nachweis, dass die ARGE den Widerspruch fristgerecht (innerhalb 4 Wochen nach Zugang des Bescheides) erhalten hat. Ansonsten können die nach 4 Wochen sagen, haben nichts erhalten und du bist der Dumme, da du danach keinen Widerspruch mehr stellen kannst. Gruß Klaus |
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