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Zustimmung von der ARGE f. neue Wohnung?

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  #1  
Alt 23.01.2012, 17:24
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Ausrufezeichen Zustimmung von der ARGE f. neue Wohnung?

Hallo,
ich bin neu hier und habe mal eine Frage an Euch und hoffe auch das ihr mir helfen könnt.
Meine Mutter (46) und ich (26) wohnen in einer 2 Zimmer Wohnung 50qm für 303EUR.
Meine Mutter pflegt auch noch meinen behinderten Cousin (20), er kam damals immer nur an allen Wochenenden und Ferien da er in eine Behinderteneinrichtung mit Schule ging. Nun muss er aber arbeiten da er jetzt nicht mehr Schulpflichtig ist und jetzt wohnt er seit einem halben Jahr wieder bei uns. Da die Wohnung nun zu klein ist wollen wir umziehen. Wir hätten da auch eine Wohnung schon gefunden.
Und zwar 64qm, 3 Zimmer für 445EUR.
Und wir dürften laut ARGE-Schreiben zu dritt 75qm haben bei einer Miete von 463EUR.
Jetzt ist meine Frage, meint ihr wir kriegen ärger wenn wir den Mietvertrag einfach unterschreiben ohne Zustimmung der ARGE? Der Vermieter weigert sich uns einen nicht unterschriebenen Mietvertrag auszuhändigen. Er will das wir ihn sofort unterschreiben oder es gibt keine Wohnung.
Und wir haben jetzt 1 Woche Bedenkzeit vom Vermieter bekommen.
Wir bräuchten von der ARGE auch keine Umzugskosten da mein Opa mit seinem Auto den Umzug selber machen würde.
Danke Euch schonmal,
liebe Grüsse
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  #2  
Alt 23.01.2012, 17:38
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Das Problem bei vorherigem Unterschreiben eines Mietvertrages ist, dass es dann ggf. keine Hilfe bei Mietkaution, Umzugskosten usw. gibt.

Turtle
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  #3  
Alt 23.01.2012, 17:40
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Umzugskosten hätten wir sowieso nicht da ja mein Opa den Umzug macht.

Würden die aber tatsächlich rein rechtlich damit durch kommen die Kaution zu verweigern? Oder müssten sie es spätestens dann bezahlen wenn es vor Gericht gehen würde? Die können doch nicht verlangen das wir zu dritt in einer 2 Zimmer Wohnung wohnen?
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  #4  
Alt 23.01.2012, 17:49
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Zitat:
Zitat von Katzinis Beitrag anzeigen
Hallo,
ich bin neu hier und habe mal eine Frage an Euch und hoffe auch das ihr mir helfen könnt.
Meine Mutter (46) und ich (26) wohnen in einer 2 Zimmer Wohnung 50qm für 303EUR.
Meine Mutter pflegt auch noch meinen behinderten Cousin (20), er kam damals immer nur an allen Wochenenden und Ferien da er in eine Behinderteneinrichtung mit Schule ging. Nun muss er aber arbeiten da er jetzt nicht mehr Schulpflichtig ist und jetzt wohnt er seit einem halben Jahr wieder bei uns. Da die Wohnung nun zu klein ist wollen wir umziehen. Wir hätten da auch eine Wohnung schon gefunden.
Und zwar 64qm, 3 Zimmer für 445EUR.
Und wir dürften laut ARGE-Schreiben zu dritt 75qm haben bei einer Miete von 463EUR.
Jetzt ist meine Frage, meint ihr wir kriegen ärger wenn wir den Mietvertrag einfach unterschreiben ohne Zustimmung der ARGE? Der Vermieter weigert sich uns einen nicht unterschriebenen Mietvertrag auszuhändigen. Er will das wir ihn sofort unterschreiben oder es gibt keine Wohnung.
Und wir haben jetzt 1 Woche Bedenkzeit vom Vermieter bekommen.
Wir bräuchten von der ARGE auch keine Umzugskosten da mein Opa mit seinem Auto den Umzug selber machen würde.
Danke Euch schonmal,
liebe Grüsse
Ich möchte noch hinzufügen das meine Mutter und ich beide Teilzeit arbeiten und ergänzendes ALG II kriegen und mein behinderter Cousin bekommt Sozialhilfe und die vom Sozialamt haben gesagt das sie noch nie so einen Schwachsinn gehört haben das wir erst bei der ARGE nachfragen müssen ob wir die Wohnung kriegen und die haben auch gesagt sie werden den Teil Miete und Kaution für meinen Cousin sofort bezahlen und die sitzen uns auch im Nacken weil sie wollen das wir mit meinem Cousin so schnell wie möglich umziehen damit er sein eigenes Zimmer hat.
Aber wir wissen eben nicht was uns beiden blüht wenn wir einfach unterschreiben.
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  #5  
Alt 23.01.2012, 17:52
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Zitat:
(6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden.
Das Gesetz ist da ganz eindeutig "bei vorheriger Zusicherung". Ermangelt es an dieser, gehen auch die Gericht da mit.

Es ist ja nicht so, dass euch nicht ggf. eine Zusicherung erteilt wird, das ist sogar sehr wahrscheinlich. Aber ihr braucht sie eben, damit ihr auf der sicheren Seite seid. Erklärt es dem Vermieter nochmal freundlich, dass ihr das Mietangebot braucht, damit es später eben auch bei Kaution und Mietzahlung keine Probleme gibt. Ist doch in seinem eigenen Interesse!

Turtle
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  #6  
Alt 23.01.2012, 18:24
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Vielen Dank Turtle1972 für Deine schnelle Antworten.
Meine Mutter ruft morgen den Vermieter an und wird in nochmals höflich darum bitten.
Meinst Du eigentlich der ARGE würde es auch reichen wenn er uns ein Schreiben mit geben würde wo nur drin steht wie viel Zimmer, Quadratmeter und die Höhe der Miete wäre oder wollen die noch mehr wissen?
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  #7  
Alt 23.01.2012, 18:59
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Du brauchst ein Vordruck für ein Wohnungsangebot vom JC. Das lässt Du vom Vermieter ausfüllen und legst es dem JC vor, wenn die sagen ok dann Mietvertrag unterschreiben.
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  #8  
Alt 23.01.2012, 19:05
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Zitat:
Zitat von Edgar Beitrag anzeigen
Du brauchst ein Vordruck für ein Wohnungsangebot vom JC. Das lässt Du vom Vermieter ausfüllen und legst es dem JC vor, wenn die sagen ok dann Mietvertrag unterschreiben.
Dankeschön
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