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#1
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Hallo zusammen!
Ich bin seit Juni diesen Jahres in Hartz4 und mein 28jähriger Sohn ist seit 8Jahren, also gleich nach der Lehre, arbeitslos. Wir wohnen aus Kostenersparnis zusammen in einer 3Zimmer Wohnung. Die Arge betrachtet uns als eine Bedarfsgemeinschaft und zahlt auch nur dementsprechend, obwohl eigentlich jeder von uns Anspruch auf eine Zweiraum-Wohnung hat. Aber wir wollten den Steuerzahler nicht überfordern und sparen, denn zwei Wohnungen würden auch das Doppelte kosten. Mit der 67qm sind wir natürlich etwas drüber und sollen uns jetzt eine kleinere Wohnung suchen. Die Leistungen wurden schon gekürzt und auf einen mündlichen Widerspruch das sie uns nicht als Paar einstufen sollen, haben die nur mit einem Schulterzucken abgetan. Jetzt meine Frage: hat von Euch jemand die gleichen Erfahrungen gemacht? Welche Rechte haben wir und was können wir tun, damit wir zu unserem Recht kommen. Jeder seine eigene Wohnung nehmen, was noch genehmigt werden müßte, oder mal wieder klein beigeben und die gekürzten Leistungen von den 354 Euro selber tragen? Würde mich über schnelle Antworten sehr freuen |
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#2
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Hallo,
also an eurer stelle würde ich nicht kleinbei geben, weil dann machen die das immer wieder und wissen genau bei euch können sie es machen |
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#3
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Hallo,
ihr seit eine Haushaltsgemeinschaft und keine Bedarfsgemeinschaft und habt somit Anspruch auf eine eigene Berechnung der Leistungen. Es bleibt zu überlegen, ob eine räumliche Trennung in eurem Fall nicht angebrachter wäre. |
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#4
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Vielen Dank für Eure Antworten!!!
Habe sofort Widerspruch eingelegt und denen mal vorgerechnet was zwei Wohnungen für den Steuerzahler kosten würden. Mal schauen was jetzt dabei rauskommt. Ich berichte Euch dann von dem Ergebnis. Danke sagt noch einmal Karin |
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