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#1
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Hallo,
ich habe seit längerem ein Nebengewerbe mit einem Kompagnon zusammen und verdiene dort ca 190€ im Monat fürs Putzen von Lagerhallen. Davon werden mir nun 90€ vom Hartz 4 abgezogen, wodurch es sich für mich kaum lohnt da überhaupt hinzufahren weil ich doch eine weitere Anfahrt habe. Ausserdem bin ich chronisch Krank wodurch ich sehr oft nicht Arbeiten kann und mein Kompagnon muss dadurch alles alleine machen und der beschwert sich nun natürlich. Kann mir das Jobcenter in diesem Fall verbieten das Nebengewerbe abzumelden, da Gewinne erziehlt werden und ich dadurch meine Bedürftigkeit steigern würde? Rauswerfen kann mich mein Mitgesellschafter ja nicht einfach wegen Krankheit, aber ich habe keine Hoffnung mehr auf eine baldige besserung meines Gesundheitszustandes und damit verbunden auch keine reguläre Arbeitsaufnahme/beendigung des HartzIV bezuges. Aber so geht es ja auch nicht weiter ich kann ja nicht 50% des Gewinns bekommen davon 90% ans Amt abdrücken und nie Arbeiten gehen..
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#2
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Ich meine, verbieten kann das JC dir gar nichts. Es wäre aber in der Tat aber zu prüfen, in wie weit du ohne Sanktionen das Gewerbe aufgeben kannst. Doch dazu zunächst einige Rückfragen:
Gewerbe: Sind die 190 EUR GEWINN oder EINNAHME? Weil, Bemessungsgrundlage ist der GEWINN (also Einnahmen abzüglich der Ausgabe). Welche Rechtsform habt ihr? Gibt es da Verträge? Chronisch krank: Vom Behandelnden Arzt Attest ausstellen lassen. Wenn keine Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustandes, dieses mit dokumentieren, Teilerwerbsminderungsrente prüfen und beantragen.
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Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26
Geändert von Spejbl (07.03.2011 um 19:37 Uhr) |
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