Zahlung eingestellt wegen angeblich zu viel Vermögen

  • Hallo,
    da meine Mutter sich mit dem Internet und Foren etc. nicht auskennt habe ich das hier jetzt mal gemacht mit der Registrierung.


    Meiner Mutter wurde heute mitgeteilt sie bekomme kein Geld mehr da sie angeblich zu viel Vermögen hätte.


    Sie ist am 02.02.1961 geboren und ist somit 47 Jahre alt.


    Es ist auf Sparbüchern und dem Girkonto eine Summe von ca. 8400€ vorhanden.
    Nun habe ich aber oft folgenden Satz gelesen wenn es um die Anrechnung von vermögen ging:


    Mindestens sind jedoch € 3.100 und maximal € 9.750 pro Person plus € 750 für notwendige Anschaffungen anrechnungsfrei.


    Das würde doch bedeuten das gar nicht zu viel Vermögen vorhanden ist oder verstehe ich diesen Gesetzestext einfach nur falsch?


    Ich hoffe jemand kann mir helfen.

  • die 9750 € ist der Höchstbetrag, der als anrechnungsfrei möglich ist.


    Die Berechnung des zustehenden Vermögens ergibt sich aus § 12 SGB II


    Demnach ist für jedes vollendete Lebensjahr ein Betrag von 150 € anrechnungsfrei.
    Für deine Mutter ergibt sich somit ein Betrag von 7.050 €


    Hinzu kommt ein Freibetrag von 750 € für notwendige Anschaffungen.


    Somit ergibt sich für deine Mutter ein Freibetrag von 7.800 € an Bargeld.


    Sollten sich noch andere Vermögenswerte in Ihrem Besitz befinden (Lebensversicherung, die nicht der Altersvorsorge dienen, Schmuck, Tafelsilber, Gemälde usw.) werden diese zu dem Gesamtvermögen (also zu den 8.400 € dazugerechnet.


    Alleine durch das angegebene Vermögen auf den Konten ergibt sich ein Übervermögen von 600 €.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • na dann wirds die arge wundern, wie man so viel geld zusammensparen konnte


    aber wenn sie das geld vom alg II gespart hat, dann darf es als vermögen oder in diesem fall eher als einkommen nicht gewertet werden


    aber mal unter klosterbrüdern gesprochen, so viel geld seit 2006 angespart?

  • ich habe den Beitrag von myDoom so verstanden, dass seine Mutter jetzt einen Antrag auf ALG II gestellt und als Vermögen die 8.400 € angegeben hat.


    Ich muss mich und myDoom aber verbessern, der mögliche Höchstbetrag liegt nicht bei 9.750 € sondern, da seine mutter nach 1963 geboren ist, bei 10.050 €. Dies hat aber keine Auswirkungen darauf, dass das angegebene Vermögen auf den Konten die persönliche Freigrenze von 7.800 € überschreitet.

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    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • na dann wirds die arge wundern, wie man so viel geld zusammensparen konnte


    aber wenn sie das geld vom alg II gespart hat, dann darf es als vermögen oder in diesem fall eher als einkommen nicht gewertet werden


    Gibts da evtl. irgendwo etwas Schriftliches, wo man das nachlesen/nachweisen könnte?


    Bei mir ist der Fall nämlich ähnlich:
    Ich beziehe seit ca. 2004 ALG II und war in 2007 (bzw. bin immer noch) ca. 2000,- € über meinem Freibetrag.


    Bei Antragstellung war ich selbstverständlich unter der Freibetragsgrenze und mittlerweile haben sich eben durch Zinsen und absolut heftiges Sparen (ich bin Schwabe und kaufe nur das Günstigste, rauche nicht, keine Markenklamotten, keine Schminke, nur Billiglebensmittel usw.) diese 2000,- € über die letzten Jahre angesammelt.


    Natürlich habe ich nicht darauf geachtet, dass ich irgendwann über meinem Freibetrag sein könnte und nun hat das AA durch einen Datenabgelich von 2007 Meldung über meine Zinseinnahmen bekommen...
    D. h. ich muss jetzt diese lückenlos nachweisen...


    Haben die denn das Recht mein hart angespartes Geld zurückzufordern?? Ich weiß, dass ich spätestens in 1-2 JAhren aus meiner jetzigen Wohnung raus muss (wird abgerissen) und auch mein Auto hat schon über 200.000 km drauf, d. h. ich muss dann sämtliche Möbel + Auto NEU kaufen!


    Das können die doch nicht machen, oder?
    Wenn ich geraucht, das Geld versoffen oder in Markenkleidung und teure Lebensmittel investiert hätte, wäre es ja auch weg...


    Und da sag mal einer: Ehrlich währt am Längsten....:mad:

  • In der ALG II-Verordnung werden Einkünfte aus Kapitalvermögen (somit Zinsen) als Einkommen gerechnet.


    § 4 ALGII-V schrieb:


    Für die Berechnung des Einkommens aus Einnahmen, die nicht unter die §§ 2 und 3 fallen, ist § 2 entsprechend anzuwenden. Hierzu gehören insbesondere Einnahmen aus
    1.Sozialleistungen,
    2.Vermietung und Verpachtung sowie
    3.Kapitalvermögen.

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    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D