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#1
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Hallo,
ich habe grade eine Antwort auf meinen Wohngeldantrag bekommen. Nun steht in der Antwort: Nach §20 Abs. 2 WoGG ist dieses Gesetz nicht auf Haushalte anzuwenden, zu denen ausschließlich Haushaltsmitglieder rechnen, denen Leistungen zur Förderung der Asubildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem §§59, 101 Abs. 3 oder § 104 Drittes Buch Sozialgesetzbuch dem Grunde nach zustehen oder im Falle eines Antrages dem Grunde nach zustehen würden. Das gilt auch, wenn dem Grunde nach Förderungsberechtigte der Höhe nach keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben. Der Ablehnungsgrund gilt nur dann nicht, wenn Ausbildungsförderungsleistungen ausschließlich als Darlehen gewährt werden. So da mein Bafögantrag auch abgelehnt wurde müsste ich ja jetzt eig. Wohngeld bekommen wenn ich den Text oben richtig verstanden habe oder nicht? Könnt ihr mir vllt paar Infos geben warum mir der Antrag abgelehnt wurde? Vielen Dank Mfg djkroko |
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#2
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Zitat:
deine Ausbildung ist anscheinend dem Grunde nach förderungsfähig (BaföG - schulische Ausbildung). Du erhälst aber keine Leistung weil evtl Einkommen dazu führt, dass kein BAföG zu zahlen ist - der Höhe nach. Somit ist Wohngeld nicht zuständig für Dich. |
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#3
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Wieso denn eigentlich Bafög? Lt. deinem Thread von 07/11 bekommst du doch ca. 750 Euro brutto Ausbildungsvergütung. Dann wäre doch wahrscheinlich BAB die zutreffende Förderleistung. Oder bist du in einem medizinischen Beruf?
Turtle |
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#4
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ähm ja BAB meinte ich sorry xD
BAB bekomme ich wenn ich den schrieb richtig verstanden habe nicht weil ich zu viel verdiene. Aber ich meine gelesen zu haben das man Wohngeld bekommt wenn einem BAB abgelehnt wird. |
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#5
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Ja, wenn BAB abgelehnt wird, weil es z. B. eine Zweitausbildung ist. Denn dann hast du auch dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAB. Nicht jedoch, wenn du theoretisch BAB bekommen könntest, es aber nur nicht bekommst, weil du selbst zuviel verdienst oder deine Eltern höheren Unterhalt zahlen müssten.
Turtle |
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#6
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Also ich bin in der erst Ausbildung, bekomm 750€ Brutto + Fahrgeld und nur mein Vater arbeitet mit dem ich aber kaum Kontakt habe
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#7
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Zitat:
Zitat:
Deine Ausbildung ist dem Grunde nach förderungsfähig (BAB - betriebliche Ausbildung § 59 ff SGB III). Du erhälst aber keine Leistung weil anzurechnendes Einkommen dazu führt, dass kein BAB zu zahlen ist - der Höhe nach. Somit ist Wohngeld ..... Zitat:
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#8
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Ja und so wie ich den Text versteh müsste ich ja was bekommen.
Und die 750€ Brutto sind nicht grade viel davon kann ich grad so meine Wohnung +Strom+ internet zahlen |
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#9
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Du verstehst den Text aber nunmal falsch. Das mit "dem Grunde nach" wurde dir doch nun mehrfach erklärt.
Turtle |
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