Nebenkostenabrechnung

  • Hallo!


    Ich blicke nicht mehr durch. :(


    Info: Ich (Alleinerziehend mit 3 Kindern) bekomme im Monat 78,20 € von der Arge für Kosten der Unterkunft und Heizung. Meine Grundmiete beträgt 234,80 €. Betriebskosten sind 41,05 €, Heizkosten 85,40 € und Wasser 48,55 € pro Monat. Macht insgesamt 409,80 €. Für meine Kinder bekomme ich insgesamt 173 € Wohngeld von der Wohngeldstelle. Also zusammen gerechnet bekomme ich für die Miete 251, 20 €. Also zahle ich 158, 60 € jeden Monat selber vom Resteinkommen zur Miete dazu.


    Nun habe ich heute meine Betreibskostenabrechnung bekommen. Da habe ich sage und schreibe ein Guthaben von 925 €.


    Da ich nicht wusste wie das nun abläuft (hatte sonst immer nur Nachzahlungen) habe ich bei der 0180-Hotline der Arge angerufen um mich zu informieren. Irgendwie soll ich das Geld nun erst einmal behalten wenn es ausgezahlt wurde und die Arge schickt mir dann einen Brief mit Überweisungsträger usw. Dann habe ich gleich noch gefragt, wie das ausschaut mit der Nachzahlung. Ob die Arge alles einzieht oder ob ein Teil auch mein Guthaben ist, da ich ja selber noch genug Euronen pro Monat zur Miete legen muss. Daraufhin meinte man, das das irgendwie alles mit der nächsten Abrechnung verrechnet wird. Aber geht ja nicht. Ich bekomme insgesamt pro Monat 142,83 € von der Arge. Bekomme ich jetzt ein halbes Jahr kein Hartz IV mehr weil das verrechnet wird oder wie läuft das? Und ich dachte ein Teil steht mir zu, da ich ja selber aus dem Einkommen noch dazugesteuert habe?


    Ich blicke also echt null durch. Ich würde mich freuen wenn mir einer den Sachverhalt erklären könnte. Und wenn es geht, nicht in diesem amtsdeutsch wie die Arge-Mitarbeiter. Ich verstehe ich nur noch Bahnhof und bin gerade total verwirrt. :(


    LG
    19Maus82

  • Die Rückzahlung bezieht sich ja auf die Nebenkosten.Da du aber von der ARGE gar nicht die gesamten Kosten bekommst denn einen Teil erhälst du ja von der Wohngeldstelle und einen großen Teil bezahlst du selbst kann die ARGE auch nicht alles zurückverlangen.Du mußt auf deiner Abrechnung mal genau schauen auf was genau sich die Rückzahlung beläuft und dann schauen auf dem ALG2 Bescheid was von der ARGE monatlich zugezahlt wurde.Ich hatte eine ähnliche Situation im vergangenen Jahr und da wollte die ARGE auch alles zurückhaben.Der Widerspruch meinerseits hat auch nicht viel gebracht.Daraufhin bin ich mit den ganzen Papieren zu einer Beratungsstelle für ALG2 Empfänger die es hier gibt und die haben mir dann geholfen.Zurückzahlen mußte ich dann nur ein drittel.

  • Richtig, die Rückzahlung bezieht sich auf die Nebenkosten.


    Zitat

    Du mußt auf deiner Abrechnung mal genau schauen auf was genau sich die Rückzahlung beläuft und dann schauen auf dem ALG2 Bescheid was von der ARGE monatlich zugezahlt wurde.


    Was genau an Nebenkosten übernimmt die Arge denn? Steht ja immer nur "Kosten für Unterkunft und Heizung" auf den Bescheiden. Aber in meiner Abrechnung habe ich ja die Kostenpunkte Betriebskosten, Heizung und Warmwasser. Ich dachte immer, das wird alles zusammen angerechnet bei der Arge? :confused: Oh man, man sieht, ich bin ziemlich verwirrt und unerfahren *schäm*


    Aber danke schon einmal für die Antwort.

  • Hallo,


    du kannst erst einmal die Warmwasserkosten abziehen, denn die sollen im Regelsatz enthalten sein. Dafür habe ich eine Tabelle auf meiner Website unter "Begriffserklärungen" Suchbegriff "Warmwasser", damit kannst du ausrechnen was die ARGE euch pro Monat vom Bedarf für Warmwasser abzieht; dürfte bei 4 Personen über 20,- € liegen, währen auf 12 Monat 240,- € die aus der Rechnung herausgenommen werden müssen. Die Arge wird natürlich argumentieren, dass das Geld Zufluss ist. Ich gehe davon aus das die ARGE nicht brücksichtigt hat, dass das warme Wasser extra berechnet wird und du auch nicht darüber aufgeklärt worden bist, die wichtigst Pflicht der ARGE. Es liegt also eine Verletzung der A-Pflicht gemäß § 14 bis § 15 SGB I vor, sie haben rechtswidrig gehandelt und dürfen die Warmwasserkostenbei der Neuberechnung nicht mit einbeziehen.


    Ich habe gesehen, dass du Alleinerziehend bist. Für Kinder und Alleinerziehende gibt es die Möglichkeit für den Zeitraum von 2005 bis 08.2009, wenn diese im SGB II - Bezug waren eventuell rückwirkend Ansprüche geltend zu machen. Es sollte Kindergeld und Unterhalt, Waisenrente oder eine sonstige Leistung an die Kinder gezahlt worden sein, dann sind bis zu 1650,- € pro Person + gleiche Summe für den Elternteil möglich. Falls du in diese Gruppe fällst, schicke an meine E-Mail-Adress[email protected] eine E-Mai mit einem Berechnungsbogen im Anhang aus diesem Zeitraum und ich werden prüfen ob du Ansprüche hast. Namen, Adresse und Geburtsdaten kannst du ja schwärzen,auch die BG Nr.


    Gruß


    Wolfgang

  • Habe eine private Nachricht geschickt.


    Also würde ich auf alle Fälle die Warmwasserkosten behalten können?
    Also schau ich in meine detailiierte Abrechnung nach und kann die Warmwasserkosten von den 900 € Guthaben abziehen und die bekommt die Arge dann auch nicht zurück? Ach man wäre ich froh wenn ich nicht von der Arge abhängig wäre. :(

  • So, ich habe jetzt detailliert ausgerechnet wo wieviel Gutschrift ist.


    Betriebskosten: Gutschrift von 107,69 €
    Heizung: Gutschrift von 474,07 €
    Wasser: Gutschrift von 343,38 €
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    Gutschrift insgesamt 925,14 €
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    So wie ich das jetzt hier verstanden habe und nachgelesen habe, müsste ich die Gutschrift von den Betriebskosten und der Heizung an die Arge zahlen und die Gutschrift vom Wasser könnte bei mir bleiben? Liege ich da jetzt in etwa richtig?


    LG

  • Ach ist das alles kompliziert.
    Aber da wollte man, weil Anschiss von Arge bekommen, mal sparen und hat nur aller 2 Tage geheizt und dann hat man den Schlamassel. Letztes Jahr hatte ich eine Nachzahlung von 50€. Das war irgendwie nicht so kompliziert, wobei die Hälfte der Nachzahlung auch ich tragen musste.


    LG

  • Hallo,


    Die Nachzahlung hätte die ARGE voll tragen müssen, § 22 Satz 1SGB II. Angemessenheit bei Heizkosten, lies auf meiner Website http://www.hartz-4-einfach.de nach unter Begriffserklärung und dort unter Heizung, dann wird es verständlich, sonst frage noch einmal nach. Bei der Miete spielt der örtlich Wohnungsmarkt imunteren Preisegment eine Rolle, natürlich eine saubere Wohnun mit einer normalen Ausstattung und kein Schweinestall oder Bruchbude.


    Gruß
    Wolfgang

  • Ich habe jetzt auch dieses Problem, nur bei mir ist's mit dem Rechnen schwierig, weil mein Vermieter Heizung und Warmwasser nicht getrennt berechnet. Bei mir behällt die ARGE entsprechend irgendeine Pauschale für Warmwasser ein.


    Jetzt ist die Nebenkostenabrechnung gekommen, und die ARGE will das ganze Guthaben überwiesen haben. Bei meinen WG Mitgliedern das selbe Spiel, trotz anderem Sachbearbeiter. Offensichtlich ist es gang und gäbe, die Warmwasserkosten, die sie gar nicht zahlen, bei Guthabenrückzahlungen einfach einzurechnen. Viele bezahlen ohne hinzusehen, und die ARGE macht schön plus.


    Sind bei mir zwar nur 6€, aber wie wir ja gerade von Ulla gelernt haben, sind schon 5€ mehr für ein menschenwürdiges Dasein ausreichend.

  • Also bei mir hat das Amt jetzt auf meinen Einspruch geantwortet, Zitat:


    "Gemäß §22 Absatz 1 Satz 4 SGB II mindern Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen die Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Gutschrift. [...] Dabei ist es nicht erheblich, welcher Anteil des Guthabens auf Heizungskosten und auf Warmwasserkosten entfällt."


    Sie wollen also das gesamte Guthaben. Dabei sagt der erwähnte Paragraph ja auch: "Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht." Bezieht sich das nicht auch auf WW? Ist das rechtens oder sollte man Widerspruch erheben?

  • So, jetzt weiß ich endlich Bescheid.


    Mein Vermieter hatte heute die 900 Euro auf mein Konto überwiesen. 1 Minute später aber wieder abgebucht.
    Wollte Vermieter anrufen, aber niemand mehr da.
    Hab dann die Arge angerufen. Der Mann hat mir erst einmal ohne in den Computer zu schauen geantwortet.
    Als erstes hat er gesagt, das die Arge NICHT hinter meinem Rücken mit dem Vermieter Vereinbarungen abschließen darf.
    Dann hab ich ihn in den Computer schauen lassen. Die Arge hat ohne mein Wissen mit dem Vermieter vereinbart, das das gesamte Guthaben an die Arge überwiesen werden soll. Ist nun heute also geschehen.
    Also sehe ich keinen einzigen Pfennig von dem Guthaben.
    Ich denke wenigstens Guthaben aus WW steht einem zu? Hab ich den Mann von der Arge am Telefon auch gefragt. Er sagte das das egal ist, da es so oder so mit als Einkommen angerechnet wird und deswegen gleich mit einbehalten wird. Und von dem was ich selber vom Unterhalt und Kindergeld noch für die Nebenkosten draufgezahlt habe sehe ich auch nichts wieder.


    Ist das alles rechtens so?
    Und wie kann ich denn jetzt Widerspruch einlegen oder so? Ich habe ja keine Bescheide, keine Briefe nichts. Das Amt hat ja nur mit meinem Vermieter kommuniziert, nicht mit mir.


    Würde mich freuen wenn mir jemand antwortet.


    LG