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#1
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Hallo,
ich wohne derzeit in einer Hartz 4 gerechten Wohnung, die Miete zahlt im Moment mein Vater (er ist auch der Mieter der Wohnung), er ist Arzt von Beruf und hat ein "relativ" hohes Einkommen. Ich selbst bin 25, daher hat mein Vater keinerlei Unterhaltsverpflichtungen mehr mir gegenüber. Mein Vater möchte allerdings nicht mehr für meine Miete aufkommen, daher möchte ich jetzt Hartz 4 beantragen. Unterhalt bekomme ich auch keinen von ihm, er ist halt nur der Mieter meiner Wohnung. Ich bin Umschüler und habe kein eigenes Einkommen. Ist es unter diesen Voraussetzungen möglich Hartz 4 zu beantragen und zu bekommen? Also das die Miete meiner Wohnung in Zukunft durch die ARGE bezahlt wird? Wenn ja, kann mein Vater der Mieter bleiben oder muss ich Mieter werden? Danke und Gruß |
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#2
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also um alles auf richtige füße zu stellen sollztest du der mieter sein, oder dein vater muss einen untermietvertrag machen, ansonsten hast du grundsätzlich anspruch auf HARTZ4, nur die UMSCHULUNG musst du näher erklären, bist du schon dabei und welcher art ist sie, denn da könnte eventuell der hase im pfeffer liegen
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#3
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Hallo,
ja das denke ich auch, der Dreh und Angelpunkt bei der Unterhaltsfrage wird die Umschulung sein. Was ist das für eine Umschulung? Hast du bereits eine abgeschlossene Ausbildung, die bereits von deinem Vater unterstützt wurde. Ist die Umschulung dem Grunde nach förderungsfähig z. Bsp. durch Meisterbafög? Welcher Abschluss ist zu erwarten. Solltest du noch keine abgeschlossene Ausbildung haben, die Umschulung die du gerade machst aber dem Grunde nach Bafögförderungsfähig (Schülerbafög) ist dein Vater zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. |
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