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mit 25 jahre ausziehen

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  #1  
Alt 24.01.2009, 16:31
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Standard mit 25 jahre ausziehen

hey sorry das ich vielleicht jetzt falsch bin oder so..aber ich bin am 17.01 25 jahre geworden. und wollte ausziehen.. naja das hatte ich schon länger vor. aber die arge hatte es nicht zugelassen..ich wohne auch nicht ihm älteren haus. sondern bei mein stiefvater..naja er ist so zu sagen gar nicht mit mir verwandt. hab nur sein nachnamen. und meine mam und mein stiefvater haben sich vor 3 jahren scheiden lassen..

kann ich mir jetzt ne eigene wohnung nehmen oder nicht... da mein vater jetzt ne neue hat und ich muss im kinderzimmer von ihrem sohn schlafen und das geht schon 5 jahre so..

bitte um ratschläge bin am verzweifeln

lg Tommy
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  #2  
Alt 24.01.2009, 17:09
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kriegst du denn alg II bzw. hast du einkommen
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  #3  
Alt 24.01.2009, 17:26
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ja na klar bekomme 428 euro vom amt...deswegen ja... voll komisch.. alles
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  #4  
Alt 24.01.2009, 17:27
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und ich weiß nicht weiter.. deswegen hab ich mich mal hier angemeldet..wäre echt lieb wenn mir jemand helfen könnte
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  #5  
Alt 24.01.2009, 17:38
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Da du jetzt 25 bist kannst du selbstverständlich i eine eigene Wohnung ziehen.Also auf in die ARGE und Antrag stellen
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  #6  
Alt 24.01.2009, 18:20
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ja würde ich ja machen.. aber ich hatte ja gestern termin gehabt. und die meinen. das es nicht ginge.da ich erst ausziehen kann wenn ich eine arbeit nachweißen kann...

einige meinen ja das stimmt auch so.. und einige meinen nein voller quatsch..

aber echt noch mal danke für die schnelle antwort hier =)
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  #7  
Alt 24.01.2009, 19:23
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ja

du kannst in eine wohnung ziehen

vor allem, wo du nicht einmal ein eigenes zimmer hast

also stell antrag
nochmal: stell antrag
stell antrag

warum ich das dreimal schreibe?

weil viele reden und zeit vergehen lassen, anstatt zu handeln

und für allen die immer hinlatschen, fragen stellen und dann mit hängendem kopf hierher kommen:

wenn man eine bearbeiter fragt, ob er mal zeit hat, sagt er nein:
warum wohl?
weil er solange nein sagt, bis man zeigt, dass man mit absichten kommt.
also nicht fragen, sondern konkret beantragen
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  #8  
Alt 25.01.2009, 16:59
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ja gut das stimmt auch wieder. werde morgen aufm tisch hauen...ma sehen was raus kommt...=) trotzdem danke für die schnell und hilfreichen infos
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  #9  
Alt 25.01.2009, 17:54
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Hallo Romiu 1984;

Das was die ARGE da macht ist nicht korrekt, denn Du hättest noch nicht einmal bei Deinem Stiefvater weiter wohnen müssen als sich Deine Mutter von Ihm getrennt hat! Es bestand keine Verantwortung für Deinen Stiefvater für Dich bis zum 25 Lebensjahr aufzukommen die Vrantwortung obliegt Deiner Mutter und Deinem leiblichen Vater, sofern noch vorhanden oder bekannt! Ansonsten hast Du dort verbleiben dürfen weil zuvor ein füreinander einstehen von Mutter und Stiefvater gegebn war, solange musstest Du dort verbleiben, mit der Trennung war dies Verpflichtung des Stiefvaters im Grunde nicht mehr gegeben es sei denn es gab Unterhaltsverpflichtungen seinerseits gegenüber Deiner Mutter die diese Ihm dafür erlassen hat.
Nimm mal die große Keule mit und weck den Dussel, er soll mal seinen Amtsschlaf beenden ! Der Stiefvater hat Dir gegenüber nach der Trennung keinerlei Verpfllichtungen mehr gehabt!, er hätte sogar von Dir einen Mietanteil verlangen können!

Verlang dann auch gleich die Erstausstattung, damit die ARGE zum Nachdenken kommt !

Gruss
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  #10  
Alt 26.01.2009, 19:01
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hy ich war heute mal wieder bei der arge. soo hatte ja ey wieder ein termin gehabt...hab mal aufm tisch gehauen.. wegen eigener wohnung.. und ich hab jetzt ein termin bekommen. ist das jetzt wieder eine verraschung von dennen oder wollen die es nur vor sich hin schieben ???....

und komsich auch das sie wissen wollten ob ich schulden habe... hab natürlich gesagt ja na klar hab ich welche... aber dürfen die das ???

lg Tommy...
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