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Brauche Rat/Hilfe. Wohnung von Arge nicht bewilligt.

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  #1  
Alt 11.01.2008, 14:37
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Beiträge: 3
Standard Brauche Rat/Hilfe. Wohnung von Arge nicht bewilligt.

Ich bräuchte dringend Rat und Hilfe.

Zu meiner Situation:
ich bin Anfang Dezember von Hamburg nach Düsseldorf gezogen. Den Entschluß mit dem Umzug habe ich Anfang November getroffen, die Wohnung gekündigt etc. (derVermieter zeigte sich sehr kulant und hat mich zu Ende des Monats aus dem Mietvertrag entlaßen). In Hamburg habe ich am 06.11. Erst-Antrag auf ALG2 gestellt und direkt mitgeteilt, daß ich umziehe.
Zum Zeitpunkt meines Entschlußes war mir nicht bekannt, daß ich eine Bewilligung der Arge dafür gebraucht hätte. Habe mich ja auch erst danach arbeitslos gemeldet.
Nun gut, das Kind war in den Brunnen gefallen.
Anfang Dezember habe ich mich dann in Düsseldorf neu angemeldet und "lebe" seitdem bei meinen Eltern, deren Wohnung aber für 3 Personen defitiniv zu klein ist. Ich hatte alllerdings schon ein Wohnungsangebot der DWG für Mitte Dezember.
Mitte Dezember hatte ich ein Gespräch bei der Arge mit SB, der ich die Situation ausführlich erklärt habe und das es eilt wegen Wohnung.
Sie sagte mir, daß sie die Wohnung nicht bewilligen könne, da sie mit 22,05 über dem Angemessenheitsspiegel von Düsseldorf liege.
Ich solle mir aber keine Sorgen machen, ich könne die Wohnung ja trotzdem anmieten und die 22,05 selber zahlen, da ich ja auf jeden Fall die 331,- von der Arge bekommen würde und auch Antrag auf Darlehen stellen könne.
Soweit so gut.

Anfang Januar hatte ich den Bewilligungsbescheid fürs ALG2 im Briefkasten, sofort auf zum Wohnungsamt für den WBS. Den hatte ich vorgestern dann endlich im Briefkasten.
Gestern ar ich dann bei der DWG, um den Mietvertrag klar zu machen.
Damit dann wiederum heute zur Arge.

Dort bekam ich dann zu hören:
"Nein, tut uns leid, die Wohnung wurde nicht bewilligt. Ich rate Ihnen, Widerspruch einzulegen."
"Ja toll, aber die Wohnung ist zum 16. angemietet! Die SB im Dezember hat mir ja auch dazu geraten"
Das wäre ja so nicht richtig, er würde auch nicht verstehen warum seine Kollegin das gesagt hätte.
Ich hab ihn daraufhin gefragt, warum ich denn jetzt sicher sein könne, daß seine Auskunft richtig sei.

Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen; aber wie formuliere ich den am besten?
Bin totaler Newbie was die Arge angeht (wie man merkt )
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  #2  
Alt 11.01.2008, 15:31
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Registriert seit: 04.01.2008
Beiträge: 12
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hallo,
naja du darfst ohne eine zustimmung der arge keinen mietvertrag so einfach unterschreiben.14tage hat man vom gesetz her zeit,aus dem mietvertrag ohne grund auszutreten.also immer erst beim vermieter nen kostenvoranschlag holen,damit dann zum amt und zustimmung holen und danach den mietvertrag unterschreiben!
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  #3  
Alt 14.01.2008, 08:38
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Hallo,

hast du denn nun einen schriftlichen Bescheid bekommen und welche Unterlagen hast du der Arge eingereicht?
Bekommst du denn bereits den Regelsatz?
Wichtig ist auch noch wie alt du bist?

Leider wirst du deine Sachbearbeiterin nicht auf ihre Aussage festnageln können, hier steht Aussage gegen Aussage. Also immer alles schriftlich geben lassen.
Solltest du über 25 sein und Regelleistungen beziehen, stehen dir KDU Kosten in Höhe der Richtwerte der Stadt Düseldorf zu.
Der Widerspruch gegen den Bescheid (schriftlich, wenn noch nicht vorhanden bitte darauf bestehen) kann den Sachverhalt formlos schildern mit der Bitte der Übernahme über die angemessenen KDU Kosten.

Da du ohne Zustimmung der Arge Hamburg umgezogen bist und darüber hinaus die neue Wohnung nicht angemessen ist, wirst du keinen Anspruch auf ein Darlehen für die Erstaustattung bzw. für die Kaution der neuen Wohnung haben.
Hier wird ein Widerspruch sicher auch nichts bringen.
Solltest du unter 25 sein, wird dies den ganzen Sachverhalt noch mal nachhaltig ändern.
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  #4  
Alt 14.01.2008, 12:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
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"14tage hat man vom gesetz her zeit,aus dem mietvertrag ohne grund auszutreten."

Ein solches Gesetz gibt es nicht.
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  #5  
Alt 14.01.2008, 12:18
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Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 3
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Hallo Salle,

vielen Dank für die Antwort, das hilft mir schon mal sehr weiter!

>hast du denn nun einen schriftlichen Bescheid bekommen und welche Unterlagen hast du der Arge >eingereicht?
Ja, den schriftlichen Bescheid zur Ablehung der Wohnung habe ich im Dezember bekommen.
Einreichen konnte ich zu dem Zeitpunkt nur das Wohnungsangebot.

>Bekommst du denn bereits den Regelsatz?
Ja, den bekomme ich seit Anfang Dezember in voller Höhe.

>Wichtig ist auch noch wie alt du bist?
Ich bin 33 Jahre seit genau 1 Woche

>Leider wirst du deine Sachbearbeiterin nicht auf ihre Aussage festnageln können, hier steht Aussage >gegen Aussage. Also immer alles schriftlich geben lassen.
Das ist das, was ich wirklich ärgerlich finde.
Ich habe die SB damals explizit danach gefragt, was es bedeutet, wenn sie die Wohnung ablehnt bzw. was das für Konsequenzen hat.
Ihr Antwort: Keine, sie können die Wohnung trotzdem anmieten, wir bezahlen an Sie den den Richtwert und Sie können auch Antrag auf Darlehen stellen.
De facto eine absolute Fehlinformation.

>Solltest du über 25 sein und Regelleistungen beziehen, stehen dir KDU Kosten in Höhe der Richtwerte der >Stadt Düseldorf zu.
>Der Widerspruch gegen den Bescheid (schriftlich, wenn noch nicht vorhanden bitte darauf bestehen) kann >den Sachverhalt formlos schildern mit der Bitte der Übernahme über die angemessenen KDU Kosten.
Und der Fallmanager meinte zu mir, daß sie Kosten gar nicht übernehmen würde.
Widerspruch lege ich auf jeden Fall ein, feile noch an der Formulierung
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  #6  
Alt 14.01.2008, 12:21
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Beiträge: 3
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P.S.: Das mit der Kaution ließ sich jetzt zum Glück anders regeln, die übernehmen meine Eltern.
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