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#1
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Hallo,
könnt Ihr mir sagen, was man als erstes tun sollte, wenn man einen Umzug plant? Ich habe gehört, man braucht eine Genehmigung vom Jobcenter. Wie beantragt man die, was muss man dazulegen? Eine Wohnung ist noch nicht in Sicht, der Umzug wird aber mit großer Sicherheit zum 1. Oktober stattfinden. Habe meine Sachbearbeiterin noch nie persönlich angetroffen und telefonisch ist sie schwer erreichbar, deshalb frage ich das hier... Danke für Antworten PS: Ich weiß schon, dass es gute Gründe für einen Umzug geben muss, die sind auch vorhanden, es geht mir aber um die bürokratische Reihenfolge. |
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#2
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wichtig ist, erst einmal alles zu beantragen
dazu reicht ein konkreter satz z. B. ich beantrag die erlaubnis meines umzuges und beantrage die übernahme der umzugskosten sowie der einzugs- und auszugsrenovierung. |
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#3
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Zitat:
An und für sich ist das schon mal nicht schlecht, allerdings fehlt es an einem ganz wesentlichem. => dem konkreten Angebot (kein unterschriebener Mietvertrag), den Vordruck kannst du in deine Arge abholen. Die Angemessenheit der Wohnung muss von der örtlich Zuständigen ARGE bestätigt werden (d.h. bei einem UMzug in eine Andere Stadt die Arge in der Anderen Stadt) Abschließend muss die aktuell Zuständige ARGE dem Umzug zustimmen, da ein konkreter Grund vorliegt. Diablo |
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#4
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nebenbei bemerkt
Eine Zusicherung ist keine Anspruchsvoraussetzung dafür, dass höhere Unterkunftskosten zu übernehmen sind BSG, Urt. v. 07.11.2006, B 7b AS 10/06 R |