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Widerspruch eingelegt...wurde stattgegeben...nun HG Blatt ausfüllen...was ankreuzen?

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  #1  
Alt 21.01.2009, 18:53
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Beiträge: 17
Standard Widerspruch eingelegt...wurde stattgegeben...nun HG Blatt ausfüllen...was ankreuzen?

Hallo Freunde,

da bin ich mal wieder seit langem...! Habe gestern vom Jobcenter einem Brief erhalten wegen der Probleme vom Oktober (steht am Anfang des Thread Bereiches).

Hatte ja auch Widerspruch eingelegt...jetzt steht hier:

die von Ihnen angefochtene Entscheidung hebe ich auf. Damit wird Ihrem Widerspruch im vollem Umfang stattgegeben. Dies hat zur Folge, dass Ihr Leistungsanspruch erneut geprüft wird.

Ich soll jetzt dieses HG Blatt (zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft) ausfüllen.

Bei 1. steht:

Erhält der Hilfebedürftige Leistungen, wie z. B. auch Unterkunft oder Verpflegung, von Verwandten, die mit Ihm in einer Haushaltsgemeinschaft leben? ja oder nein

WENN NEIN, SIND WEITERE ANGABEN ENTBEHRLICH UND ES IST NUR NOCH DIE UNTERSCHRIFT ERFORDERLICH.

Ich lebe mit meiner Mutter in einer Wohnung zusammen. Sie ist in Rente und ich habe nirgendwo Einnahmen. Weiss jetzt nicht genau ob ich ja oder nein ankreuzen soll. Wenn ja ankreuzen, steht hinten noch ob ich Essen Taschengeld usw. bekomme.

Bei Nein müsste ich doch unterstützt werden, oder? Die Frage ist so komisch gestellt im Blatt!

Bitte um Hilfe
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  #2  
Alt 21.01.2009, 19:03
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Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Kirchheim-Heimstetten
Beiträge: 685
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Hallo ist ja eine positive Nachricht.

Die Frage ist erhälts du Leistungen von deiner Mutter?

NEIN

Thema durch.

Gruß klaus
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  #3  
Alt 21.01.2009, 20:14
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Ort: Im schönen Harz :-)
Beiträge: 260
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Sei aber auf die Frage wie haben sie denn Ihren Lebensunterhalt die ganze Zeit bestritten gefasst..... Die kommt!!!!

Ist ne Zwickmühle
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  #4  
Alt 21.01.2009, 20:28
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Beiträge: 1.023
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problem ist, und das monieren die gerichte, dass du gar nicht die rechtliche einordnung begreifst und deshalb würde ich nur tatsachen angeben und kaum was ankreuzen
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  #5  
Alt 22.01.2009, 12:50
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Registriert seit: 18.10.2008
Beiträge: 17
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mir wurde gesagt, dass ich eine eigene Bedarfsgemeinschaft Zuhause bilde, da ich ja 25 bin. Hatten die mir auch drüben gesagt.

Meine Mutter ist ja in Rente und sie spielt keine Rolle dabei.

Die wollen aber die berechtigten Leistungen kürzen, da ich Anspruch auch auf halbe Miete und Heizung hätte.

Wenn ich dieses HG Blatt ausfülle würde ich glaube ich nur die Satzleistung von 351 Euro bekommen.
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  #6  
Alt 23.01.2009, 01:16
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Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Kirchheim-Heimstetten
Beiträge: 685
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Hallo,

wenn du das HG Formular ausfüllst, dann bekommst du Anteilig die KDU wenn angemessen.

Du wohnst mit deiner Mutter zusammen in der Wohnung.
Halbe Miete deine Mutter Halbe Miete du.
Ist doch gerecht oder?

Gruß klaus
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  #7  
Alt 23.01.2009, 15:40
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Registriert seit: 18.10.2008
Beiträge: 17
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Achso wenn es so ist, dann in Ordnung. Mir wurde nur gesagt, dass ich mit diesem HG Blatt nur die Regelleistung bekommen würde und die sich dadurch drücken mehr zu bezahlen. Vielen Dank für deine Antwort
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