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"Zwangs"-Umzug, welche Kosten werden übernommen?

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  #1  
Alt 24.09.2008, 18:06
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Beiträge: 2
Daumen runter "Zwangs"-Umzug, welche Kosten werden übernommen?

Hallo zusammen!

Nachdem unsere Personenzahl geschrumpft ist, ist unsere jetzige Wohnung zu groß und zu teuer. Nach hin und her rechnen haben wir festgestellt das wir soviel nicht vom Regelsatz obendrauf zahlen können.

Also heißt es umziehen. Soweit ja nich unbedingt ein Problem. Wir haben auch eine superschöne Wohnung gefunden und warten grad auf die "Genehmigung" vom Amt.

Mein Problem bzw meine Frage jetzt

Trägt das Amt die Kaution, Umzugskosten und die Einzugsrenovierung? Soweit ich weiß ja, mich würde jetzt mal interessieren ob meine Infos stimmen bzw

In welcher Höhe

Renovierungskosten übernommen werden. In der neuen Wohnung hängt nich ein Fetzen Tapete an der Wand, die alten Mieter haben alles abgemacht. Bodenbeläge weiss ich noch nicht ob die liegen bleiben oder nicht.

Mit Renovierungskosten mein ich jetzt auch nur das reine tapezieren, und evtl. Bodenbelag. Farbe wird glaub ich eh nich bezahlt.

Zahlt das Amt eine Pauschale (wenn ja wie hoch ist diese?) oder werden die tatsächlichen Kosten bezahlt?



Fragen über Fragen

auf gute Antworten hoffend

ViciousHeaven

ps: Wir kommen aus Hamm in NRW falls es da regionale Unterschiede geben sollte, aber Infos aus anderen Regionen werden auch dankend angenommen
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  #2  
Alt 24.09.2008, 21:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
Standard

Bei Tapeten werden die notwendigen m² errechnet und als Grundlage einfache Rauhfasertapeten berechnet. Ebenso notwendige Bodenbeläge. Dazu wird ein Gutachter die Wohnung besichtigen und mit euch genauestens festlegen, welche Kosten das Amt noch übernimmt.

Da es um einen angeordneten Umzug handelt, übernimmt die ARGE auch die Umzugskosten, dazu musst du mehrere Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen aus der Region vorlegen. Solltest du den Umzug alleine bewerkstelligen können, wird dir ein angemessener Transporter/LKW gezahlt.

Kaution wird als Darlehen gezahlt.

Ebenso wird dir eine Erstausstattung gewährt, sofern nicht in der alten Wohnung schon beansprucht. Dies ist insbesondere notwenidig, wenn die Einbauküche im Eigentum des Vermieters der alten Wohnung und in der neuen Wohnung keine Küche vorhanden ist.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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