WG und ich bekomme nun statt 374 € nur noch 222 €

  • Hallo, ich bekomme seit geraumer Zeit Erwerbsminderungsrente plus Grundsicherung.
    Ich wohne in einer 2er WG, Wohnung insgesamt 72 qm, und zahle 374 Euro Warmmiete. Die zweite Person steht in Arbeit.
    Ich muss mit jemanden wohnen, da ich psychisch nicht in der Lage bin allein zu wohnen, worauf sich u.a. auch meine Erwerbsminderungsrente bezieht.
    Jetzt verlangt das Sozialamt, dass ich entweder ausziehe und mir eine eigene Wohnung suche, oder ich bekomme in Zukunft nur noch 222 Euro.
    1.) kann ich nicht allein wohnen
    2.) kann ich von der zweiten WG-Person nicht verlangen, dass sie meine Differenz (374 runter auf 222) bezahlt
    3.) man die WG auflöst und die zweite WG-Person dadurch auch umziehen muss etc.


    Wenn ich mir eine eigene Wohnung suche, dann muss ich "mindestens" mit 374 Euro Warmmiete rechnen, falls ich überhaupt eine Wohnung in Berlin in dieser preislichen Größenordnung bekomme.
    Welchen Sinn macht das für das Sozialamt, außer mich fertig zu machen? Macht auszuüben und mich in Angst und Schrecken zu versetzen. Ich bin nicht umsonst erwerbsgemindert und bekomme Rente?


    Ich benötige unbedingt Eure Hilfe und bedanke mich.

  • Wenn ihr zu zweit eine WG habt und du allein 374,00 Euro Warmmiete vom Amt bekommst, dann muss die Wohnung ja 748,00 Euro warm kosten. Das ist für eine 72 qm ziemlich teuer. Ich vermute mal, dass dir das Amt deswegen nicht mehr die hohe Warmmiete bezahlen will. Ihr könnt euch doch zu zweit eine günstigere Wohnung suchen.

  • 374€ für eine Einzelperson ist allerdings schon hoch, aber 222€ für eine Einzelperson als WARMMIETE (Angemessenheitsgrenze für 45qm!!!) ist auch schon extrem wenig. Ich bezweifele, das es in Deutschland eine so niedrige angemessene Grenze, wohlgemerkt einschl. von TATSÄCHLICHEN Heizkosten, überhaupt gibt.


    Hier ist es erforderlich, die Begründung des Jobcenters wegen der Reduzierung (meines Erachtens unmöglich) in Erfahrung zu bringen. Eine einfache Kürzung OHNE Bescheid ist absolut rechtswidrig.
    Dir steht die Angemessenheitsgrenze für 45qm einschl. Neben-und Heizkosten für 45qm zu! Auch wenn von Dir nur die Hälfte von 72 = 36qm bewohnt wird, MUSS die Angemessenheit IMMER von 45qm begründet werden.
    Auch eine Begründung, das eine gemeinschaftliche Wohnung von 2 Personen 60qm beträgt nach § 22 SGBII ist bei Dir NICHT anzuwenden, da KEINE gemeinsame BG besteht. Hier muß dann die Einzelfallberechnung über die Angemessenheit einer Person von 45qm erfolgen. Das hat der BGH so geurteilt!!


    Gruß
    Ernie

  • Hallo DMS,
    hast natürlich recht, ist von 2011, allerdings der Grundsatz, Angemessenheitsgrenze, ist bei ALGII (SGBII) und Sozialgeld (SGB XII) identisch. Auch hier gilt die Angemessenheitsgrenze für eine Person bei 45qm.


    Gruß