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Welche Leistungen nach Selbständigkeit?

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  #1  
Alt 22.01.2009, 12:09
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Registriert seit: 22.01.2009
Beiträge: 2
Standard Welche Leistungen nach Selbständigkeit?

Hallo,
mein Freund hatte bis vor sieben Monaten eine eigene Firma (12 Jahre lang), als GF war er priv. Krankenversichert. Danach hat man ihm gesagt er hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und auch nicht auf Hartz lV...

Glücklicherweise hat er gleich einen Job gefunden, leider wurde ihm in der Probezeit wegen der Finanzkrise gekündigt nach fast 6 Monaten.

Worauf hat er jetzt Anspruch? Kann er überhaupt irgendwelche Leistungen vom Staat beziehen? Oder fällt man hier, nachdem man 12 Jahre lang Menschen beschäftigt hat einfach durchs Raster?

Vielen Dank für schnelle Antworten.
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  #2  
Alt 22.01.2009, 22:51
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Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Kirchheim-Heimstetten
Beiträge: 685
Standard

Die Angaben sind zwar mehr als dürftig, aber ich versuchs mal:

Annahme: er hat kein Vermögen und ihr wohnt nicht zusammen

Anspruch auf ALG II

Annahme er hat kein Vermögen und ihr wohnt zusammen und du hast Arbeit

kommt auf dein Einkommen und Vermögen an

das geht noch weiter.

Also bitte alle Details.
Meine hellseherischen Fähigkeiten sind sehr beschränkt.

Hallo Horst funktioniert deine Kugel noch?

Gruß klaus

Geändert von klaus (23.01.2009 um 01:10 Uhr) Grund: Das Orakel
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  #3  
Alt 23.01.2009, 07:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.01.2009
Beiträge: 2
Standard

Hallo Kaus,
danke für deine schnelle Reaktion.

Mein Freund hat kein Vermögen, wir wohnen zusammen, haben ein Auto... Mein Einkommen liegt bei 1500,- Euro netto, Miete zahlen wir kalt 500,- Euro.

Sorry, aber ich weder mein Freund oder ich waren bisher auf Hilfe vom Staat angewiesen, deshalb weiß ich auch gar nicht genau welche Angaben noch von Nöten sind. Vielleicht bzw. hoffentlich ist diese Unterstützung nicht lange nötig...

Grüße Butterblume
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  #4  
Alt 23.01.2009, 08:35
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Ort: Im schönen Harz :-)
Beiträge: 260
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Man hatte doch als Selbstständiger die Möglichkeit in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen, damit wenn es wirklich den Bach runtergeht Anspruch auf Alge1 hat.... Hat Er es nicht getan würde Er Alge2 beziehen können, aber Dein Einkommen ist für 2 Leute ausreichend....Mehr habe ich mit 4 Personen auch nicht....

Gruß, Sabine
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  #5  
Alt 23.01.2009, 08:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 1.023
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zusammen wohnen führt nicht zwangsläufig zur bedarfsgemeinschaftt

frage ist, ob man beide als ehe ohne trauschein bezeichnen kann

auf jeden fall kann man es ja mit wohngeld versuchen
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  #6  
Alt 23.01.2009, 08:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.06.2008
Ort: Im schönen Harz :-)
Beiträge: 260
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Hier ist ist aber klar geschildert, dass es Ihr Freund ist also Bedarfsgemeinschaft.....

Wie advokat aber bereits erwähnte könnte man es mit Mietbeihilfe versuchen.....
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  #7  
Alt 23.01.2009, 09:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 1.023
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freund und sexuelle beziehung heißt nicht ehenähnlich, da muss mehr dazu kommen

hab hier schon oft ausführlich dazu geschrieben
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  #8  
Alt 23.01.2009, 09:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.06.2008
Ort: Im schönen Harz :-)
Beiträge: 260
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Wenn im gemeinsamen Haushalt lebend, doch, oder doch nicht? Wo gibt es da einen Unterschied?
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  #9  
Alt 23.01.2009, 11:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Kirchheim-Heimstetten
Beiträge: 685
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Also,

ein Auto mit Zeitwert unter 7500 € ist o.k.

Variante 1: Die die ARGE vermutlich unterstellen wird

Wenn ihr schon länger zusammen wohnt, werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft eingestuft, soll heissen ihr steht füreinander ein. Damit fällt das ALG II flach, da du zuviel verdienst. Dann müsst ihr aufpassen da dein Freund nicht mehr krankenversichert ist. Er muss sich als freiwilliges Mitglied bei seiner GKV melden. Kostet ca 150 € im Monat. nun auch eine gute Nachricht, die Beiträge kannst du steuermindernd geltend machen.
Wohngeld wäre ein Versuch?

Variante 2: die nicht leicht durchzusetzen sein wird
Wenn ihr nicht füreinender einsteht, dann Haushaltsgemeinschaft
Da zählt dein Einkommen nicht und ihr werdet getrennt bewertet.
Deinem Freund würde dann

351€ Regelleistung
+
Anteilig KDU Kosten der Unterkunft zustehen ( Vermutlich die Hälfte, wenn Wohnraum angemessen)
=
Sein ALG II Anspruch und er wäre auch über die ARGE krankenversichert.

Gruß Klaus
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