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#1
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Hallo brauche dringend Hilfe.
O wohnt seit September wieder bei der Mutter weil O jetzt ne schulische Ausbildung macht die O selbst bezahlen muss und das Arbeitsamt bezahlte O deshalb die Wohnung nicht mehr weil jetzt das Bafög-Amt zuständig ist. weil O die Ausbildung unbedingt machen wollte, ist O zur Mutter gezogen wo auch noch 2 kleine Brüder von O wohnen.Also ist die 4 Zimmer Wohnung viel zu klein für alle.Ist das Begründung genug um auszuziehen? Die Mutter bekommt nur Hartz 4 und kann O eh nicht unterstützen. O´s Papa arbeitet auf 400 euro basis und lässt sich von seiner neuen Frau unterstützen. O bekommt also den Höchstsatz von 212 euro Bafög ohne Miet-oder KV Zuschuss. O wohnt seit ca Oktober durchgehend inoffiziell bei X deshalb wollen sie jetzt richtig in eine neue Wohnung zusammen ziehen.X bekommt Hartz 4. Wenn O nicht mehr zuhause wohnt,bekommt O ja auch mehr Bafög,das wären dann ja 383€.Bekommt O auch einen Mietzuschuss?Wenn ja wieviel? weil X werden ja bisher 350€ höchstsatz gewährt für die Wohnung als alleinstehende Person.bei 2 Personen steht einem in hannover vom Jobcenter 425 € für die Wohnung zu. Heißt das X bekommt dann höchstens die Hälfte davon?oder würden X und O auch mehr rausbekommen?weil die beiden bilden dann ja theoretischerweise eine bedarfsgemeinschaft.oder trifft das bei O nicht zu, weil ich die nicht zuständig sind`?X und O wollen natürlich versuchen so viel wie möglich rauszuholen, deswegen ist es wohl besser sich als WG anzumelden, oder?wollen das jetzt schnell machen um ein Darlehen für die Kaution beantragen zu können, bevor X einen neuen Job hat. O wäre dankbar für jede Hilfe.[/SIZE] Geändert von lady-g (15.01.2009 um 21:27 Uhr) |
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#2
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Hallo Lady - G,
also manchmal frag ich mich wann die Leute zu denken anfangen? 1. Hätteste Dir den Rückzug zur Mutter ersparen können und 2. etwas lesen ist das eine, die Dinge verstehen etwas anderes und für letzteres verkneife ich mir mal den Kommentar! Ausserdem mal etwas für die Allgemeinheit: Wenn ich hier schreibe mein Freund und ich wollen zusammen ziehen, dann kann ich das auch gleich an die ARGE schicken?! Wir brauchen hier zwar Angaben für die Hilfestellung,aber man kann das auch so machen: "eine Bekannte von mir........" So und jetzt zur Lösung: erst einmal muss festgestellt werden das bei Deiner Mutter die Räumlichkeiten zu beengt sind und Du wohnst immer noch da! Das mit dem F.... einfach heier im Tread mal löschen, kann Teuer werden den Du müsstest theoretisch seit Datum X die halbe Miete zahlen! Darüber hinaus denke ich das Dein Freund keine Genehmigung zum Umzug erghalten wird! Mit welcher Begründung will er das bewirken! Das mit dem höheren Mietsatz trifft nur dann zu wenn die BG um eine Person erweitert wird, dann kannst Du Dir die Gedanken um WG und HG aber sparen (deshalb meine Bemerkung zum Verstehen) Das Zusammenziehen könnte allerdings wieder der Grund für die Umzugsgenehmigung des Freundes sein, weil dadurch der Mietanteil den Du übernehmen musst, für die Arge eine Einsparung darstellt. Mehrbedarf bei Bafög ist richtig, wenn Du nicht mehr bei den Eltern wohnst erhälst Du mehr aber schau das sich dies mit dem Mietanteil deckt. Die Kaution kann bewilligt werden, allerdings wird sie zurück gefordert werden und dadurch habt ihr bisweilen weniger zum lebensunterhalt, bedenkt das mal! Alles in allem keine gute idee, insbesondere hier einzugestehen, es auf die Sozialleistungen abgesehen zu haben - insbesondere die Überschrift. "Hilfe" passt da ganz sicher nicht! Na dann bin ich mal gespannt welche Fragen als nächstes anstehen! |
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#3
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Also zu erst einmal danke, aber die schnippischen Bemerkungen sind echt nicht nötig.
X und O versuchen einfach nur klar zukommen und X hat gerade seinen Job verloren, deswegen die Probleme gerade. Dass wir nur Sozialleistungen rausholen wollen, war damit gar nicht gemeint, im Gegenteil, das ist nur zur Überbrückung. O macht die schulische Ausbildung damit sie nicht vom Arbeitsamt abhängig wird auf Dauer und X will unbedingt arbeiten, weil da auch noch eine Tochter im Ausland wartet, die gerne zum Vater ziehen möchte. Also das Arbeitsamt hat schon einen Umzug genehmigt, weil die Wohnung mit mit knapp 80 € über dem Satz liegt. Also wenn O bei X in die neue Wohnung miteinzieht, würde das Arbeitsamt wahrscheinlich die Hälfte für die Wohnung übernehmen, weil O für die andere Hälfte selbst zuständig ist, richtig?Und dabei gibt es also keinen speziellen Satz wie hoch die anteilige Miete in einer WG oder Lebensgemeinschaft ist, oder?Sollte natürlich am besten günstiger sein als jetzt. Mit inoffiziell wohnen meinte O nur, dass sie fast gar nicht mehr zuhause schläft, weil sie da nur Platz auf dem Sofa hat. Das O sich das mit dem Zurückziehen hätte sparen können ist auch klar, sie wurde damals falsch beraten. Und sorry, dass die Regeln nicht befolgt, das war der erste Forum-Eintrag von mir. Wurde denn jetzt alles richtig verstanden, oder bekomme ich wieder einen auf den Deckel? LG P.S. Mit Hilfe, war einfach gemeint, dass ich verwirrt war und die ganzen Gesetze richtig verstehen will. Es soll niemand beschissen werden, nur der Lebensunterhalt und die Mietkosten sollen vorrübergehend gedeckt werden |
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#4
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Hallo,
Also wenn ihr zusammenzieht: 1. Möglichkeit: Ihr bildet eien Bedarfsgemeinschaft und alles Einkommen von euch beiden wird zusammengezählt und vom errechneten Bedarf abgezogen. Betrag positiv = ALG II Anspruch 2. Möglichkeit Ihr bildet eine Haushaltsgemeinschaft und Ihr werdet wie zwei Fremde behandelt. HG heisst, ihr steht nicht füreinander ein und wirtschaftet jeder für sich und habt keine gegenseitigen Kontovollmachten. Wieso hat X schon eine Umzugsgenehmigung für eine zu teure Wohnung? Gruß Klaus |
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#5
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Weil X nachgefragt hat ob er umziehen kann. Die ARGE bezahlt ja nur den Höchstsatz und X die 80 € aus eigener Tasche.Dazu kommt noch das der Vermieter X über den Tisch ziehen will, kam doch tatsächlich eine Nebenkostenabrechnung über650€.Darüber ist das Arbeitsamt in Kenntnis gesetzt, deshalb soll er Angebote einholen und dann wird entschieden. Also wenn X und O sich als Fremde behandeln lassen, kommen vielleicht 40/50 Euro mehr dabei raus und die haben sich das jetzt überlegt, dass denen das zu anstrengend ist. Außerdem lohnt sich das eh nicht für ein paar Monate.
Naja also wird das Einkommen von O, das sind 212 bafög 154 Kindergeld und ca 300 aus einem nebenjob als einkommen gerechnet und X bekommt dann seinen Lebensunterhalt und die hälfte der miete oder? macht es einen unterschied wenn X unterhaltspflichtig ist?so was wie ein extra Freibetrag oder Zuschlag, weil X Vater von 2 Kindern ist, die außerhalb des Haushaltes leben? |
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#6
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Wenn O mehr verdient als ALG II satz, dann wird das Einkommen bei X angerechnet und entsprechend gekürzt.
Unterhaltszahlungen oder andere Zahlungverpflichtungen(Schulden u.s.w.) interessieren die ARGE nicht. Gruß Klaus |
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#7
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was hoch ist denn der alg-satz?diese 347€ lebensunterhalt + 350€ für die Miete?
Oder schon wieder falsch verstanden? |
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#8
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Hallo Herr Grunert, Hallo Klaus,
meine Freundin und ich wir haben uns getrennt, wohnen aber noch zusammen in München, wo die Mieten sowieso sehr teuer sind. Meine Exfreundin macht eine schulische Ausbildung und erhält schulisches BaFöG. Sie will natürlich jetzt ausziehen, hat aber eben als einzigstes Einkommen dieses schulische BaFöG und das Kindergeld. Ist es möglich, das Sie Hartz 4 erhalten könnte? Ich habe dies nur von einer BaFöG-Verantwortlichen gehört, deshalb wollte ich mich jetzt mal erkundigen. Was muss Sie beachten, wenn Sie Hartz 4 beantragt? Sie wird jetzt in WG ziehen und dort dann auch sicherlich etwas mehr zahlen müssen an Miete. Ich danke euch vorab für eure Infos. Viele Grüße Kabal |
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#9
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bei hartz4 müßte sie dem arbeitsmarkt permanent zur verfügung stehen. das ist ja offensichtlich nicht der fall. möglicherweise besteht hier ein anspruch auf wohngeld.
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#10
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@ danielo - das ist doch nicht richtig was Du da wieder ablässt - ganz einfach schon aus dem Grund das z.B. im Gesetz auch ausdrücklich die Leistung von ALG II Bezug im letzten Jahr der schulischen Weiterbildung geregelt ist. Wie kannst Du da so einen Mist wie die "permanente Verfügbarkeit" hier als Vorraussetzung aufführen?
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