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#1
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Hallo....Mein Freund und Ich sind ratlos ...
Ich möchte gerne zu ihm ziehen aber er möchte das nur wenn er genau weiss ob es uns dann finanziel besser oder schlechter geht... Er bekommt 645,- Hartz4 Ich arbeite und verdien ca 565 netto und bekomm noch 197 euro vom amt für meine wohnung. Kann uns einer weiterhelfen was ihm gestrichen wird wenn ich zu ihm ziehe??? Danke im vorraus und LG |
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#2
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sind die 197 € aufstockendes ALG II? Oder Wohngeld?
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#3
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die 197 ,- sind aufstockendes hartz4 für die wohnung die ich habe.Da es aber vor ein paar wochen bei mir im aufgang gebrannt hat und meine wohnung zum teil nicht mehr bewohnbar ist,hab ich überlegt gleich zu meinem freund zu ziehen anstatt mir ne neue wohnung zu suchen....LG
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#4
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Euer Regelsatz reduziert sich auf jeweils 316 € statt 351 €. Ebenso wird die Miete deines Freundes dann durch 2 geteilt, sodass du dann aus dem ALG II Bezug sehr wahrscheinlich herausfallen wirst.
Bedarfsrechnung: ..316 € für deinen Freund +316 € für dich +XXX € für Kosten der Unterkunft =Gesamtbedarf Einkommensrechnung: ..565 € Einkommen von dir =Gesamteinkommen der BG Eure BG wird also schätzungsweise insgesamt 67 € + Kosten der Unterkunft erhalten. Von deinem Einkommen kannst du jedoch noch 30 € Versicherungspauschale, ca. 16 € Werbungskosten und deine Fahrtkosten zur Arbeit abziehen (bereinigtes Einkommen).
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Geändert von TheNextOne (07.10.2008 um 10:24 Uhr) |
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#5
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Also seine wohnung kostet 305 ,- warm ...das ich aus hartz4 rausfall,hab ich mir gedacht :-) also würde mein freund dann 316+ die hälfte miete kriegen???? oder hab ich das jetzt falsch verstanden???
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#6
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hab jetzt mal nach so einem rechner gesucht und der hat mir volgendes ausgerechnet...
2-Personen-Haushalt, keine Kinder Regelleistung Partnerschaften: 632,00€ Regelleistungen: 632,00€ 632,00€ Miete: 305,00€ Kosten für Unterkunft und Heizung*: 305,00€ 305,00€ Bedarf: 937,00€ Nettoeinkommen Ihres Partners aus Erwerbstätigkeit: 565,00€ abzgl. Freibetrag bei Erwerbstätigkeit**: −220,00€ zu berücksichtigendes Einkommen: 345,00€ −345,00€ Arbeitslosengeld-II und Sozialgeld (gerundet): 592,00€ könnte das stimmen??? |
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#7
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hier nochmal der link dazu http://biallo.aol.de/aol/arbeitslose...php?portal=aol
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#8
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Kann hinkommen. Wobei ich solchen Rechnern nicht immer traue
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#9
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ich werd mich vorsichtshalber nochmal bei der arge informieren :-) wobei ich nen rechner mehr trau als der leistungsabteilung beim arbeitsamt...lol danke dir für deine bemühung und mach weiter so...LG Anja
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#10
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Naja, ich eben nicht, weil die Daten von den Leuten selber eingetragen werden. Dies birgt oft Fehler, so wie bei dir, die Gesamtmiete eingetragen wurde und nicht aufgesplittet nach Kaltmiete, Heizkosten und Nebenkosten ohne Heizkosten.
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