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#1
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Ich war selbstständig, musste aber wegen Insolvenz mein Geschäft schliessen. Mein Gehalt vom neuen Job reicht aber nicht aus, um die ganze Familie zu unterhalten. Also bekommen wir von der Arge einen Zuschuss (ca. 250,- EUR).
Außerdem sind wir gezwungen das 110qm Haus zu verlassen, das ja nicht mehr angemessen ist, was ja selbstverständlich ist. Wir sind mit Zustimmung der alten Arge in eine kleine Wohnung in einer anderen Stadt gezogen, weil dort die Jobs-Aussichten besser sind. Nun nach dem Umzug in die andere Stadt bekamen wir eine Abschlussrechnung von der Stadtwerke der alten Stadt, dass noch ca. 550,- EUR für Strom,Gas,Wasser nachzuzahlen sind, da die 3 gezahlten Abschlagszahlungen nicht das komplette Jahr abdecken würden, wir aber die gesamten Wintermonate bereits alle Kosten für die Heizung verheizt hätten. Weil die Forderung der Stadtwerke aber erst nach unserem Umzug in der neuen Wohnung eingetroffen ist, ist die neue Arge für diese zuständig. Die jedoch weigert sich, die Kosten vollständig zu übernehmen, mit der Begründung, dass nur der Regelsatz bezahlt wird. Demzufolge müssen wir ca. 200,- EUR selbst tragen. Die Stadtwerke weigert sich, ihre Forderung fallen zu lassen bzw. uns die 200,- EUR in 12 Monatsraten zahlen zu lassen. Was sollen wir machen, das Geld SGBII reicht vorne und hinten nicht. Kann man die fehlenden 200 EUR in die Insolvenz abschieben? Wer kann Tipps geben? |
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#2
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Die ARGE zahlt ja nicht alle Nebenkosten.Strom und Gas müssen aus der Regelleistung bezahlt werden.Ihr könntet aber versuchen von der ARGE ein Darlehen zur Bezahlung zu bekommen.Ich weiß ja nicht ob die Stadtwerke auch jetzt in der neuen Wohnung für euch Strom und Gas bereitstellen oder ob es vielleicht ein anderer Anbieter ist.Wenn es ein neuer Anbieter ist würde ich die Außenstände einfach in Raten begleichen ob sie dies nun wollen oder nicht.Wenn es allerdings der gleiche Anbieter ist könnte es sein das sie euch den Bezug sperren bis die Schuld beglichen ist.
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#3
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Zitat:
Na ja, dann zahle ich einfach 15 EUR jeden Monat. Es ist übrigens ein ganz anderer Energielieferant. Ich dachte, dass ich die Summe mit in die Insolvenz mitnehme, weil die Zahlungsunfähigkeit aus der Insolvenz resultiert. Danke. Geändert von lalabaer2 (25.07.2009 um 15:49 Uhr) |
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#4
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Ich beziehe zwar erst seit 2009 ALG-II, aber laut meines Wissens ist diese Aussage nicht ganz so richtig!
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#5
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Oh, habe ich Chance, dass die Arge die Kosten noch übernehmen? Hat die Arge absichtlich weniger übernommen? Muss ich klagen?
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#6
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Hallo lalabaer2,
Strom und Warmwasser werden von der ARGE nicht übernommen ,da diese Kosten bereits im Regelsatz enthalten sind. |
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#7
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Zitat:
Doch ist sie. Blöd aber wahr
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#8
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Kosten der Warmwasserbereitung sind nicht in jedem Fall im Regelsatz enthalten, so urteilte mit Beschluss vom 05.05.2009 das LSG Mainz L 3 B 480/08 AS. Und es gibt da schon neuere Urteile zu dem Thema! |
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#9
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Strom und Gas werden nur dann von der ARGE mitgezahlt wenn diese für die Heizung verwendet werden ansonsten für den normalen Verbrauch ist das ganze aus der Regelleistung zu bestreiten.Ich lass mich aber gerne eines besseren belehren sollte es das was neues geben das auch diese Kosten von der ARGE übernommen werden aber davon habe ich noch nichts gehört.
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#10
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von den 550,- EUR sind ca. 350 EUR für das Heizungsgas drauf gegangen, der Rest ist für Strom und Warmwasser. Abrechnungszeitraum ist Dez.08 bis März 09. Demzufolge sind 150 EUR für Strom und Warmwasser innerhalb 4 Monate doch angemessen.
Soll ich einen Rechtsanwalt einschalten? |
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