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#1
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Hallo an Alle!
Ich bin 21 Jahre alt und werde im Oktober mit dem Studium anfangen. Ich wohne momentan zusammen mit meinen Eltern, wobei meine Mutter Harz-IV und mein Vater Leistungen von der Grundsicherung bekommen. Ich bekomme jetzt noch Harz-IV, werde jedoch ab Oktober Bafög bekommen. Ich weiss, dass es eine Regelung gibt, die besagt, dass Harz-IV-Empfänger, die junger als 25 Jahre alt sind aus dem Elternhaus nicht ausziehen dürfen, bzw. dass dies für sie mit finanziellen Nachteilen verbunden wäre. Nun möchte ich fragen, ob diese Regelung auch auf mich zutrifft und ob ich als in einem Haushalt mit Harz-IV-Empfängern lebender Bafög-Empfänger ausziehen darf? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage!! Gruß Grigorij |
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#2
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nein, auszugsverbot vor allem für leute die aus hamburg kommen und in münchen studieren
spaß beiseite auszug ist schon deshalb geboten, weil du wahrscheinlich in einer anderen, weit entfernten stadt studierst außerdem bekommst du bafög und mit hartz iv hast dann nix mehr am hut |
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#3
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Als BaFöG-Bezieher fällst du aus der Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern heraus.
Daher unterliegst du nicht mehr dem "Hausarrest" des SGB II ;-) Alles Gute in deiner neugewonnen Freiheit
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#4
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Danke für eure Antworten!! Ich bin sehr erleichtert
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