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#1
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Hallo,
vor ungefähr 2 Wochen habe ich nachgefragt was passiert wenn man einen Mietvertrag unterschreibt ohne das Jobcenter um Erlaubnis gefragt zu haben. Mittlerweile ist es so das der Vermieter sich nun doch dazu durch gerungen hat uns die Mietbescheinigung des Jobcenters auszufüllen. Am Donnerstag haben wir einen Termin beim Jobcenter wo wir mit der Mietbescheinigung vorsprechen sollen. Das einzige Problem was wir jetzt noch haben ist, das wir schon mit unserer jetzigen Vermieterin gesprochen haben ob wir vielleicht früher aus dem Mietvertrag gehen dürften, da wir in die neue Wohnung ab 01.03. einziehen könnten. Sie meint aber sie lässt uns erst zum 01.05. aus dem Mietvertrag, meint ihr dass das Jobcenter die Mieten doppelt zahlt? Und da es auch in unserer Wohnung schimmelt, was aber nicht durch unsere Schuld ist sondern von der Vermieterin (sie richtet auch nichts obwohl sie es weiss), wollte ich nachfragen ob das Jobcenter auch ein Darlehen geben würde für neue Möbel da wir ja nichts mitnehmen können. Danke im voraus und liebe Grüsse |
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#2
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#3
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Kann gerne nachgefragt werden, aber wieso sollte das Jobcenter (und damit der Steuerzahler) etwas bezahlen, was andere (die Vermieterin) verursacht haben (wenn diese wirklich am Schimmel Schuld hat)? Dann muss man seine Ansprüche gegen die Vermieterin durchsetzen!
Und wenn die Wohnung unkündbar ist, kann man auch fristlos kündigen, da gibt es keine Kündigungsfrist. Solche Sachen SELBST zu klären, hat in meinen Augen etwas mit EIGENVERANTWORTUNG zu tun. Was macht denn jemand, der kein ALG 2 bekommt?! Turtle |
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#4
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... der hat eben keinen eigenen Sachbearbeiter für solche Sachen.
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