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#1
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Hallo,
da meine Mutter sich mit dem Internet und Foren etc. nicht auskennt habe ich das hier jetzt mal gemacht mit der Registrierung. Meiner Mutter wurde heute mitgeteilt sie bekomme kein Geld mehr da sie angeblich zu viel Vermögen hätte. Sie ist am 02.02.1961 geboren und ist somit 47 Jahre alt. Es ist auf Sparbüchern und dem Girkonto eine Summe von ca. 8400€ vorhanden. Nun habe ich aber oft folgenden Satz gelesen wenn es um die Anrechnung von vermögen ging: Mindestens sind jedoch € 3.100 und maximal € 9.750 pro Person plus € 750 für notwendige Anschaffungen anrechnungsfrei. Das würde doch bedeuten das gar nicht zu viel Vermögen vorhanden ist oder verstehe ich diesen Gesetzestext einfach nur falsch? Ich hoffe jemand kann mir helfen. |
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#2
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die 9750 € ist der Höchstbetrag, der als anrechnungsfrei möglich ist.
Die Berechnung des zustehenden Vermögens ergibt sich aus § 12 SGB II Demnach ist für jedes vollendete Lebensjahr ein Betrag von 150 € anrechnungsfrei. Für deine Mutter ergibt sich somit ein Betrag von 7.050 € Hinzu kommt ein Freibetrag von 750 € für notwendige Anschaffungen. Somit ergibt sich für deine Mutter ein Freibetrag von 7.800 € an Bargeld. Sollten sich noch andere Vermögenswerte in Ihrem Besitz befinden (Lebensversicherung, die nicht der Altersvorsorge dienen, Schmuck, Tafelsilber, Gemälde usw.) werden diese zu dem Gesamtvermögen (also zu den 8.400 € dazugerechnet. Alleine durch das angegebene Vermögen auf den Konten ergibt sich ein Übervermögen von 600 €.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#3
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war denn das geld schon vor alg ii bezug vorhanden?
wo kommt das her? |
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#4
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Also erstmal vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Das Geld sind halt einfach Ersparnisse die halt immer mal etwas mehr geworden sind und nun anscheinend leider zuviel. Jedenfalls Danke euch beiden. |
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#5
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also wenn das geld aus den regelleistungen angespart wurde, darf es nicht als vermögen oder einkommen angerechnet werden
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#6
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Was heisst "aus den regelleistungen"?
Also das Geld is halt einfach angespart...der berühmte "50er" den man sich immer mal weg legt sozusagen. |
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#7
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seit wann bekommt sie denn alg II?
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#8
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Seit Ende 2006
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#9
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na dann wirds die arge wundern, wie man so viel geld zusammensparen konnte
aber wenn sie das geld vom alg II gespart hat, dann darf es als vermögen oder in diesem fall eher als einkommen nicht gewertet werden aber mal unter klosterbrüdern gesprochen, so viel geld seit 2006 angespart? |
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#10
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Da war natürlich auch schon vorher was drauf
![]() Is ja nich so dass das von 0 auf 8000 ging in 2 Jahren^^ Aber na gut dann hab ich den Text mit den 9750 einfach falsch verstanden... Hinterher is man immer schlauer nich wahr =) |
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