Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Wohnung und Miete

- Anzeige -

job center lehnt ab

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 10.06.2010, 11:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2010
Beiträge: 2
Unglücklich job center lehnt ab

hey...
es geht bei mir darum ich wohne seit jetzt ein jahr in einer 2raum whg , 59qm in berlin
damals beim einzug waren wir zu zweit,ich und meine 6 jährige tochter
letztes jahr im juli kam meine zweite tochter zu welt als frühchen...

ich wollte jetzt umziehen in einer grösseren wohnung die ich mir angeguckt habe in spandau...
die hat 75m2 und hat 533warm miete also im rahmen
eigentlich alles ok
jetzt sagt mir die olle vom jobcenter ne is nich 50 qm sind für drei person ausreichend so steht dit in der arge drin
überall auf dem forum steht aber drin für drei person 75m2
zu dem is es auch so das meine grosse ab ende august ja schulpflichtig is und die kleine nachts rumschreit....sprich die grosse kann nich in ruhe schlafen was sich ja am nächsten tag bei ihr denn auf die schulischen leistung ausüben würde wo sich denn im indefekt denn wieder das jugendamt für interessieren würde
denn wohnen die väter und grosseltern inzwischen auch in spandau und da können die kinder ihre väter nich mehr regelmässig sehen
denn bin ich ja alleinerziehend,wenn ich jetzt ganz allein bin is das alles noch schwieriger, so hat ich noch ab und zu wenn ich brauchte die hilfe von den vätern
jetzt hat ich überlegt zum sozialgericht zu gehen mit der ablehnung vom jobcenter für die wohnung

kann mir jemand helfen
sagen ob die mir das nun wirklich verweigern können usw
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.06.2010, 20:11
Benutzer
 
Registriert seit: 01.05.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 40
Standard

Lass dich vom Amte nicht verarschen bei einer dreiköpfigen Familie darfst du mindestens 75 qm haben.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 10.06.2010, 20:13
Benutzer
 
Registriert seit: 01.05.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 40
Standard

Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, als angemessene Wohnungsgröße. Als Person zählen nach der Rechtsprechung auch Säuglinge (LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.10.06, L 6 AS 556/06 ER, LSG Baden-Württemberg vom 27.9.2006 - L 7 AS 4739/05 ER-B u.a.).

steht hier auch im forum so drin
nun rechne ma
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 11.06.2010, 03:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2010
Beiträge: 2
Standard

ja so hat ich das ja auch gesehen....nur ebend war ich irritiert darüber
na ja ma schauen ich werd nachhern gleich job center gehen die ablehnung geben lassen und denn gleich weiter zum sozialgericht
ich hoffe dit klappt und wird was
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
ausbildungsgehalt vom job center?! blacklady Anspruch und Leistungen 0 19.01.2010 15:21
Hartz 4 Bezug - AOK lehnt Familienversicheriung ab ferlud46 Anspruch und Leistungen 0 25.11.2009 12:32
zahlt job center zentralheizung gipsylady Wohnung und Miete 10 24.07.2009 00:29
Umzug ohne Genehmigung vom Job-Center? Deichschaf Wohnung und Miete 3 30.10.2008 19:55
Bewerbungs-Förderung durch Job-Center Matthias30 Anspruch und Leistungen 0 17.04.2007 19:35