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Schulden?? Was "soll" die Arge wissen?

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  #1  
Alt 20.05.2009, 13:59
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Pfeil Schulden?? Was "soll" die Arge wissen?

Mein heutiger neuer "Fallmanager" hat uns bei dem Neuantrag dazu aufgefordert, unsere gesamten Schulden "offenzulegen" mit Gläubigern etc.

Dazu hat er uns auferlegt einen Termin bei einem Schuldnerberater vorzuweisen.

Sein Argument war....ich muß ja wissen, wer alles von Ihnen Geld möchte, denn wenn eine Nachfrage wäre, dann wüßte er ob und an wen wir was bezahlen. Damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt.

Daraufhin habe ich ihm erklärt, daß wir zur Zeit gar keine oder wenig Schulden abtragen, da wir nur ALG2 erhalten und davon schlecht noch hohe Schulden bezahlt werden können.

Was darf die Arge nun???

Wer könnte mir helfen???

Danke vielmals
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  #2  
Alt 20.05.2009, 14:37
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Das ist aber nett vom FM, daß er sich um deine Schulden kümmern will Allerdings übernehmen die keine Schulden und die Regelleistung liegt unter dem Pfändungsfreibetrag. Aber die Idee mit dem Schuldnerberater ist gut, für sich selbst und nicht für die Arge
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  #3  
Alt 20.05.2009, 16:01
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Deinem SB haben deine Schulden gar nicht zu interessieren denn er kann und darf von dem Geld was du bekommst sowieso nichts auszahlen.Er kann auch nicht von dir verlangen eine Schuldnerberatung aufzusuchen und das nachzuweisen das ist deine Entscheidung.Ich würde mich sofort über den SB beschweren und ihn in seine Schranken weisen.Der spinnt wohl.
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  #4  
Alt 20.05.2009, 17:43
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wie Kitty121 schon sagte es geht der arge bzw.deinem SB den feuchten an bei wehm ihr schulden habt das sind ja ganz neue metoden dann könntest du deinen SB ja auchmal fragen was er so im monat verdient oder fragen wo er ganau wohnt damit du ihn auch nach dienstschluss aufsuchen kannst wenn du fragen hast
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  #5  
Alt 24.05.2009, 23:34
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Hallo, danke für die netten Antworten, der Meinung bin ich nämlich auch....ich soll jetzt alle meine Schuldenbelege/Gläübiger mitbringen und vorlegen. Dazu habe ich als Auflage bei der Antragstellung "Termin bei einem Schuldenberater" bekommen! Ist das denn normal??? Wenn dann will ich mich um meine Schulden selbst kümmern und nicht gezwungen werden.

Zumal ja jedem Sozialhilfe zusteht, mit oder ohne Schulden!

An wen kann ich mich denn da jetzt wenden??? Denn mein FM sagt, reiche ich die Sachen nicht ein, gibt es keine Kohle ( auf gut deutsch) Steht das was in irgendwelchen Gesetzen??? Oder beim Sozialgericht???
Kann ich da einfach hin zum Sozialgericht? Ohne Termin?

LG

Nicole
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  #6  
Alt 25.05.2009, 00:34
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Keine Panik, man sollte vielleicht verstehen das bei den Argen nicht alle SB ausgebildet sind, sie haben zum Teil Zeitverträge,z.B. Ehemalige von der Telekom. Das dazu. Schulden bezahlt die Arge nicht, wenn der SB eine Schuldenaufstellung fordert, frage ihn, ob er die Schulden bezahlen will.
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  #7  
Alt 25.05.2009, 08:34
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Man sollte nicht jeden Versuch der ARGE Hilfestellung zu geben zerreissen. Eine Menge Leute geraten in den ALG II Bezug weil sie sich von der Schuldenlast erdrückt fühlen und dadurch jegliche Motivation verlieren, sich ach selbst aus dem Sumpf ziehen zu wollen.
Im Übrigen ist es nicht schlecht wenn neben der Bedürftigkeit dem Sachbearbeiter auch bewusst ist das bei einer (bisweilen werden sie ja recht wahrlos unterstellt) möglichen Sanktion, der Betroffene noch mit andern Belastungen zu kämpfen hat - wobei auch das ein zweischneidiges Schwert ist, nämlich immer dann wenn man meint die Betroffenen mit größtem Druck zu etwas bewegen zu können - denn auch Selbstmord könnte als Ergebnis die Folge sein).

Grundsätzlich ist das Erfragen der Schulden zudem ein Kriterium um die Bedürftigkeit ermitteln und untermauern zu können!

Auch sollte man den Versuch der ARGE die Menschen in die Schuldnerberatng zu schicken nicht gänzlich zerreissen

@ Luismausi Wenn dann will ich mich um meine Schulden selbst kümmern und nicht gezwungen werden. -.... das wollen fast alle, weil sie vor Dingen Angst haben die völlig unbegründet sind, nach einer Beratung sehen viele erst wieder Licht am Horizont - wer diese Aussage trifft belügt sich meist selbst!

@ Catweezle die Regelleistung liegt unter dem Pfändungsfreibetrag - Halbwissen, ich bewesie Dir das in bestimmten Fällen auch noch bi zu 30% Deiner Regelsatzleistungen pfändbar sind - sogar mit und/oder ohne Dein Einverständnis! - nur passt es nicht zur Frage aber somit macht die Frage des SB wieder Sinn

@ Kitty denn er kann und darf von dem Geld was du bekommst sowieso nichts auszahlen - auszahlen nicht, aber einbehalten schon!

@sven SZ - das sind meine großen Kritiker - sie glänzen vor Sachlichkeit !
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  #8  
Alt 25.05.2009, 08:59
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Hallo,

du bist weder verpflichtet deinen SB über die Höhe deiner Schulden in Kenntnis zu setzen noch diese zu belegen! Ebenso kann der SB dir nicht die Auflage machen eine Schuldnerberatung aufzusuchen und dies an die Bewilligung von Leistungen zu koppeln.

Ich würde an deiner Stelle sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen (hast du die Forderung des SB schriftlich?)! Welche Stelle deiner Arge diese bearbeitet kannst du durch die Hotline herausfinden.

@horst
du redest noch immer von Selbstbestimmung, wie passt dies denn jetzt zusammen?
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  #9  
Alt 25.05.2009, 11:11
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@ Horst

das ist solcher Mist den du da erzählst.Einem SB gehen die Schulden überhaupt nichts an denn die ARGE zahlt nicht irgendwelche Schulden,Raten oder was auch immer.Der Antrag wird bearbeitet und die Höhe der Leistungen richtet sich nach der persönlichen Lage und einbehalten kann der SB nur dann Leistungen wenn es sich um Sanktionen handelt oder auf Grund falscher Angaben zuviel gezahlt wurde.Das alles hat mit eventuellen Schulden überhaupt nichts zu tun.
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  #10  
Alt 25.05.2009, 16:30
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Hallo, also es geht hier um Schulden rein privater Natur, die man eben so hat wenn man in die Arbeitslosigkeit abrutscht....
und ich verstehe NICHT was dies mit meinem Antrag, bzw. der Bewilligung zu tun hat???
Schön das mir der SB helfen will, aber das möchte ich schon lieber selber entscheiden.

@Horst, wir besuchen ja die gleiche ARGE, siehe deine Mail, bei wem kann ich mich denn jetzt beschweren???

LG

Nicole
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