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#1
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Hallo an alle die dies lesen!
Eine befreundete Familie von uns hat ein großes Problem, wenn sie bis diese Woche ihre Miete nicht zahlen will Ihr Vermieter sie kündigen! Sie sind unverschuldet in Verzug von 2 Monatsmieten gekommen, der Arbeitgeber hat keinen Lohn mehr gezahlt. Ab 1.10.08 hat er wieder eine neue Arbeit. Gibt es von irgendwo Hilfe, wo man zinslos einen Kredit bekommen kann oder ob das Arbeitsamt oder Sozialamt aushilft? Sie haben 2 Kinder und bekommen Hart IV Ausgleich, da er zu wenig verdiente und sie kann noch nicht arbeiten weil sie noch in Elternzeit ist. Leider kennen wir uns selber damit auch nicht aus vielen Dank für hilfreiche Tipps! Geändert von zuma (16.09.2008 um 19:49 Uhr) |
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#2
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Darlehensantrag bei der ARGE. Dies kann gewährt werden, da sie bereits aufstockendes ALG II beziehen.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#3
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§ 22 SGB II
(5) 1Sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. 2Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. 3Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 ist vorrangig einzusetzen. 4Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden. |
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#4
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Den Gesetzestext habe ich lediglich mit meinen Worten dargestellt :-)
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#5
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ich hatte darauf keinen Bezug genommen, sondern helfender Weise dem Fragenden den Gesetzestext zitiert
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#6
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Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.
Haben die 2 zum Arbeitsamt gescheucht damit Ihnen geholfen wird. |
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