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#1
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Hallo ich wohne bei meiner alleinstehenden mutter (arbeitstätig)mein 11jähriger bruder hat keine eigenes zimmer und ich (beziehe keine Leistungen) bin 24jahre alt und schwanger! habe ich ein recht auf eine eigene wohnung? wie groß darf die sein? und was muß ich jetzt alles tun?
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#2
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Hallo,
grundsätzlich hast Du unter 25 Jahren keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten der Unterkunft. Wann wirst Du denn 25? Unter Umständen könnte in der Schwangerschaft und den beengten Wohnraumverhältnissen ein Härtefall liegen, der ausnahmsweise die Erstattung der Kosten der Unterkuft rechtfertigen könnte. Wenn Du jedoch in bspw. 2 Monaten 25 werden solltest würde ich mir den Aufwand eine solche Ausnahmeregelung durchzusetzen eher sparen und bis zum nächsten Geburtstag abwarten... Gruß Philipp |
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#3
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ich werde im oktober erst mal 24........ ich hoffe es gibt ne chance....
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#4
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Zitat:
stimmt so nicht ganz. Durch die Schwangerschaft fällt m.W. die U25 Regelung weg. Gruß |
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#5
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Hallo,
ich würde an Deiner Stelle erstmal zur ARGE und mich dort erkundigen. Ausserdem gibt es noch die Möglichkeit, einen Fachanwalt um Rat zu fragen. Dieser ist auf Antrag (haben die meisten Anwälte liegen) für Hartz IV Empfänger kostenlos. |
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#6
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Zitat:
Sach mal, hast Du den Text in der Zwischenablage oder schreibst du den jedesmal neu? |
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#7
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Zitat:
tztztztz...*kopfschüttel*
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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#8
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Warum?
Kopfschmerzen oder immer noch nicht verstanden?
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