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#1
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hey...
es geht bei mir darum ich wohne seit jetzt ein jahr in einer 2raum whg , 59qm in berlin damals beim einzug waren wir zu zweit,ich und meine 6 jährige tochter letztes jahr im juli kam meine zweite tochter zu welt als frühchen... ich wollte jetzt umziehen in einer grösseren wohnung die ich mir angeguckt habe in spandau... die hat 75m2 und hat 533warm miete also im rahmen eigentlich alles ok jetzt sagt mir die olle vom jobcenter ne is nich 50 qm sind für drei person ausreichend so steht dit in der arge drin überall auf dem forum steht aber drin für drei person 75m2 zu dem is es auch so das meine grosse ab ende august ja schulpflichtig is und die kleine nachts rumschreit....sprich die grosse kann nich in ruhe schlafen was sich ja am nächsten tag bei ihr denn auf die schulischen leistung ausüben würde wo sich denn im indefekt denn wieder das jugendamt für interessieren würde denn wohnen die väter und grosseltern inzwischen auch in spandau und da können die kinder ihre väter nich mehr regelmässig sehen denn bin ich ja alleinerziehend,wenn ich jetzt ganz allein bin is das alles noch schwieriger, so hat ich noch ab und zu wenn ich brauchte die hilfe von den vätern jetzt hat ich überlegt zum sozialgericht zu gehen mit der ablehnung vom jobcenter für die wohnung kann mir jemand helfen sagen ob die mir das nun wirklich verweigern können usw |
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#2
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Lass dich vom Amte nicht verarschen bei einer dreiköpfigen Familie darfst du mindestens 75 qm haben.
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#3
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Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, als angemessene Wohnungsgröße. Als Person zählen nach der Rechtsprechung auch Säuglinge (LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.10.06, L 6 AS 556/06 ER, LSG Baden-Württemberg vom 27.9.2006 - L 7 AS 4739/05 ER-B u.a.).
steht hier auch im forum so drin nun rechne ma |
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#4
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ja so hat ich das ja auch gesehen....nur ebend war ich irritiert darüber
na ja ma schauen ich werd nachhern gleich job center gehen die ablehnung geben lassen und denn gleich weiter zum sozialgericht ich hoffe dit klappt und wird was ![]() ![]()
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