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Unkooperative ARGE Mitarbeiterin!!!!!

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  #1  
Alt 09.01.2009, 15:25
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Registriert seit: 09.01.2009
Beiträge: 2
Standard Unkooperative ARGE Mitarbeiterin!!!!!

Hallo, haben mich heute neu angemeldet und natürlich gleich einige Fragen, wo ich bislang noch keinerlei Information zu gefunden habe.

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus, wie es zu handhaben ist, wenn man sich selbständig machen möchte. Mein Mann hat das Angebot bekommen, Mitarbeitet eines Sicherheitsdienstes tätig zu werden. Die Abrechnung erfolgt nach geleisteten Arbeitsstunden, welche in den ersten 2 - 3 Monaten jedoch bei lediglich 24 - 36 Stunden / Woche angesetzt werden. Daas bedeutet auch, dass das Geld in der Zeit noch nicht ausreichen wird, um davon zu leben. Nach den 2 - 3 Monaten wird das Projekt ausgebaut und somit auch die Arbeitszeit erhöht, die Bezahlung dementsprechend auch!

Da sich das Konzept sehr gut anhört und vorausgehende Projekte bereits sehr gut laufen, ist mein Mann nicht abgeneigt und bat bei der ARGE um ein Gespräch um das weitere Vorgehen durchzusprechen. "Fehler!" Ihm wurde gleich dargelegt, das er kein Konzept einreichen braucht. Dem "Empfinden" der Sachbearbeiterin nach, ist es nicht lohnenswert und sie sieht von einer Förderung bzw. Unterstützung ab. Sie kenne sich zwar in dem Arbeitsgebiet nicht aus, aber das bräuchte sie ja auch nicht! Der Hinweis, das ein "Arbeitskollege" die Förderung bekommen habe, wurde abgewiegelt.
Wir haben einfach nur das Gefühl auf antisympathie zu stossen, egal was angeregt wird, es gibt keinerlei entgegenkommen!! Grrrrr.

Noch eine weitere Frage. Gehören PC und Drucker nebst Zubehör zur Grundausstattung einer Wohnung?? Leider konnten wir unserem Drucker nicht sofort eine neue Tintenpatrone zukommen lassen und haben gleich wieder einen Rüffel bekommen. Mein Mann sollte zum X-ten Mal seine kompletten Bewerbungsunterlagen mitbringen, da dies Mangels Farbe im Drucker nicht möglich war, hat er die Unterlagen per Mail übermittelt. "Grosser Fehler!" Diese Dinge werden schließlich über den Regelsatz abgedeckt (Auskunft der Sachbearbeiterin). Stimmt das????? Habe ich nirgends gefunden.

Aber anscheinend wird sowieso alles mit dem Regelsatz abgedeckt!
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  #2  
Alt 09.01.2009, 21:42
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Registriert seit: 03.01.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 103
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Hallo erst mal.

Also ich würde erst mal raten mit dem Teamleiter sprechen zu wollen wenn die Dame sich unkooperativ zeigt. Sollte dies auch nichts bewirken (oder sollte die Dame sich weigern ihren Teamleiter dazu zu rufen) Namen , Datum und Uhrzeit notieren und einen Bescherdebrief oder eine Beschwerdeemail an das Kundenreaktionsmenagmet in Nürnberg schicken. (Nürnberg soll wohl die höchste Stelle sein)

Was die Druckerpatrone angeht so schein die Dame nicht mehr alle Murmeln im Sack zu haben. Sonst müßte ja auch jeder ALG II Empfänger anspruch auf einen PC nebst Zubehör haben...

Aber für alle die gerne wissen möchten was denn schon drin ist hier ein link

http://www.renatemuenster.homepage.t...wasistdrin.htm

Liebe Grüße

Jea
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  #3  
Alt 09.01.2009, 22:07
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Beiträge: 685
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Hallo,

ein PC gehört meines Wissens, nicht zur Grundausstattung einer Wohnung.

Es gibt den Antrag Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten. Da kann man sich das Geld für die Druckerpatrone, erstatten lassen.

Warum hat er schon zum x-ten mal die Bewerbung nicht dabei gehabt. Das heisst er ist schon öfters der Forderung nicht nachgekommen. Sorry aber wenn er da nicht nachkommt, dann braucht ihr euch auch nicht wundern, dass die Mitarbeiterin sauer reagiert und euch abblitzen lässt.
Sollte ich es falsch verstanden haben dann sorry.

Zur Selbstständigkeit:
Ihr solltet aufpassen, das was ihr schildert riecht nach Scheinselbstständigkeit. Außerdem bei Selbstständigkeit muss dein Mann alle Sozialversicherungen ( mindestens GKV, PV) aus seinem Einnahmen selber zahlen. Es gibt jetzt auch die Möglichkeit als Selbstständiger in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen.
Stellt euch einen, in Neudeutsch, Businessplan auf, d.h. schreibt die Einnahmen auf die eine Seite und die Ausgaben auf die andere Seite. Und eine große Bitte, seit nicht zu euphorisch auf der Einnahmenseite und plant auch laue Phasen ein. Ich empfehle nur jemanden sich Selbstständig zu machen, wenn er 3-6 Monate ohne Einnahmen überleben kann. Ansonsten kommen die meisten aus der Selbstständigkeit mit einem Haufen Schulden raus.
Hoffe konnte euch ein bischen helfen und wenn ihr es wirklich wagen solltet dann toi, toi,toi.

Gruß Klaus
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  #4  
Alt 10.01.2009, 01:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.965
Reden

Wenn der PC zur Grundausstattung der Wohnung gehört, gehört für mich auch gleich noch die Bibel dazu!

Aus einem ganz einfachen Grund, damit ich den Glauben nicht gänzlich verliere das auf den Ämtern nicht nur Vollidioten sitzen, das solltet Ihr der guten Dame geanu so sagen!

Das soll sie mal schriftlich geben, dann sorge ich eigens für die Steigerung des Bruttosozialproduktes in Deutschland!

Die ARGE'n können sich nich mal für jeden Pc einen Scanner leisten obwohl die Dinger keine 100 € mehr kosten und allle rennen auf den Flur in dem dann ein 1500 Kopierer steht und die ALG II Beziehr sollen so ein Ding Zuhause stehen haben!

Wo befindet sich Eure ARGE im Luxusviertel am Starnberger See oder was, die tickt nicht richtig die gute Frau! Macht wohl eine auf nicht mehr tragbar und Vorruhestandbedürftig.



Ich lach mich jetzt mal weg!
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  #5  
Alt 20.01.2009, 15:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.01.2009
Beiträge: 2
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Vielen Dank für Deine Antwort. Werde über den Beschwerdebrief auf jedenfall einmal nachdenken, sollte es mit dem Teamleiter nicht funktionieren.
Lieben Gruß
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  #6  
Alt 20.01.2009, 20:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 1.023
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Nicht erstattungsfähig sind

Kosten für Hilfsmittel wie Schreibmaschine, Computer, Software oder Druckerpatronen
VG Bremen S8 K 2723/06 vom 24.09.2007

Übernahmefähig sind beispielsweise Kosten für Papier, Bewerbungsfotos, Fotokopien oder Schreibkosten
VG Bremen S8 K 2723/06 vom 24.09.2007
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