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#1
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Hallo, ich bekomme seit geraumer Zeit Erwerbsminderungsrente plus Grundsicherung.
Ich wohne in einer 2er WG, Wohnung insgesamt 72 qm, und zahle 374 Euro Warmmiete. Die zweite Person steht in Arbeit. Ich muss mit jemanden wohnen, da ich psychisch nicht in der Lage bin allein zu wohnen, worauf sich u.a. auch meine Erwerbsminderungsrente bezieht. Jetzt verlangt das Sozialamt, dass ich entweder ausziehe und mir eine eigene Wohnung suche, oder ich bekomme in Zukunft nur noch 222 Euro. 1.) kann ich nicht allein wohnen 2.) kann ich von der zweiten WG-Person nicht verlangen, dass sie meine Differenz (374 runter auf 222) bezahlt 3.) man die WG auflöst und die zweite WG-Person dadurch auch umziehen muss etc. Wenn ich mir eine eigene Wohnung suche, dann muss ich "mindestens" mit 374 Euro Warmmiete rechnen, falls ich überhaupt eine Wohnung in Berlin in dieser preislichen Größenordnung bekomme. Welchen Sinn macht das für das Sozialamt, außer mich fertig zu machen? Macht auszuüben und mich in Angst und Schrecken zu versetzen. Ich bin nicht umsonst erwerbsgemindert und bekomme Rente? Ich benötige unbedingt Eure Hilfe und bedanke mich. |
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#2
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Wenn ihr zu zweit eine WG habt und du allein 374,00 Euro Warmmiete vom Amt bekommst, dann muss die Wohnung ja 748,00 Euro warm kosten. Das ist für eine 72 qm ziemlich teuer. Ich vermute mal, dass dir das Amt deswegen nicht mehr die hohe Warmmiete bezahlen will. Ihr könnt euch doch zu zweit eine günstigere Wohnung suchen.
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#3
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Der geforderte Umzug müßte doch begründet worden sein.Ich denke nicht das es darum geht das du alleine wohnen sollst weil das könnte das Amt gar nicht verlangen.Die Wohnung wird zu teuer sein.
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#4
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Warum nehmt ihr denn nicht noch ein WG-Mitglied auf?
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