Betriebskostenrückzahlung aus vor ALG II Zeiten.

  • Hallo,


    ich leben zusammen mit meiner Freundin sowie unserer Tochter (2) zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft.
    Mein Freundin hat einen Minijob in dem Sie im Monat 156 € verdient. Ich arbeite Vollzeit 37,5 Stunden in der Woche und verdiene 2000 € Brutto, bekomme Weihnachts und Urlaubsgeld und wenn die Ergebnisse bei meinem Arbeitgeber stimmen bis zu 5 mal im Jahr Prämien um die ca 400 € Brutto im Jahr.


    Das heißt ich verdiene eigentlich ganz gut, da ich aber im Einzelhandel tätig bin und somit auch Samstags arbeiten muß bzw. nur jeden 6ten Samstag frei habe, meine Freundin nun aber auch einen Beruf im Einzelhandel gelernt hat, ist es ihr seit der Geburt unserer Tochter unmöglich weder Voll noch Teilzeit zu arbeiten. Da niemand eine Verkäuferin einstellt die nur jeden 6ten Samstag , sowie unter der Woche bis max. 15 Uhr arbeiten kann, da unsere Tochter nur bis 15:30 Uhr betreut wird und ich selber in meiner Arbeitszeit
    nicht flexibel bin d.h. ich habe nur etwa jede 3te Woche Frühschicht die dann aber auch bis 15:30 Uhr bzw. 16:30 Uhr geht.


    Somit ist eine zeitliche Absprache zwecks der Arbeitszeit zwischen uns unmöglich.


    Durch mein Gehalt, Ihrem Minijoblohn und dem Kindergeld wäre es theoretisch ganz knapp möglich uns über Wasser zuhalten.
    Nun aber das Problem, müssten wir die Kranken bzw. Pflegeversicherung für meine Freundin selber zahlen, ist es nicht mehr möglich uns aus eigener Kraft über Wasser zuhalten. Bei einer freiwilligen Kranken bzw. Pflegeversicherung würden kosten von 144 € bis 155 € je Monat auf uns zu kommen.


    Aus diesem Grund hatten wir einen Antrag auf ALG II gestellt welcher auch bewilligt wurde, wir bekommen nun 182 € im Monat von der Arge. Das heißt ohne ALG II würden uns 337 € fehlen, was es definitiv unmöglich machen würde unsere Kosten zu decken.


    Mein Problem nun, ich bekomme nun 3 verschiedene Betriebskostenrückzahlungen einmal Strom von ca. 350 € , einmal 41 € Nebenkosten von unserer alten Wohnung und einmal 328 € für unsere aktuelle Wohnung.
    Also zusammen ein Volumen von ca. 719 €.


    Die Zeiträume aus dem die Rückzahlungen stammen sind bis auf Strom zu 100 % ausserhalb der Zeit wo wir ALG II bekommen haben (Strom sind 3 oder 4 Monate in der ALG II Zeit) somit ist das Geld komplett von mir entrichtet worden ohne Geld von irgendeinem Amt etc.


    So wie ich es aber verstanden habe hat das Amt nun Anspruch auf die Gesamten Beträge, obwohl diese nicht in der ALG II Zeit erwirtschaftet wurden, d.h. ich muß wohl entweder die Beträge ans Amt überweisen bzw. das Amt zieht die Beträge vom ALG II ab. Sehe ich das richtig ???


    Brauche dringend Klärung ob das nun wirklich so ist !?


    Ausserdem würden mich Vorschläge interessieren wie wir vom ALG II wegkommen können (würden nichts lieber als das), sprich welche Möglichkeiten gibt es noch meine Freundin und meine Tochter Kranken zuversichern. Bzw. wo können wir in unserer Situation noch Förderung erhalten ?


    Wohngeld ist leider ausgeschlossen, dafür verdiene ich nicht genug.


    Ich hoffe sehr das Ihr mir hier mit Rat helfen könnt und bedanke mich vorab für die Mühe.


    mfg


    maybee007


    (sry für den langen Text, wollte aber unsere besondere Situation genau erklären ;) )

  • Das Stromguthaben ist das Eure, da wird nichts angerechnet:


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html


    Zitat

    3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben außer Betracht.


    Haushaltsenergie = Strom


    Verbleiben also die 41 und die 328 Euro Nebenkostenrückzahlung. Die sind natürlich entsprechend o. g. Rechtsgrundlage zur berücksichtigen, so dass ihr u. U. für eine gewisse Zeit tatsächlich aus dem ALG 2 Bezug fallt. Es kann aber auch sein, dass das Amt das Guthaben so verteilt, dass ihr noch einen geringen Anspruch habt, damit deine Freundin über das JC krankenversichert ist. Das solltet ihr unbedingt abklären.


    Für die Zukunft solltet ihr über Heirat nachdenken, immerhin habt ihr doch auch ein Kind miteinander. Das hätte den Vorteil, dass sie familienversichert wäre und du in eine besser Steuerklasse könntest.


    Denn das Problem, das ihr jetzt habt mit so einmaligen Zuflussbeträgen, das werdet ihr doch öfter haben, sei es wegen Lohnsteuererstattung oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Mit der Folge, dass ihr mal ALG 2 bekommt und sie versichert ist und mal nicht. Mal hü, mal hott, auf die Dauer sicherlich kein Zustand.


    Ich würde euch daher zur Heirat, Familienversicherung und Lohnsteuerklassenwechsel und dann zur Beantragung von Wohngeld und Kinderzuschlag raten.


    Turtle

  • Mmh also im Prinzip zahlen wir bzw. gar ich die Miete komplett selber, unsere Wohnung kostet warm 588 €/Monat
    und meine Freundin bekommt 182 € im Monat. Das ist schonmal weniger wie die Nebenkosten im Monat betragen, da kann das JC doch nicht allen ernstens eine Summe von fast 400 € von mir verlangen die auch noch komplett aus einer Zeit ist, als das Amt noch garnichts gezahlt hat.


    Vorallem wenn ich mir den Text zu einer eventuellen Nachzahlung ansehen:


    Fällt eine Nebenkostennachzahlung an, so hat das Jobcenter diese Nachzahlung zu übernehmen, wenn sie sich im Rahmen der Angemessenheit bewegt. Wir die Angemessenheit überschritten, so ist auf Antrag eine darlehensweise Übernahme der Nebenkostennachzahlung möglich.


    ich denke es ist dann definitiv auch nicht angemessen das das JC diese Summe von uns erhält !?
    Oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler ?


    EDIT: die 182 € die Sie überwiesen bekommt sind nicht für die Miete, sondern das ist die Gesamtsumme, welche wir als Bedarfsgemeinschaft vom JC erhalten.

  • Natürlich ist es für Miete. ALG 2 besteht aus Regelleistung und Miete. Vorhandenes Einkommen wird immer erst auf die Regelleistung gegengerechnet und dann erst auf die Miete. Wobei Einkommen nicht auf die Person angerechnet wird, die es verdient, sondern auf alle Personen der BG im Anteil ihres Bedarfs (Bedarfsanteilsmethode).


    Das bedeutet, dass die 182 Euro reine Kosten der Unterkunft sind. Und es ist auch egal, ob ihr nur aufstockend ALG 2 bekommt oder voll. Das Nebenkostenguthaben wird gegen die Kosten der Unterkunft gegengerechnet. So, wie es im Gesetz steht.


    Lass dir daher meine Empfehlungen durch den Kopf gehen, ihr stündet euch garantiert besser und wesentlich ärgernissfreier.


    Turtle