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#1
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Hallo,
mein Freund hatte bis vor sieben Monaten eine eigene Firma (12 Jahre lang), als GF war er priv. Krankenversichert. Danach hat man ihm gesagt er hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und auch nicht auf Hartz lV... Glücklicherweise hat er gleich einen Job gefunden, leider wurde ihm in der Probezeit wegen der Finanzkrise gekündigt nach fast 6 Monaten. Worauf hat er jetzt Anspruch? Kann er überhaupt irgendwelche Leistungen vom Staat beziehen? Oder fällt man hier, nachdem man 12 Jahre lang Menschen beschäftigt hat einfach durchs Raster? Vielen Dank für schnelle Antworten. |
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#2
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Die Angaben sind zwar mehr als dürftig, aber ich versuchs mal:
Annahme: er hat kein Vermögen und ihr wohnt nicht zusammen Anspruch auf ALG II Annahme er hat kein Vermögen und ihr wohnt zusammen und du hast Arbeit kommt auf dein Einkommen und Vermögen an das geht noch weiter. Also bitte alle Details. Meine hellseherischen Fähigkeiten sind sehr beschränkt. Hallo Horst funktioniert deine Kugel noch? Gruß klaus Geändert von klaus (23.01.2009 um 01:10 Uhr) Grund: Das Orakel |
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#3
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Hallo Kaus,
danke für deine schnelle Reaktion. Mein Freund hat kein Vermögen, wir wohnen zusammen, haben ein Auto... Mein Einkommen liegt bei 1500,- Euro netto, Miete zahlen wir kalt 500,- Euro. Sorry, aber ich weder mein Freund oder ich waren bisher auf Hilfe vom Staat angewiesen, deshalb weiß ich auch gar nicht genau welche Angaben noch von Nöten sind. Vielleicht bzw. hoffentlich ist diese Unterstützung nicht lange nötig... Grüße Butterblume |
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#4
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Man hatte doch als Selbstständiger die Möglichkeit in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen, damit wenn es wirklich den Bach runtergeht Anspruch auf Alge1 hat.... Hat Er es nicht getan würde Er Alge2 beziehen können, aber Dein Einkommen ist für 2 Leute ausreichend....Mehr habe ich mit 4 Personen auch nicht....
Gruß, Sabine |
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#5
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zusammen wohnen führt nicht zwangsläufig zur bedarfsgemeinschaftt
frage ist, ob man beide als ehe ohne trauschein bezeichnen kann auf jeden fall kann man es ja mit wohngeld versuchen |
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#6
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Hier ist ist aber klar geschildert, dass es Ihr Freund ist also Bedarfsgemeinschaft.....
Wie advokat aber bereits erwähnte könnte man es mit Mietbeihilfe versuchen..... |
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#7
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freund und sexuelle beziehung heißt nicht ehenähnlich, da muss mehr dazu kommen
hab hier schon oft ausführlich dazu geschrieben |
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#8
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Wenn im gemeinsamen Haushalt lebend, doch, oder doch nicht? Wo gibt es da einen Unterschied?
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#9
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Also,
ein Auto mit Zeitwert unter 7500 € ist o.k. Variante 1: Die die ARGE vermutlich unterstellen wird Wenn ihr schon länger zusammen wohnt, werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft eingestuft, soll heissen ihr steht füreinander ein. Damit fällt das ALG II flach, da du zuviel verdienst. Dann müsst ihr aufpassen da dein Freund nicht mehr krankenversichert ist. Er muss sich als freiwilliges Mitglied bei seiner GKV melden. Kostet ca 150 € im Monat. nun auch eine gute Nachricht, die Beiträge kannst du steuermindernd geltend machen. Wohngeld wäre ein Versuch? Variante 2: die nicht leicht durchzusetzen sein wird Wenn ihr nicht füreinender einsteht, dann Haushaltsgemeinschaft Da zählt dein Einkommen nicht und ihr werdet getrennt bewertet. Deinem Freund würde dann 351€ Regelleistung + Anteilig KDU Kosten der Unterkunft zustehen ( Vermutlich die Hälfte, wenn Wohnraum angemessen) = Sein ALG II Anspruch und er wäre auch über die ARGE krankenversichert. Gruß Klaus |
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