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Eigentumswohnung muss weg!

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  #1  
Alt 15.10.2007, 14:19
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Registriert seit: 13.07.2007
Beiträge: 3
Standard Eigentumswohnung muss weg!

Hallo zusammen,

kämpfe noch mit den alten Problemen - schon gehts weiter.
Bin inzwischen von der Arge darauf hingewiesen worden, daß mir als alleinerziehneder Vater mit
17-jähriger Tochter nur eine 2 Zimmer Wohnung max 60m² zusteht - die selbstgenutzte 80m² Eigentumswohnung (Kredit läuft noch) ist unangemessen - aus diesem Grunde bekomme ich auch nur 220,-? für die Wohnungskosten!
Ich hörte mal was von einem Urteil, daß die Verzinsung übernommen werden muß - wer weiss da was?
Irgendwann muß die Wohnung eh weg - aber momentan bin ich auch gesundheitlich nicht in der Lage umzuziehen - Falls ich also keine Übernahme der Zinszahlung bekomme - kommt der Gerichtsvollzieher - dann bin ich aus der Wohnung draus. Was dann?
Danke euch - bis dann
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  #2  
Alt 15.10.2007, 15:26
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Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 444
Standard

Hallo!

Ob die Wohnung tatsächlich weg muss ist hier nicht ganz klar! Soweit ich weiß gelten bei Eingentum andere Regeln auch für die Wohnungsgröße als bei Mietwohnungen. Man kann daher nicht einfach sagen , daß die Eigentutmwohnung zu groß ist, weil ja auch Mieter kein Anrecht auf eine so große Wohnung haben.... Dazu kommt der Aspekt, daß eine Eigentumswohnung ja eine Art Vorsorge fürs Alter ist und daher anderen Reglen unterliegt. Ich würde an Deiner Stelle einen guten Fachanwalt für Sozialrecht zu Rate ziehen....

LG laetitia
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  #3  
Alt 15.10.2007, 15:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 444
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Schau mal bitte in den InfoTeil des Forums. Dort steht z.b. das ein Haus oder eine Eigentumswohung bis 130 qm (oder 120 qm??)als angemessen gilt!!!!

Ghe zum Anwalt! Deine Wonung muss nicht weg! Schon garnicht wenn du nachweisen kannst, daß Du so im Alter abgesichert bist und umsonst wohnen kannst!

LG Laetitia
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  #4  
Alt 16.10.2007, 17:23
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Registriert seit: 12.07.2007
Beiträge: 80
Standard

Sehe ich genauso.

Die Wohnung ist als Eigentum durchaus angemessen. Es müßten eigentlich die Zinsen bezahlt werden, jedoch nicht die Tilgung. Nebenkosten und Heizkosten müßten auch übernommen werden, zumindest teilweise.

Mein Tipp: Noch mal das Gespräch mit dem Sachbearbeiter, ggf. mit dessen Vorgesetzten suchen.

Gruß
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