Kann JobCenter Arbeitsstellenwechsel verlangen?

  • Hallo,


    ich bin Aufstocker, arbeite halbtags im Öffentlichen Dienst. Jetzt habe ich vom JobCenter eine Einladung bekommen. Grund: Sie wollen mit mir über mein Bewerberangebot bzw. meine berufliche Sitation reden. Mitbringen soll ich meinen Lebenslauf. Der Job im Öff. Dienst ist unbefristet, ich bin da glücklich und möchte nicht weg.


    Da ich zuletzt mit mitte 20 beim "Arbeitsamt" war, ist dort nichts weiter von mir bekannt. Jetzt bin ich mitte 40 und es haben sich einige gesundheitliche Beeinträchtigungen eingestellt, für die es aber keine Atteste gibt. Für meine Stelle hier benötige ich sie auch nicht. Was muss bzw. sollte oder kann ich dort sagen??


    Es wäre nett, wenn mir jemand etwas helfen könnte, bin schon ganz schrecklich nervös und weiß nicht, wie ich mich vorbereiten kann.

  • Hallo,


    grundsätzlich ist es so, dass du dazu verpflichtet bist dich für eine Vollzeitstelle zur Verfügung zu stellen, sofern du mit einer Teilzeitsstelle oder einem Minijob deinen Unterhalt nicht sicherstellen kannst und aufgrund dessen aufstockende Sozialleistungen beziehst. In deinem Fall besteht eine sichere Teilzeitstelle und ich kann mir nicht vorstellen dass man dich (gerade in der momentanen Arbeitsmarktsituation) zwingt diese Stelle aufzugeben.


    Aber wie wäre es mit einem Minijob, der würde zeitlich doch sicher noch drin sein.

  • Bei der derzeitigen Situation auf dem Arbeitsmarkt ist die ARGE doch über jeden froh der zumindestens einen Teilzeitjob hat und man kann dich auch nicht zwingen diesen Job jetzt aufzugeben.Die Einladungen schicken die SB in Abständen immer raus und du mußt halt dann angeben wo du dich in letzter Zeit so beworben hast bzw. was du unternommen hast um eine besser bezahlte Stelle zu finden.

  • Hallo,


    mit einem Minijob ginge es nur, wenn es auch Büroarbeit ist. Ich kann durch meine Gleitwirbel und dadurch entstehenden Probleme (Schmerzen beim Stehen schon nach 5 Minuten und Bücken) nichts machen, wo ich nicht sitzen kann. Mir würden 30 Stunden im Übrigen schon genügen, müsste keine Vollzeitstelle sein. Aber, im Öffentlichen Dienst gibt es in meiner Gehaltsgruppe und in dem Bereich, wo ich arbeite, keine Stellen. Wenn Stunden aufgestockt werden, dann nur befristet - meistens sechs Monate bis zu einem Jahr. Da ich immer Halbtags war, entfällt bei mir auch diese Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.