Möblierte Wohnung als Übergangslösung

  • Ich habe mich nach langen Streitereien endlich von meinem Freund getrennt. Jetzt habe ich auch eine extrem kleine (35qm) möblierte DG Wohnung gefunden die ich ab nächste Woche beziehen kann.
    Was ist wenn ich in z.B. 6 Wochen eine Wohnung finde die mir auch gefällt, also etwas größer und wo ich meinen Kater halten darf (bleibt so lange beim Ex).
    Hat jemand Erfahrung für so eine Situation?

  • Was soll dann sein? Es kommt nicht auf die Größe, sondern auf den Mietpreis an. Wenn die neue Wohnung dann teurer ist, wirst du zusehen müssen, wie du die Differenz zwischen der alten und der neuen Miete bezahlst (neben Kaution und Umzugskosten), denn die 35 qm Wohnung ist für dich angemessen und es gibt keinen Grund, dass du schon wieder umziehst...

  • .... Jetzt habe ich auch eine extrem kleine (35qm) möblierte DG Wohnung gefunden die ich ab nächste Woche beziehen kann.
    Was ist wenn ich in z.B. 6 Wochen eine Wohnung finde die mir auch gefällt, ....


    Was soll dann sein? Es kommt nicht auf die Größe, sondern auf den Mietpreis an. Wenn die neue Wohnung dann teurer ist, wirst du zusehen müssen, wie du die Differenz zwischen der alten und der neuen Miete bezahlst (neben Kaution und Umzugskosten), denn die 35 qm Wohnung ist für dich angemessen und es gibt keinen Grund, dass du schon wieder umziehst...


    Hallo Turtle,


    trifft dies auch auf die Problematik der Erstausstattung, wenn die neue Wohnung unmobiliert sein sollte, zu?


    dms

  • Danke dms, du hast schon meine 2 Frage gestellt!


    @ Turtle


    Ich habe mir schon gedacht das ich dann den Umzug selber finanzieren muss. Kaution wird mir zu dem ja nicht geschenkt, ich muss es mir vom Amt leihen und zurück zahlen!
    Ich wollte eigentlich nur wissen ob das Amt mir einen Umzug verbieten kann.
    Und die Erstausstattung wie dms schon fragte