Wohnungssuche

  • Hallo,


    vielleicht könnt Ihr mir helfen.
    Ich bin wegen meiner Ausbildung vor 3 jahren (war da 16Jahre alt) umgezogen (nach Leipzig). Nun hab ich sie beendet und möchte wieder in meinen Heimatort zurück ziehen.
    Von Leipzig hab ich gesagt bekommen das ich umziehen darf.


    Nun meine Frage:


    Kann die ARGE in meinem Heimatort noch sagen das ich nicht umziehen dürfte?
    Und mir wurde gesagt, dass ich bei einem Umzug 3 Adressen angeben müsste in welche Wohnung ich ziehen möchte. Daraufhin würde dann das Amt entscheiden in welche der 3 Wohnungen ich ziehn muss.
    Stimmt das?

  • Zum einen, keiner darf dir vorschreiben, welche Wohnung du nehmen musst, solang sie angemessen ist.


    Auch ein "Umzugsverbot" kann dir niemand aussprechen. Bei einem nicht genehmigten Umzug werden dir dann höchstens die Umzugskosten und Mietkaution nicht erstattet.


    Die ARGE an deinem Heimatort kann dir den Umzug also nicht verbieten.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Demnach brauch ich nur sogesagt meine Wunschadresse dort angeben ( vorausgesetzt sie ist im angemessenem rahmen) und dann ist es in Ordnung.


    Wegen Umziehn wurde mir nämlich gesagt das ich mir erst schriftlich eine genehmigung einholen müsste.
    Hatte denen auch gesagt das ich die Umzugskosten selbst tragen will.

  • Eine Genehmigung brauchst du nur, wenn du die Umzugskosten und evtl. Mietkaution bezahlt bekommen musst.


    Dir steht das Grundrecht auf freie Wohnungswahl immer noch zu. Dich kann niemand zwingen, in einer bestimmten Wohnung wohnen zu müssen. Wie gesagt, du musst bei einem von der ARGE nicht genehmigten Umzug die Kosten selber tragen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D