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Darf Wohnung größer sein, wenn Miethöhe nicht überschritten wird ?

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  #1  
Alt 26.03.2009, 10:43
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Registriert seit: 22.03.2009
Beiträge: 10
Standard Darf Wohnung größer sein, wenn Miethöhe nicht überschritten wird ?

Hallo !

Ist die Größe der Wohnung wichtig ?
Die Mietkosten habe ich mit der Arge abgeklärt.
Laut meiner Info ist es ja so, dass für 2 Pers. 60qm bestimmt sind
Wenn jetzt die Wohnung mehr hat ( 70qm) aber trotzdem noch im Rahmen ist, was bezahlt wird, ist das dann o.k.. Oder kann die Wohnung dann abgelehnt werden ?


vielen Dank schon mal, für die hoffentlich folgende Antwort

Gruß, Zara
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  #2  
Alt 26.03.2009, 10:45
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Registriert seit: 26.02.2009
Beiträge: 282
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die wohnung kann auf hinblick der betriebskosten abgelehnt werden
deshalb hat die bewilligung des wohnraums 2 tatbestände: GRÖßE und PREIS
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  #3  
Alt 26.03.2009, 10:46
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Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
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Oft entscheiden Sachbearbeiter unterschiedlich im Einzelfall.
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  #4  
Alt 26.03.2009, 10:54
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Beiträge: 282
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das stimmt ... hier hat der sachbearbeiter ermessen im einzelfall, wobei grundsätzlich der rahmen von preis und größe einzuhalten ist, anspruch besteht nicht!
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  #5  
Alt 26.03.2009, 15:35
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Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 439
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Also, normalerweise wird die Miete dann auch komplett getragen, allerdings werden die Betriebskosten nur anteilig übernommen. Weiß ich aus Erfahrung, weil unsere Wohnung ganze 4 qm zu groß ist und wir deshalb die anteiligen Betriebskosten für diese 4 qm selber tragen müssen. Ob die Übernahme der Umzugskosten abgelehnt werden kann, weiß ich nicht 100 %ig, rein vom Gefühl her würde ich aber sagen, ja, kann sie. Denn die neue Wohnung ist trotz der niedrigen Miete unangemessen, weil zu groß.

Liebe Grüße und viel Glück,
Jana
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  #6  
Alt 26.03.2009, 23:20
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Beiträge: 10
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Vielen lieben Dank für eure Antworten !

Gruß, Zara
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