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Brache DRINGEND eure Hilfe !!!

 
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  #1  
Alt 07.08.2008, 23:04
Bahar Bahar ist offline
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Registriert seit: 07.08.2008
Beiträge: 5
Standard Brache DRINGEND eure Hilfe !!!

.. Hallo ..
.. Habe lange hier alle Themen durchstöbert und leider nichts gefunden was mir weiterhelfen könnte ..
.. Ich bin 21 Jahre alt und wohne mit meiner Schwester und meiner Mutter zusammen ..
.. Nun würde ich gerne mit meinem Freund (27) zusammenziehen bzw. zu meinem Freund ziehen ..
.. Er arbeitet Vollzeit und hat ein festes Einkommen,somit würde ich nur Hartz IV beziehen ..
.. Die Wohnung kostet warm 600 € ..
.. Meine Frage ist jetzt, ob das Arbeitsamt die Miete übernehmen würde, also meine Hälfte ..
.. Und ob mir wie bisher bei meiner Mutter auch Lebensunterhalt zusteht ..


.. Würd mich über baldige Antworten freuen ..

.. Danke im vorraus ..

.. Bahar ..

Geändert von Bahar (08.08.2008 um 15:54 Uhr).
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  #2  
Alt 08.08.2008, 09:10
Darkware Darkware ist offline
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Registriert seit: 15.04.2008
Beiträge: 27
Standard hi Bahar

1: Was verdient dein Freund im Monat ?

2: Da ihr dann eine Wohngemeinschaft habt, sprich zusammen seid, wird es anders berechnet. Kann sein wenn dein Freund genug verdient, das du gar kein Hartz IV bekommst. Und ob das dann dein Lebensinhalt sein soll kann ich schwer nachvollziehen, weil du dann von IHM abhängig sein wirst was er an Geld reinbringt, da du dann nix bekommst.

3: Wenn dein Freund gut verdient, und du dann aus Hartz IV rausfällst, kannst du jeden Nebenjob annehmen.
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  #3  
Alt 08.08.2008, 09:18
Danny1911 Danny1911 ist offline
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Registriert seit: 30.07.2008
Beiträge: 78
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Spielt hier nicht auch die U25-Regelung eine Rolle?
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  #4  
Alt 08.08.2008, 14:43
Bahar Bahar ist offline
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Registriert seit: 07.08.2008
Beiträge: 5
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Zitat:
Zitat von Darkware Beitrag anzeigen
1: Was verdient dein Freund im Monat ?

2: Da ihr dann eine Wohngemeinschaft habt, sprich zusammen seid, wird es anders berechnet. Kann sein wenn dein Freund genug verdient, das du gar kein Hartz IV bekommst. Und ob das dann dein Lebensinhalt sein soll kann ich schwer nachvollziehen, weil du dann von IHM abhängig sein wirst was er an Geld reinbringt, da du dann nix bekommst.

3: Wenn dein Freund gut verdient, und du dann aus Hartz IV rausfällst, kannst du jeden Nebenjob annehmen.

.. 1 .. Mein Freund verdient zwischen 700 - 900 € im Monat ..

.. 2 .. Was ich nicht verstehe ist was das Einkommen von meinem Freund mit meinem Hartz IV zu tun hat .. ?! .. Schließlich geht er ja nicht für mich arbeiten ..

.. 3 .. Was ist wenn ich in eine WG ziehen würde , müssten dann auch die Mitbewohner meine Kosten für mich übernehmen wenn sie gut verdienen würden .. ? ..

.. 4 .. Kann ich nicht einfach die Wohnung meine Freundes als Wohngemeinschaft angeben .. Also dass ich nicht sage dass er mein Freund ist ,sondern dass ich bei ihm einziehe als Mitbewohnerin ..

.. Würd mich über Eure Antworten freuen ..

.. Bahar ..
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  #5  
Alt 08.08.2008, 15:06
arimee arimee ist offline
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Beiträge: 153
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Hallo Bahar,

da du unter 25 Jahre bist, wird es sicher nicht so einfach, deinen Umzug vor dem Jobcenter durchzukriegen, da bis U25 sozusagen "Auszugsstop" von Mama & Papa gilt...
Du wirst sehr gut argumentieren müssen, damit die Behörde deinem Auszug zustimmt und damit auch die evtl. Fortzahlungen von SGB II Leistungen an dich weiter vornimt.

Das Gehalt deines Freundes spielt dann eine ganz tragende Rolle, wenn ihr als Bedarfgemeinschaft gewertet werdet - also als ein Paar, das eine Beziehung führt und was finanziell für einander einsteht.
Zur Bedarfsgemeinschaft wird man u.a., wenn man länger als 1 Jahr gemeinsam als Päärchen zusammen lebt, da das Jobcenter dann davon ausgeht, dass man dann als "eheähnliche Gemeinschaft" zusammen lebt und nicht als reine Wohngemeinschaft.
In deinem Fall kannst du versuchen, als Haushaltsgemeinschaft - also als WG-Mitglied in die Wohnung zu ziehen, sodass ihr von vornherrein nicht als Bedarfsgemeinschaft gewertet werdet. So bleibst du und dein Freund ersteinmal finanziell voneinander unabhängig. Hierfür wird ein Untermietvertrag nötig sein.
Sodenn das Jobcenter deinem Auszug zustimmt, würdest du nun die halbe Miete (sodenn diese angemessen ist) erhalten bzw. die Summe, die im Untermietvertrag vereinbart ist, zusätzlich deinen Regelsatz u.U. abzüglich evtl. Einkommens (Kindergeld, Unterhalt, Job) von dir.
U.U. prüft das Jobcenter jedoch genau, spätestens nach einem Jahr Zusammenleben, ob bei euch nicht doch eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt.... (nur so als Info am Rande).
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  #6  
Alt 08.08.2008, 15:53
Bahar Bahar ist offline
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Beiträge: 5
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Zitat:
Zitat von arimee Beitrag anzeigen
Hallo Bahar,

da du unter 25 Jahre bist, wird es sicher nicht so einfach, deinen Umzug vor dem Jobcenter durchzukriegen, da bis U25 sozusagen "Auszugsstop" von Mama & Papa gilt...
Du wirst sehr gut argumentieren müssen, damit die Behörde deinem Auszug zustimmt und damit auch die evtl. Fortzahlungen von SGB II Leistungen an dich weiter vornimt.

Das Gehalt deines Freundes spielt dann eine ganz tragende Rolle, wenn ihr als Bedarfgemeinschaft gewertet werdet - also als ein Paar, das eine Beziehung führt und was finanziell für einander einsteht.
Zur Bedarfsgemeinschaft wird man u.a., wenn man länger als 1 Jahr gemeinsam als Päärchen zusammen lebt, da das Jobcenter dann davon ausgeht, dass man dann als "eheähnliche Gemeinschaft" zusammen lebt und nicht als reine Wohngemeinschaft.
In deinem Fall kannst du versuchen, als Haushaltsgemeinschaft - also als WG-Mitglied in die Wohnung zu ziehen, sodass ihr von vornherrein nicht als Bedarfsgemeinschaft gewertet werdet. So bleibst du und dein Freund ersteinmal finanziell voneinander unabhängig. Hierfür wird ein Untermietvertrag nötig sein.
Sodenn das Jobcenter deinem Auszug zustimmt, würdest du nun die halbe Miete (sodenn diese angemessen ist) erhalten bzw. die Summe, die im Untermietvertrag vereinbart ist, zusätzlich deinen Regelsatz u.U. abzüglich evtl. Einkommens (Kindergeld, Unterhalt, Job) von dir.
U.U. prüft das Jobcenter jedoch genau, spätestens nach einem Jahr Zusammenleben, ob bei euch nicht doch eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt.... (nur so als Info am Rande).

.. Mein eigntlicher Grund aus meinem elterlichen Haushalt auszuziehen ist ,dass wir in einer 3 Zimmer Wohnung wohnen und ich ÜBERHAUPT keine Privatsphäre habe .. Was so langsam nicht mehr auszuhalten ist .. Ich teile mir mit meiner 12 Jahre alten pubatierenden Schwester ein Zimmer .. D.h wenn mein Freund bei mir schlafen möchte und ich nicht meine Schwester vorher gefragt habe ob sie Besuch hat oder nicht , wir zu viert in einem Zimmer schlafen .. Da meine Eltern etwas streng sind , darf ich nicht bei meinem Freund schlafen ..

.. Ich weiss nciht ob die Wohnung angemessen ist .. ? ..
.. Sie ist 75 m² und kostet 600€ warm ..
.. Aber bezüglich der Miete mein ich mal gehört zu haben dass auch wenn eine Wohnung zu teuer man den Rest selbst übernehmen kann , oder .. ? ..
.. Wie viel Miete steht mir denn zu .. ? ..
.. Und wie viel würd ich insgessamt ( Miete, Lebensunterhalt ) bekommen .. ? ..
.. Ich bekomm jetzt noch Kindergeld , würd ich das dann immer noch bekommen ..


.. Sorry viele fragen auf einmal ..
.. Ich weiss aber echt nciht was ich machen soll ..

.. Danke ..
.. Bahar ..
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  #7  
Alt 08.08.2008, 16:06
Danny1911 Danny1911 ist offline
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Hallo??? Kümmer Dich erstmal um die U25-Regelung! Wenn das Amt sagt, Du bekommst kein Geld, wenn Du ausziehst, dann brauchst Du Dir über alles andere auch keinen Kopp machen.
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  #8  
Alt 08.08.2008, 16:12
Bahar Bahar ist offline
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Registriert seit: 07.08.2008
Beiträge: 5
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Zitat:
Zitat von Danny1911 Beitrag anzeigen
Hallo??? Kümmer Dich erstmal um die U25-Regelung! Wenn das Amt sagt, Du bekommst kein Geld, wenn Du ausziehst, dann brauchst Du Dir über alles andere auch keinen Kopp machen.
Wie kann ich mich denn darum kümmern?
Also ist es dem Amt eigentlich egal wie man lebt ?
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  #9  
Alt 08.08.2008, 16:45
arimee arimee ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.07.2008
Beiträge: 153
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Du solltest vorab klären, inwieweit du das Jobcenter von deinem Umzug überzeugt bekommst, bevor du dich über "das Danach" verrückt machst. Natürlich ist es richtig und nachvollziehbar, dass du Alles im Vorfeld ganz genau planen möchtest und nichts unüberlegtes tuen willst, was im Nachhinein Schwierigkeiten bringt. Dennoch ist der 1. Schritt m.E. zum Jobcenter zu gehen und dort die Notwendigkeit deines Umzuges zu argumentieren und vom Jobcenter bestätigt zu kriegen. Vermutlich wird das nämlich das Schwierigste an der ganzen Sache werden.
Wenn du dann das OK von der Behörde erhältst, steht dir, wie ich schon sagte, die angemessene halbe Miete zu (die Mietobergrenzen des JC`s deiner Stadt kenne ich nicht) und dein Regelsatz (abzüglich des Kindergeldes, welches deine Mutter dir dann übertragen sollte.. bzw. per Abzweigungsantrag bei der Fam.kasse auch an dich gehen kann).
Inwieweit es für dein Jobcenter i.O. ist, wenn du eine Mietdifferenz aus eigener Tasche dazu zahlen willst, wirst du erfahren, wenn du dein Wohnungangebot einreichst. Meine persönliche rein praktische Erfahrung ist die, dass es Schwierigkeiten gibt, dann die Zustimmung zu erhalten. Andere Teilnehmer des Forums erleben dies jedoch anders, sodass du das wirklich am Besten im persönlichen Gespräch mit der Behörde erfragst.
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  #10  
Alt 08.08.2008, 17:08
Bahar Bahar ist offline
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Registriert seit: 07.08.2008
Beiträge: 5
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Danke erstmal ..
Wenigstens weiss ich jetzt schon mal was mein erster Schritt sein wird ..
Habt mir sehr weiter geholfen ..

.. Bahar ..
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